Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Gesetze, Vorschriften und Gebote
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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von peterben » 04.02.2016, 06:24

Der Großteil der Fischer ist sicher mit Kontrollen (die vernünftig und freundlich durchgeführt werden) einverstanden. Bei uns im Revier sehr nahe bei Wien liegt leider das Hauptaugenmerk immer mehr auf der Schwarzfischerei, wir erwischen immer wieder Schwarzfischer, finden Legschnüre etc., in diesen Fällen wird dann sofort die Polizei gerufen, die auch immer recht schnell zur Stelle ist. Da wir sehr wenig Lizenzen in unserem Revier haben kennt man die Kollegen und da gibt es kaum einmal ein Problem.

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von Captain » 04.02.2016, 10:46

Servus,

ja, die Polizei kommt schon im Fall der Schwarzfischerei, nur die Konsequenzen sind mehr als erbärmlich. Falls es überhaupt ein Verfahren gibt, wird es wegen Geringfügigkeit eingestellt. Oft genug erlebt....schade um die Zeit. Was kosten schon ein paar Forellen. Und das sichergestellte Angelgerät bekommen sie auch wieder retour :cry:

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von peterben » 04.02.2016, 15:26

Da hast du leider recht, wird vom Gericht nicht wirklich ernst genommen, ist auch unsere Erfahrung.
Hi3er gehört das Gesetz verschärft wie etwa bei Wilddiebstahl.

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von konfuzius6699 » 04.02.2016, 20:32

kenn mich nicht so aus... Ist Aber Wilddiebstahl und Fischdiebstahl nicht ziemlich das gleiche...
Und zählt das nicht zu Wildereien... zumindest zu Diebstahl zählt beides und das ist ja kein Kavaliersdelikt mehr und man hat nachher keine weiße Weste mehr und wird im System nicht mehr als unbescholtener Bürger geführt ...

jedenfalls das mit Justiz und Strafen ist in solchen Fällen schon zu milde... Könnten da schon etwas härter durchgreifen und die schwarzen Schafe die es eben zu sehr übertreiben hart abstrafen und somit abschrecken...

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von korsikaphil » 05.02.2016, 11:28

konfuzius6699 hat geschrieben:kenn mich nicht so aus... Ist Aber Wilddiebstahl und Fischdiebstahl nicht ziemlich das gleiche...
In Österreich wird im Strafrecht nicht zwischen Jagdwilderei und Fischwilderei differenziert:
http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba ... 7&mvpa=154

Die Strafandrohung von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ist, verglichen mit deutschem Recht, human:
https://dejure.org/gesetze/StGB/293.html

In Deutschland wird zwischen Jagd- und Fischwilderei unterschieden, bei Jagdwilderei ohne erschwerende Umstände liegt die Maximalstrafe sogar bei drei Jahren Freiheitsstrafe.

Natürlich sind diese Strafandrohungen Papiertiger, heutzutage geht niemand mehr in den Knast weil er ein paar Fische gewildert hat...
Außerdem handelt es sich sowohl in Deutschland als auch in Österreich um Antragsdelikte, dh die Strafverfolgung kommt nur auf Antrag des Geschädigten ins Rollen.
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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von OHKW » 05.02.2016, 11:30

Ich denke man wahrscheinlich noch privatrechtlich aktiv werden, oder sehe ich das falsch?
Besitzstörungs und oder Unterlassungsklage wäre vorstellbar, aber ich kenn mich da nicht im Detail aus.
Mann muss es sich selbst nicht unnötig schwer machen wenn man es genauso gut anderen unnötig schwer machen kann.

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von korsikaphil » 05.02.2016, 12:27

Privatrechtlich geht immer, darauf zielt das Antragsdelikt auch ab: Stell Dir vor, ich bin Fischereirechtinhaber und lade Dich zum Angeln ein. Ich gebe Dir aber ausdrücklich nur einen Karpfen frei. Du hast aber Pech und fängst eine Schleie. Weil sonst nix mehr beissen will, schlägst Du sie ab und verspeist sie zum Abendessen.

Spätestens mit dem Abschlagen hast Du den Tatbestand nach 137 StGB erfüllt und müsstest eigentlich bestraft werden. Zum Glück gibts den 139 (Antragsdelikt), und weil ich kein Arsch bin, schließen wir einen privatrechtlichen Vertrag, der Dich verpflichtet, zwei weitere Schleien zu fangen und mich zum Abendessen einzuladen. Im Gegenzug sehe ich von einer Anzeige ab, und alle sind fein raus.

Die Verfolgungsvoraussetzung nach 139 StGB soll bewirken, dass Eingriffe in fremdes Jagd- und Fischereirecht vorrangig privatrechtlich geregelt werden. Das erklärt auch das laxe Vorgehen der Gerichte trotz eines relativ hohen Strafrahmens.


Ich hab grad noch mal den 139 nachgelesen, anscheinend zieht der nur, wenn der Delinquent "in beschränktem Umfang" berechtigt war, also so wie Du im obigen Fallbeispiel. Möglicherweise wird daher ein Schwarzangler, der keinerlei Berechtigung hat, in Österreich doch zwingend verfolgt (nach deutschem Recht ist Wilderei immer ein Antragsdelikt).
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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von konfuzius6699 » 05.02.2016, 16:16

Hallo,

ich dachte wenn's strafrechtlich geahndet werden kann , wird's bei einer Anzeige über den Staatsanwalt verfolgt, Also dass dann derjenige ggf wenn's weiter verfolgt wird eine Starfe verhängt bekommt... Aber wird meist aus Mangel an öffentlichen Interesse oder Mangel an Beweisen vom Staatsanwalt nicht weiter verfolgt.... aber wird das nicht vermerkt oder bekommt man da nicht zumindest ne Verwarnung und wenn's das zweite Mal ist dann eben sicher mit Konsequenzen?

wenn man aber als Bewirtschafter dennoch den Schaden ersetzt haben will, ist es dann nur über Zivilprozess einklagbar.... Und das kostet meist Nerven und Geld und man zahlt nur drauf auch wenn man im Grunde Recht hat, der einzige der daran gut verdient sind meistens nur die Anwälte...

Sogesehen ist das mit Recht haben und Recht bekommen in diesem Fall für A und F ...

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von korsikaphil » 05.02.2016, 20:18

konfuzius,
die Haltung der Gerichte, die Täter nicht im Rahmen des Möglichen zu bestrafen, macht auf jeden Fall Sinn. Stell dir vor, du bist 16, also strafmündig, und wirst wegen einer gewilderten Forelle zu einem halben Jahr Knast verknackt + Vorstrafe obendrauf. Ich will das jedenfalls nicht!
Die Gerichte haben den Strafrahmen für echt arge Fälle in der Hinterhand, zB wenn ein Wilderer so nebenbei versucht, den Jäger umzulegen. Da kommen dann mehrere schwere Straftaten zusammen, und entsprechend schwierig wirds für den Täter, sich da wieder herauszureden.
In Deutschland gibts für die ganz Wilden sogar den Tatbestand der "Schweren Jagdwilderei", da wird aus dem Vergehen plötzlich ein Verbrechen, dh es steht wirklich Knast drauf, nix mehr mit Geldstrafe und so!!

Ansonsten wirken Gerichte und Gesetzgebung daraufhin, solche Kavaliersdelikte, bei denen niemand wirklich Schaden genommen hat, am besten außergerichtlich zu regeln, und nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Ich halte das für sehr vernünftig.

"Öffentliches Interesse" interessiert den Strafrichter übrigens nicht besonders. Der macht nicht erst eine Meinungsumfrage, bevor er einen Täter in den Bau schickt...
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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von konfuzius6699 » 05.02.2016, 22:30

Hallo,

@Korsikaphil...
Also Kavaliersdelikt ist so etwas ja nicht gerade mehr sind ja schnell mal einige Euro an Wert zusammen ... Außerdem wird's wenns so nen Lausbubgeschichte ist, der mal eine Forellen aus dem Nachbarsteich mit Schnur und Haken rausfischt eh mit einer Rüge und strengen Worten geregelt...

Ich hab ja auch nichts von hart abstrafen geschrieben oder dass man gleich in Knast kommt, tut man bei Ladendiebstahl ja auch nicht ... Eben dass es da schon eine Lektion geben soll wie mit einer entsprechenden Geldbuße oder gemeinnützige Arbeit , je nachdem wie das Ausmaß ist und vorallem ob man schon öfters mal das Gesetz missachtet hat , und dass es ne persönliche Verwarnung vom Richter und einen Akten-Vermerk gibt ...

Fischdiebstahl sagt es ja schon, Ist im Grunde ja nichts anderes als Ladendiebstahl in der Natur...

ach ja öffentliches Interesse ist schon sehr ausschlaggebend, wenn eben durch das Handeln für andere eine Gefahr darstellt oder erheblicher Schaden entstand bzw einstehen kann , oder man selbst für andere eben gefährlich ist.... Eben das man solche Handlungen abstraft und jene Personen aus dem Verkehr zieht...

Ich finde jedenfalls das oft die Konsequenzen schon zu milde sind , dass es wirklich eine Lektion für denjenigen ist.

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von korsikaphil » 05.02.2016, 23:06

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von konfuzius6699 » 07.02.2016, 22:37

Hallo,

Hab den Artikel wieder gefunden...
Ist zwar nicht Österreich aber womit sich Gerichte und Anwälte beschäftigen...

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/11999854

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von peterben » 08.02.2016, 09:01

Zumindest hat der Angler Recht bekommen.
Hab jetzt nochmals nachgesehen: Eingriff in fremdes Jagd- bzw. Fischereirecht ist in Österreich ein Offizialdelikt (muss bei Anzeige gerichtlich behandelt werden, Rücknahme der Anzeige nicht möglich) ein Antragsdelikt ist es dann wenn der Beschuldigte eine eingeschränkte Berechtigung besitzt aber diese übertritt. ( Lt. Lizenz 2 Fische/Tag - nimmt drei = Antragsdelikt) Meist werden aber in diesen Fällen um die Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen sogenannte Diversionsurteile gefällt, d.h. Schaden ein Karpfen mit 2 kg, Wert 15 Euro, Beschuldigter zahlt Kläger Euro 15,- und das war`s dann.

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von Captain » 08.02.2016, 09:52

Servus,

so schaut's aus! Da hast als Aufseher noch Glück, wenn der Typ wenigstens etwas gefangen hat. Bei einem "Catch & Release - Schwarzfischer" entsteht überhaupt kein Schaden, da ist die Handhabung noch komplizierter bzw. aufwändiger.
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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von Jeepster » 08.02.2016, 11:04

peterben hat geschrieben:...ein Antragsdelikt ist es dann wenn der Beschuldigte eine eingeschränkte Berechtigung besitzt aber diese übertritt.
Laut § 139 StGb wäre es dann aber ein Ermächtigungsdelikt.

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