Biber zum Abschuss freigegeben

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Biber zum Abschuss freigegeben

Beitrag von Captain » 25.03.2016, 09:34

Der NÖ Landtag will eine ensprechende Verordnung verabschieden: Um Schäden an Hochwasserschutzbauten und Fischaufstiegshilfen zu vermeiden, sollen Bauwerke und der Biber selbst "aus dem Weg geräumt werden dürfen".

Die Naturschützer laufen Sturm...
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Re: Biber zum Abschuss freigegeben

Beitrag von OHKW » 25.03.2016, 09:50

Naja, so ganz "Zum Abschuss freigegeben" wohl nicht. Klingt eher so, als ob zu erwarten wäre, dass der Biber vorher an Altersschwäche stirbt, bevor die ganze Bürokratie für eine Abschussgenehmigung durch ist ;)
http://noe.orf.at/news/stories/2764542/
Mann muss es sich selbst nicht unnötig schwer machen wenn man es genauso gut anderen unnötig schwer machen kann.

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Re: Biber zum Abschuss freigegeben

Beitrag von Lepidorfer » 25.03.2016, 13:18

Hallo!

In NÖ ist es zur Zeit so, dass wenn das Bieberproblem akut wird (Gefahr im Verzug) die Tiere lebend gefangen werden und umgesiedelt werden.

Wird von einem fachkundigem Jäger der in der Fallenjagd ausgebildet ist gemacht, darf auch nur nach Besichtigung und Beurteilung durch den Landesjagdverband erfolgen. Wurde bei uns in einer Nachbargemeinde durchgeführt da Bäume (25 m+) im Wohngebiet angefressen und teilweise auch gefällt wurden.

Also wenns zu schlimm wird gibt es auch jetzt schon die Möglichkeit etwas dagegen zu tun... Obs langfristig Sinn macht alle Bieber in ein Schutzgebiet um zu siedeln, ist natürlich eine andere Sache! Da ja neue Bieber auf kurz oder lang zuwandern werden!!!

Bin für eine Abschussfreigabe, mit Maß und Ziel halt!
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Re: Biber zum Abschuss freigegeben

Beitrag von Captain » 01.09.2016, 18:13

Wurde abgesegnet, Gott sei Dank. Die “Tierschützer“, so angekündigt, ergreifen alle rechtlichen Mittel. Na dann....
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Re: Biber zum Abschuss freigegeben

Beitrag von korsikaphil » 02.09.2016, 08:05

Captain hat geschrieben:Um Schäden an Hochwasserschutzbauten und Fischaufstiegshilfen zu vermeiden, sollen Bauwerke und der Biber selbst "aus dem Weg geräumt werden dürfen".

Die Naturschützer laufen Sturm...
Ohne die Verordnung zu kennen: Die Forderung ist absolut nachvollziehbar. Hier in Freising hatten mehrere Biberfamilien den Entschluss gefasst, Erdbaue und Fluchtröhren in einem gewässerbegleitenden Bahndamm anzulegen. Die Reparatur dauert seit einem Jahr an, die Kosten betragen bis jetzt ca. 750.000 €. Hier im Landkreis haben wir mittlerweile handfeste Indizien dafür, dass sich die Biberpopulation langsam auf die Umweltkapazität einpendelt, heißt: Wir sind mittlerweile weit davon entfernt, von einer gefährdeten Art zu sprechen.

Der vom Gesetzgeber geforderte "günstige Erhaltungszustand der Population" ist nach BNatSchG und FFH-RL die rechtliche Basis dafür, Maßnahmen gegen den Biber ergreifen zu dürfen: Solange der "günstige Erhaltungszustand der Population" durch die Maßnahme (Einzelabschüsse, Dammentfernung, Elektrozaun...) nicht gefärdet ist, wird eine Maßnahme zum Schutz der Infrastruktur in aller Regel für zulässig erklärt. Das deutsche Recht gibt das klipp und klar her, in Österreich wird's kaum anders sein da die Vorschriften bzgl. des Bibers auf EU-Ebene entwickelt, und dann in die nationale Gesetzgebung übertragen wurden.

Von EInzelabschüssen von adulten Tieren halte ich gar nix, weil die Reviere in aller Regel sofort nachbesetzt werden. Mit "Störaktionen", also der konsequenten Entfernung unerwünschter Bauwerke, haben wir hier bislang gute Erfahrungen gemacht: irgendwann wirds dem Biber zu blöd, aber nur dann, wenns immer derselbe Biber ist! Wenn man den Biber zusätzlich abknallt, geht das Spielchen mit einem neuen Biber von vorne los.

Und bitte: Werft Naturschützer und Tierschützer nicht in einen Topf: Der Bibermanager in Freising (ein Naturschützer) spricht sich seit langem für eine Übernahme des Bibers ins Jagdrecht und eine nachhaltige Bejagung von reviersuchenden Jungbibern auf Basis eines Abschussplans aus.
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Re: Biber zum Abschuss freigegeben

Beitrag von Romario » 02.09.2016, 09:44

Hello
bei der ganzen Diskussion frag ich mich immer: Wer schützt die Bäume??
Ein Beispiel gefällig?
Entlang der Thaya (Weinviertel, Grenze CZ) standen bis vor ca. 2 Jahren auf einer Länge von 1000 m etwa 70-100 gewaltige Weiden, Pappeln, Erlen und Ulmen (alle zwischen 20 und 30m hoch). Dazwischen kleinere Haselsträuche und Kleingewächs. Also dichteste, idyllische Vegetation, die mir oft das Spinnfischen erschwert hat.
Die Situation heute: Ich schätz du findest vielleicht noch 10 unbeschadete Bäume pro Stromkilometer, der Rest ist gefällt und liegt verrottend in den Wiesen und im Wasser. Vorallem gibts von den Weiden und Ulmen nur noch Totholz.
Es bricht einem das Herz.
Also, wer schützt die Bäume?
greets
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Re: Biber zum Abschuss freigegeben

Beitrag von korsikaphil » 02.09.2016, 14:22

Romario hat geschrieben:Ich schätz du findest vielleicht noch 10 unbeschadete Bäume pro Stromkilometer, der Rest ist gefällt und liegt verrottend in den Wiesen und im Wasser. Vorallem gibts von den Weiden und Ulmen nur noch Totholz.
Dass es Ulmen sind ist schade, die habens eh schon schwer genug aber ansonsten: Totholz ist super, gerne mehr davon. Wenn das Ufer dann abrutscht weil die Befestigung fehlt hab ich auch gar nix dagegen, der Eisvogel, die Uferschwalbe, die Bienen und viele andere mehr freuen sich.
Und wenn ein paar Gewerbegebiete weggespült werden die irgendein Genie ins Hochwasserschutzgebiet gepflanzt hat: Selber schuld. Der Biber setzt nur das durch, was in Planwerken eigentlich eh fest verankert ist, aber immer wieder aufs neue ignoriert wird.

Die essentiell notwendigen Bauwerke in Gewässernähe zu sichern ist nicht das Mega-Problem. Wer mal wieder an allem Mist schuld ist sind die lieben Landwirte: Solange die entgegen der Guten Fachlichen Praxis und gegen jede Vernunft ihre Äcker bis direkt an den Gewässerrand anlegen, brauchen wir uns hier in Bayern über die Regulation einer in ungeahnte Höhen geschossenen Biberpopulation nicht zu unterhalten.
Die Biberentnahme ist reine Symptombekämpfung und bringt gar nix solange die Landwirte nicht damit aufhören die Biber zu füttern.

In dem Punkt lernt Österreich hoffentlich von uns: Ackerflächen dürfen nicht weiter als wenigstens fünf Meter an Gewässer heranreichen, und der Trennstreifen zwischen Ackerfläche und Gewässer muss gemäht werden weil ihn der Biber überquert sobald das Gras etwa zehn Zentimeter hoch ist. Jeder Landwirt und jeder Gemeinderat der dem zuwiderhandelt ist auf dem Dorfplatz mit reifen Tomaten zu steinigen.

PS: Erhaltenswerte Bäume kann man wunderbar mit Drahthosen schützen. Preiswert, überhaupt kein Ding und von jedermann handwerklich zu bewerkstelligen.
Zuletzt geändert von korsikaphil am 02.09.2016, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Biber zum Abschuss freigegeben

Beitrag von *Chorche* » 02.09.2016, 14:26

Korsikaphil, :good post:

100% Zustimmung!

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Re: Biber zum Abschuss freigegeben

Beitrag von korsikaphil » 02.09.2016, 15:18

Falls sich jemand fragt was ich an Totholz so geil finde, oder einfach mehr drüber wissen will:
http://www.lwf.bayern.de/service/publik ... /index.php
http://www.totholz.ch/
Was in den Publikationen ein wenig untergeht ist das enorme Wasserspeichervermögen von liegendem Totholz. Damit leistet es einen unschätzbaren Beitrag beim Hochwasserschutz. Generell gilt: Je dicker der tote Baum, desto besser (sowohl in ökologischer Hinsicht als auch hinsichtlich des Wasserspeichervermögens). Und hier leistet der Biber beste Arbeit, und wird dafür noch nicht mal bezahlt :wink:
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