Fische zurücksetzen Verboten in Deutschland

Gesetze, Vorschriften und Gebote
Jirgel
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Fische zurücksetzen Verboten in Deutschland

Beitrag von Jirgel » 28.08.2005, 12:46

Vor mal ab habe ich gelesen das dass zurück setzten massiger Fische in Deutschland verboten ist und mit einer Haftstrafe zuanden ist :oops: :?: . Jetzt meine Frage an die deutschen Fischer hier, stimmt das wenn ja muß ich mich leider als Schuldiger bekennen weil ich in Passau einen Wels zurück gestezt habe !
Wenn das zutrifft macht sich ja jeder Angler Von Blinker ung Fisch & Fang schuldig wenn er C & R betreibt, dann dürfte es bei euch doch gar keine Großfische geben = Kapitale ?
Wenn das zutrifft tun mir die Kollegen dort sehr Leid wenn man von einen Korintenkacker erwischt wird kann mann gleich im Knackianzug fischen gehen dann ist jeder 2. Fischer dort gleich ein Krimineller !

Aber das Problem im Ganzen gesehen dürfte doch so aussehen: Der Bestand verbuttet weil die großen Jäger fehlen ! Also so gesehen sind wir alle Schuldig !

So im ganzen bedrachtet ist Fischen in Deutschland ein sehr gefährliches Hobby wenn man einen Familie hat !

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Beitrag von Eastpark » 28.08.2005, 12:53

ich hab vor längerer zeit mal irgendwo was dazu gelesen, ein angler hat in Deutschland (oder Holland??) einen kapitalen Carp gefangen, ein foto gemacht und zurückgesetzt. irgendwer bekamm das pic dan zwischen die finger und im endeffekt kam es zu einer sehr Hohen Geldstrafe wenn ich mich recht erinnere
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Beitrag von Polsi » 28.08.2005, 13:38

Ja, das stimmt wirklich. Hab kürzlich mit einem deutschen Angler geredet.
Man muss jeden maßigen Fisch, der nicht in der Schonzeit gefangen wurde, zurücksetzen.
Der hat gesagt, wenn irgendein Tierschützer das Zurücksetzen sieht, dann hast du ein Problem. Meist ist das Zurücksetzen ein "Versehen", wo der Fisch aus der Hand gerutscht ist, hehe!
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Beitrag von Fritz France » 28.08.2005, 14:02

Habe heuer einen Deutschen Fischer kennen gelernt der eine Woche hier an meinem Stammgewesser gefischt hat und ganz erstaunt war das ich meine Karpfen sogar vor dem Fischerreiaufseher wieder frei gelassen habe. Bis er mir das mit der Gesetzeslage in Deutschland erzaehlt hat.Sogar in seinem Verein hat der Vorstand woertlich gesagt das wen einmal ein Karpfen gefangen wird und c&r die anderen dann auch nicht mehr beissen . :lol:
Dan duerfte man ja in England oder Franckreich schon lange keine Karpfen mehr fangen .Das gleiche gilt natuerlich auch fuer alle anderen Fische.
Ausserdem frage ich mich was es fuer einen Sinn macht das man Karpfen mit 7 und mehr kg abschlaegt und der Verwertung zufuehrt .Auch ich esse hin und wieder Karpfen so bis 4 kg und da essen 6 - 8 Personen leicht. Mich wundert es nicht das in Deutschland immer weniger Kapitalefische gefangen werden wenn sie nicht einmal die Moeglichkeit zum entwieckeln haben!

Gruesse Fritz France:
Zuletzt geändert von Fritz France am 28.08.2005, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von El Carpo » 28.08.2005, 14:02

ja da sind die deutschen "etwas komisch"

also mir fallen die karpfen auch immer aus der hand... da will man noch ein letztes bild im wasser machen und flutsch :lol: :lol:

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Beitrag von Integra » 29.08.2005, 08:55

Bis jetzt haben wir den deutschen immmer alles nachgemacht, hoffentlich kommt so ein unsinniges Gesetz nicht auch zu uns :twisted:

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Beitrag von Gast » 29.08.2005, 09:00

Hi!

Wenns kommt wirds von mir ignoriert!

Gruß

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Beitrag von Integra » 29.08.2005, 09:03

Von mir auch, und warscheinlich auch von vielen anderen. :wink:

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Beitrag von HoellerEr » 29.08.2005, 09:14

Ist schon seltsam, welch dumme Gesetze von übertiebenen Tierschützern durchgesetzt werden!
Was soll ich mit einem Carp der zweistellig unterwegs ist!
Praktisch ungenießbar und als Trofähe an die Wand ist er mir zu Schade,
da hab ich ihn lieber vielleicht ein Jahr später wieder ein bisserl schwerer am Hacken! :!: :!: :!: :!: :D
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Beitrag von Integra » 29.08.2005, 09:17

@ HoellerEr

Schenk in den Tierschützern zum essen. :lol: :wink:

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Beitrag von HoellerEr » 29.08.2005, 09:22

@integra

Wäre eine Möglichkeit! :lol: :lol: :lol: :lol:
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Beitrag von Gast » 29.08.2005, 09:27

Hier herrscht doch wohl ein offensichtlicher Informationsmangel!

Für deutsche Angler sind zwei Gesetze primär bindend.

1. Das jeweilige Landesfischereigesetz. Die lauten im entsprechenden Paragraphen alle in etwa gleich. Da heißt es, dass alle nicht unter besonderem Schutz, also Schonzeit und Schonmaß stehenden Fische sinnvoll zu verwerten sind.

2. Bundestierschutzgesetz. Hier sind vor allem folgende Punkte relevant.
a) keiner darf ein Wirbeltier töten, der nicht die nötige Fach- und Sachkenntnis nachweisen kann. Also der Fischereischein.
b) Wer einem Wirbeltier unnötigen Schmerz, oder langanhaltende Leiden zufügt, wird bestraft.
c) Wird ein Wirbeltier getötet, so muss ein wichtiger Grund vorliegen, wie z.B. die menschliche Ernährung.

In keinem einzigen der zitierten Gesetze steht geschrieben, dass jeder nicht unter besonderm Schutz stehende Fisch zu töten ist! Diese Phrase zeugt eigentlich nur davon, dass diese Leute die Texte noch nicht einmal gelesen haben, auf die sich mit aller Überzeugung stützen wollen. So etwas nenne ich bierseeliges Stammtischgeschwätz, aber keine fundierte Argumentation.

Um auf dieses zitierte Karpfenurteil zu kommen.
Hier wurde der Angler nicht deshalb verurteilt, weil der released hat. Der Richter selbst sah ein, dass ein Karpfen mit 44 Pfund nicht mehr sinnvoll von einem Mann verwertet werden kann. Er brummte ihm deswegen eine Geldstrafe auf, weil er den Fisch nicht unverzüglich abgehakt und zurückgesetzt hat, sondern in kurz hälterte, um ihn anschließend ziemlich umständlich per Selbstauslöser fotografieren musste. Das wurde im Sinne des Tierschutzgesetzes als unnötiges und länger als notwendiges Zufügen von Leiden betrachtet. Dabei spielte auch eine Rolle, dass diese Fotos nicht von einem zweiten Mann während des Kescherns, Abhakens, oder Zurücksetzens gemacht wurden. Der beklage Angler inszenierte den Fisch und sich selbst. Zu seinem eigenen Vorteil und zum Nachteil der Kreatur, so der Richter! Im Sinne der o.a. Rechtsvorschriften also ein absolut einwandfreies Urteil.

Einen nicht erwünschten Beifang, oder einen für eine sinnvolle Verwertung zu großen Fisch kann man also auch in Deutschland völlig legal fangen und zurücksetzen, wenn dies unmittelbar, schonend und schnellstmöglich geschieht! So viel zur gesetzlichen Lage, die man doch kennen sollte, bevor man darüber urteilt.

Abschließend möchte ich aber noch ein paar persönliche Gedanken anfügen, damit die Catch and Release vs. Entnahme - Debatte nicht wieder in dumpfe Parolenhaftigkeit verfällt:

Die Waidgerechtigkeit – was ist das wirklich!?

Immer wieder wird in Bezug auf das zu erwartende Verhalten des Anglers auf die sog. Waidgerechtigkeit verwiesen. Was aber bedeutet dieser Begriff letztendlich, wie wirkt er sich weiterführend auf das Angeln aus?

Hier denke ich, sind grundlegende Dinge, wie angepasste Gerätschaften, oder die sorgsame, respektvolle Behandlung der zu fangenden und gefangenen Fische nicht mit so einem großen Klärungsbedarf behaftet, da sich das alleine schon aus dem gesunden Menschenverstand heraus erklären sollte. Den setze ich der Einfachheit halber bei einem ernsthaften und gewissenhaften Angler als gegeben voraus!

Daher möchte ich in dem Moment ansetzen, wo der Fisch gelandet ist und sein weiteres Schicksal in der Hand des Anglers ruht.

Im Wort (Waid)Gerechtigkeit steckt auch der Ausdruck richten im Sinne von ein Urteil fällen.

Lässt man das in den Begriff Waidgerechtigkeit einfließen, dann muss man zwangsläufig zum Schluß kommen, dass die beste Lösung nicht in den Extremen zu finden ist. Kein gewissenhafter Richter bringt alle Beklagten ausschließlich auf den Richtblock, oder spricht sie ausnahmslos frei!

Also handelt auch der kompromisslose Abschläger ebenso unge-recht(!), wie der ultimative C&Rler, wenn es im Sinne einer waidgerechten Handlungsweise zu geschehen hat. Selbst die gewissenhafteste Hege beinhaltet auch die, zum Wohle des Bestandes, selektierende Entnahme. Trotz aller kulturellen Entwicklung des Menschen ist Angeln immer noch eine sehr archaische Angelegenheit, bei der jeder Angler auch ausnahmslos die willentliche Tötung der Beute zu akzeptieren hat. Eventuelle Kindchen-Schemen in Bezug auf die bevorzugte Fischart sind hier prinzipiell fehl am Platze!

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es hier nicht nur um die zu diesem Thema gerne zitierten Karpfen geht, sondern um alle Arten von Fischen!

Das allerdings verlangt dem Angler ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht ab, da bekanntermaßen kein Gewässer dem anderen gleicht.

Eine allumfassende und schlußendlich funktionierende gesetzliche Regelung dazu kann es also nicht geben. Sich hierüber die Köpfe heißzureden ist müßig. Es wäre wesentlich sinnvoller, diese Energien in eine Aufklärung der Anglerschaft münden zu lassen. Wobei man allerdings bedenken sollte, dass parolenhaftes Schwadronieren sicher kein geeignetes Mittel zum Zweck ist.

Abschließend komme ich für mich also zu dem Schluß, dass ein waidgerecht handelnder Angler zweierlei Dinge nicht tut.

Erstens ist er nicht darauf aus, ein Maximum an Beute zu machen und nur um der Entnahme Willen entnimmt. Er erkennt ohne amtliche Verordnungen im Nacken, wann es genug ist und das auch dann, wenn er nur eine kurze Zeit am Gewässer verbracht hat.

Zweitens erkennt er den Umstand an, dass ein Fisch, als lebendiges Wesen, kein Spielzeug, oder Mittel zum Zwecke der Selbstdarstellung ist. Auch dem passionierten Freizeitangler ist also klar, dass der Tod Bestandteil seiner Handlungen ist, es bisweilen sein muss!


Jede Sache hat mindestens zwei Seiten und die sollte man sich alle ansehen und darüber nachdenken!

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Beitrag von Integra » 29.08.2005, 09:35

@ andal

Unschlagbar wie immer :wink:

@ HoellerER

Das hätten die wohl gern :lol: :wink:

Gast
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Beitrag von Gast » 29.08.2005, 09:42

Hi!

Auch ich hab früher Fische eingesackt und am Morgen mit bestmöglichem Licht ein Foto gemacht! (eingesackt aber nur im ausreichend tiefem Wasser und mit richtigem Karpfensack - dass er genug Sauerstoff bekommt)
Jetzt mach ich es nicht mehr - die Gründe dafür:

1. der Fisch ist nach etlichen Stunden im Wasser wieder voll Power und das zeigt er dann auch auf der Matte!
2. unnötiger Streß für das Tier (die ganze Prozedur 2mal...)
3. hab ich mir eine Fotoausrüstung gekauft, mit der man in der Nacht auch tolle Fotos machen kann!

Jeder Fischer soll sich bewusst sein, dass die schwersten Fischverletzungen - wenn sie vorkommen - an Land dem Tier zugefügt werden! Beispiele:

Keine Abhakmatte - trockene (heisse) Abhakmatte - aufstehen beim Fotografieren - Foto machen nicht über der Abhakmatte - den Fisch ins Wasser werfen und nicht zurückgleiten lassen - den Fisch mit trockenen Händen angreifen usw.....

Manche Fischarten sind zwar sehr robust, aber behandelt sie trotzdem mit sorgfalt!
Gruß

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Beitrag von Köfi » 29.08.2005, 10:04

Wie Meister Andal richtig angeführt hat, sollten wir solche Bestimmungen nicht nur an einzelnen Beispielen (z.B. Karpfen) richten.
Mir fallen dabei sofort meine Köfis ein. Ich habe mit meinem 1200 Literbecken sicher nicht die schlechtesten Voraussetzungen, aber musste erst auch Lehrgeld bezahlen. Lauben "funktionieren nicht", Rotaugen und -federn "nur die Härtesten kommen durch", 50% der Barsche "halten es aus"... usw.
Da ich auch meine Köfis möglichst waidgerecht ihrer Bestimmung zuführen möchte, haben ich mich nach vielen Fehlschlägen daher auf Karauschen spezialisiert. Wahrscheinlich sind sie bei mir auch nicht gerade glücklich, aber sie leiden sicher nicht darunter.
Da sie sofort Futter nehmen (im Gegensatz zu den oben genannten Arten), und noch keiner frühzeitig den Löffel abgegeben hat, dürften sie sich an die Bedingungen angepasst haben. Wenn ich andere Arten bevorzugen würde, dann müsste ich auch aquariumsähnliche Bedingungen schaffen und nicht täglich die "ungeeigneten" entsorgen.
LG Fritz

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