Bootsfahrten

Gesetze, Vorschriften und Gebote
Ranger
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Bootsfahrten

Beitrag von Ranger » 16.04.2005, 16:51

Wer weis wie da die Gesetzeslage ist, ist es erlaubt einfach sein Boot ins Wasser zu lassen und einfach drauf los zu Rudern, oder muss man da mit saftigen Strafen rechnen?
Petri Heil

Emanuel
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Beitrag von Emanuel » 16.04.2005, 16:54

also ein bot muss meines erachtens nach eine nummer haben, und es muss beim gemeindeamt gemeldet werden. ich glaub das kostet auch was.

Ranger
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Beitrag von Ranger » 16.04.2005, 17:21

Ja bei Motorbooten weis ich das man eine Zulassung braucht, aber bei Ruderbooten habe ich noch keine Nummerierung gesehen. Ich habe bei uns schon welche gesehen, die mit dem Ruderboot unterwegs waren, die argumentierten das es keine Verbotsschilder gibt.
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Emanuel
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Beitrag von Emanuel » 16.04.2005, 17:38

also ich habe bei holzzillen sehr wohl schon nummern gesehen.

Pikehunter001
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Beitrag von Pikehunter001 » 16.04.2005, 17:55

Ich denke das ist auch sehr stark Gewässer bzw. Gewässergrößen bedingt. An den meisten Gewässern die ich befische darf man sein Boot mitnehmen und braucht keine Nummer (bezogen auf Ruderboote). Hier ist das beste halt bei der Kartenausgabe erkundigen.

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Beitrag von Ranger » 16.04.2005, 18:11

Ja wenn man sie mit Außenborder betreibt, braucht man auch bei Zillen die Nummer.
Weder meine Kartenausgabestelle, noch die Aufseher in unserem Revier konnten mir eine verlässliche Auskunft geben.
Es wurde mir auch schon mal erzählt, das die Ufer der STEG gehören und das Anlegen von denen verboten sei, das wurde aber von einem STEG Mitarbeiter verneint.
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Emanuel
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Beitrag von Emanuel » 16.04.2005, 18:12

ich habe echte ruderbote, ohne motor mit nummer gesehn bzw. bin ich damit gefahren.

HerbertHecht
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Beitrag von HerbertHecht » 16.04.2005, 18:14

Ich war am Klopeinersee mit einem Polyesterboot zum Fischen und hatte keine Probleme. Da einige Hotels auch Ruderboote für Ihre Gäste haben und sich auch ein Campingplatz am See befindet dürfen Schlauch und Ruderboote verwendet werden.Allerdings muß man die Badebereiche auf kürzesten Weg befahren und schnell verlassen. Ich kann allerdings nur für dieses Gewässer eine Aussage machen.
Für andere Gewässer gilt unbedingt erkundigen - denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bild

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Beitrag von Pikehunter001 » 16.04.2005, 18:24

ich habe das auf Ruderboot bezogen und Ruderboot ist mit Rudern und nix mit Ausenborder !! "Bei mir zumindest" Also an der Drau, bei Ferlach, am Längsee ist eine "Nummerntafel" nicht vorgeschriebn und ich sagte das nur für meine Gewässer !

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Beitrag von Ranger » 16.04.2005, 18:42

@ Bernhard das mit dem Außenborder habe ich auf den Emanuel bezogen.
@ Emanuel ich kann mir auch vorstellen das aus Sicherheitsgründen in manchen Gewässern auch Ruderboote eine Zulassung brauchen.

Auf jeden Fall danke erst mal!
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Beitrag von Integra » 16.04.2005, 21:38

Soweit ich das aus meiner Zeit als Pionier noch weis darf man auf der Donau mit Ruderbooten fahren. Allerdings musst du ständig paddeln und darfst dich nicht treiben lassen, ausserdem hat der Schiffsverkehr Vorrang und du solltest die Wasserfahrzeichen kennen. Und vergiß nich Gierstellung einzunehmen wenn ein Schiff kommt sonst kannst du mit den Händen paddeln. :lol: Bei anderen Gewässern sollte man sich vorher bei der Touristeninfo erkundigen oder beim nächsten Bootsverleih.

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Re: Bootsfahrten

Beitrag von Siesta » 16.04.2005, 21:58

Ranger hat geschrieben:Wer weis wie da die Gesetzeslage ist, ist es erlaubt einfach sein Boot ins Wasser zu lassen und einfach drauf los zu Rudern, oder muss man da mit saftigen Strafen rechnen?
@ranger
was meinst da fluß oder see :?:und es ist auch ein unterschied ob schlauchboot oder holz-hartschalenboot
Mfg siesta

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Beitrag von Ranger » 17.04.2005, 09:35

Ich meine das allgemein, es müsste doch eine Gesetzliche Regelung geben, an den Seen ist es klar, da kann man sich informieren ob es erlaubt ist oder nicht.
An den Flüssen, ist das meistens wesentlich schwieriger, weil anscheinend niemand richtig bescheit weis.
Es ist zwar so, das andere auch herumrudern, aber was ist, wenn was passiert, wie der Herbert schon richtig geschrieben hat, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Beitrag von Siesta » 17.04.2005, 12:17

hallo ranger

bei uns ist das befahren vom fluss grundsätzlich verboten und in seen brauchst eine erlaubniss ausser für schlauchboote

ps. vermisse dein attachment
Mfg siesta

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Beitrag von HerbertHecht » 17.04.2005, 12:21

Bei uns ist das Fischen auch ausnahmslos nur vom Ufer gestattet. Ich denke die Gewässer wo Boote erlaubt sind, bilden eher die Ausnahme.

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