Polsi hat geschrieben: ↑26.05.2019, 01:07
Wenn deine Begleitpersonen/Streichelzoo in den vorgegebenen Zeltmaßen keinen Platz haben, dann musst du eben so angeln, wie es das Gesetz erlaubt, also entweder löst einer deiner Begleiter eine zweite Angelkarte und benutzt einen zweiten Unterstand oder du musst eben weniger Menschen/Tiere mitnehmen.
Ja ich weiß ich bin frech , zerpflüge, zerrede und kritisiere jahrelange Überlegungen und Bemühungen in unzählige Verhandlungen und steige den Verantwortlichen ordentlich auf die Füße, wenn ich behaupte, das was sie da beschließen und mit Maße regeln wollen, geht so in der Praxis ja gar nicht. Ich weiß auch, es ist eine jahrelang festgefahrene Situation und Stellungskrieg zwischen den Fronten. Dabei wäre es ganz einfach, die Regelung in den Lizenzen entsprechend genauer festzulegen zu müssen.
Ausnahme des Zeltverbots besteht dann nur da, wo es bis auf Widerruf eben ausdrücklich zugelassen wird, wo es keinen stört und Anrainer sich nicht belästigt fühlen und es keine Probleme gibt.
Und tut mir leid, da du dich auch sehr dafür engagierst und auf den Slip getreten fühlst, aber darum gibt's Foren um über Pro und Contra zu diskutieren. Und Polsi ich finde es gut dass du dich dafür einsetzt und schätze das. Ja es ist ein Fortschritt aber noch lange nicht optimal.
Ich hab damals schon gesagt wie das Naturschutzgesetz abgeändert wurde oder es den Erlass gab , dass ....
Es wurde so geschwärmt, endlich Rechtssicherheit, Fischer endlich im trockenen und und und ... tja Wetterschutz war immer erlaubt nur hat man das noch konkretisiert und eingeschränkt. Liege schön wegräumen nur als Unterstand nutzen, bis jetzt lag ich richtig dass es weiterhin unklar bleibt, da campieren weiterhi verboten ist, aber ich denke da wird sicher noch etwas nachgebessert...
Es mag sein dass die Regelung schwer erarbeitet ist, jedoch wenn man ein Gesetz ausarbeitet und so großartig zwei Begleitpersonen mit einbezieht ist meiner Ansicht ein etwas größeres Zelt angebracht, als dass man dann ein,zwei weitere Zelte aufstellen muss, die zum einen fraglich sind ob man sie mit nur einer Lizenz aufstellen darf und auch gekauft werden müssten.
Und Polsi du hast keine Kinder und ist auch sicher besser für deine Fischerei in Kärnten, dass es so bleibt , damit du eben deiner Fischerei, so wie gewohnt , nachgehen kannst... Ansonsten wird dir nichts anderes übrig bleiben, als deine eigenen Ratschläge zu befolgen bzw. lass dann deinen 6jährigen Sohn allein im Zelt schlafen, der vor Angst nicht schlafen kann, oder Schlaf mit ihm auf dem Boden im Gatsch bei Regen , oder geh wie du vorschlägst mit Anhang dann auf Campingplatz ... Ich wünsche dir viel Spaß einen passenden zu finden der alles so für die Angelei bietet wie du es dir vorstellst bzw gibt's Ja Fishery Stefan, da schaut man anscheinend nicht so genau hin und wird die Abmessungen nicht kontrollieren, da hat man dann alles mit dem nötigen Kleingeld... Ich fahr mit dem Geld lieber mit Familie auf Urlaub in den Süden.
Und wenn man wirklich als Vater mit jüngeren Sohnemann unterwegs ist, ein Abenteuer erleben will, etwas Freiheit haben möchte, einen schönen Vater-Sohn Moment am Wasser verbringen will, der aber eben aus Gründen wie Angst nicht im eigenen Zelt schläft, hat man ein gewaltiges Platzproblem mit dieser beengenden kärntnerischen Maß-Regelung...Denn die nötige Liegen kann man in einem 1 Mann Angelzelt damit völlig vergessen ... und ich glaube nicht dass du auf deine Liege verzichtest, wenn sie wegen der Größe zB nicht mehr erlaubt wäre da nur mehr 65cm breite und 160cm lange erlaubt sind , die es nur im Zwergenland gibt ...
Und ich versteh wirklich nicht das Problem der Kärntner mit der Größe... Ein Zweimannzelt am Angelplatz ist doch besser als eine Zeltstadt. Und was hat die Größe mit Naturschutz zu tun. Und wie gesagt ist es rechtlich fraglich, wenn man jetzt mit nur einer Lizenz ein zweites drittes Zelt aufstellt für die Begleitpersonen , ob diese nicht wegen wilden Campieren dann abgestraft werden, dies kann man von der Bergwacht leicht haben und dann geht's in die nächste Runde weil das Gesetz nicht umsetzbar ist und bei Kontrollen es als Campieren angesehen wird, da zum Beispiel ein unerlaubter Campingkocher herumstand, ein Sonnenschirm oder Plane als zusätzlicher Wetterschutz aufgebaut wurde die zudem höher als 1.6m sind...
Ich meine wirklich dass die Kärntner einen Größenkomplex haben und extrem Angst dass ihre achsoschöne und geliebte Ansicht der Uferlandschaft allzu sehr leidet weil so viele " Gastangler" mit ihrer Sippschaft kommen, da man befürchtet das diese massenweise bunte Partyzelte an den Kärntner Ufer aufstellen werden und wild campieren ........
Verbietet doch besser bunte Zelte fürs gewöhnliche campieren, schreibt in das Gesetz angemessene Größe , sowie dass es sich um Angelzelte handeln muss die extra von Herstellern für das Fischen entworfen worden sind, und sich mit ihren Farben (olivgrün oder gar camo ) in die Natur einfügen ... wenn möglich ist es auch zu tarnen dass es unauffällig ist und mit der Umgebung verschmilzt. Ich hab Tarnnetze, Planen in Camo-look öfters im Einsatz, wo ich meinen Hänger tarne und das Auto zum Schutz abdecke.
Ich versuche mich möglichst unauffällig und ruhig zu verhalten, mach keine Saufgelage und bin zu 70% meist allein unterwegs, auch habe ich ein Camping-WC Kübel...
Aber in Kärnten erspare ich mir das eh und sch... drauf.
ICh sehe die Größe eines 2Mann oder auch 2.5 Mann Angelzeltes für Vater mit Sohn, oder auch wenn man mit Freundin paar Nächte verbringt , für die Natur kein zusätzliches Belastungsproblem, gegenüber eines Einmannzeltes , aber eben für Kärnten Behörden ist es ein Dorn im Auge und für Anrainer ist es eine unzumutbare Belastung, da sie um ihre Aussicht auf ihre Uferlandschaft fürchten und über eine 1.6m hohe Zeltwand nicht mehr drüber schauen können...
Wie gesagt ich mach ja nicht mehr in Kärnten Urlaub (Familienurlaub mit paar tage Angelausflug) und trag das Geld lieber woanders hin, wo man allein oder mit Familie auch ein Angelzelt egal ob für 1 oder 2 Personen aufstellen kann und einem nicht vorgeschrieben wird was ins Zelt darf und was nicht...
Es mag sein dass es hier und da damals Probleme gab, auch dass manche Gastangler sich nicht immer angemessen verhielten, jedoch soll man zu allererst bei sich den Dreck wegkehren, bevor man andere und ihre Sippschaft verteufelt.
Ich meine was ich da gelesen und gehört hab, sind das eher auch heimische Jahreskartenfischer die ihre Dauerlager am Ufer aufschlugen. Sollen Jahreskartenangler für Nächte dann eine Nacht Lizenz lösen, die nur auf paar Nächte begrenzt ist, dass keine Dauerlager aufgebaut werden...
Ich finde wenn man sich mit einem 2Mann Angel-Zelt mit Begleitung am Wasser ruhig verhält, sich der Natur anpasst keine verbrannte Erde hinterlässt und seinen Dreck mitnimmt oder gar Camping-Toilette nutzt, letzteres wäre sicher eine sinnvoller vorzuschreibender Angelgegenstand..... Aber kann ja dann eigentlich als wildes Campen ausgelegt werden, da es ein unzulässiger Campinggegenstand ist.
Das eigentliche Problem ist auch mit einem kleineren Zelt vorhanden, dass eben manche das Angeln mit Grillparty mit Bierfass und Lagerfeuer am Wasser verwechseln.
Man kann das eigentliche Campen beim Fischen, also das Verbringen in der Natur, vor allem wenn es durchgehend über längere Zeit ausgeübt wird, nicht heraus dividieren um das allgemeine Campierverbot nicht zu verletzen.
Und wie schon gesagt, Danke Polsi für deinen Einsatz für die die in Kärnten fischen , es ist ein Fortschritt aber noch lange nicht optimal geregelt, vor allem wenn man mit Sohn mal unterwegs ist und zusammen unter dem Wetterschutz schlafen muss.