Fischerprüfung

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Fischerprüfung

Beitrag von Gast » 08.06.2005, 22:09

hallo!
da ich meine fischerkarte für niederösterreich dass letzte mal 2001 einbezahlt hatte und sie dann verlegt habe und sie jetzt ohne prüfung wieder bekommen habe ist meine frage ob die prüfung wie sie jetzt verlangt wird einen sinn hat.wer hat sie machen müssen und was wird einem da gelernt?

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Beitrag von Gogi » 08.06.2005, 22:50

hy didi
das thema hatten wir schon nur in einem ander teil des forums
hier kannst mal nachlesen
http://www.angelforum.at/forum/viewtopic.php?t=1409

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Beitrag von Enzi » 08.06.2005, 22:52

Ich darf die Prüfung im August machen :oops:
Hoffentlich ist der Prüfer Nett :D :D

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Lupus
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Beitrag von Lupus » 09.06.2005, 06:20

Manchmal ziehe ich auch in Erwägung, die Prüfung zu machen. Bis 1981 hatte ich die Niederösterreichische (Fischerkarte), seitdem fische ich nur mehr in Wien und verschwendete daher bislang darauf keinen Gedanken, aber vielleicht wäre es ganz gut, wenn man mal eine Tageskarte an einem Fliegenwasser will.

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Beitrag von Toblerone2 » 13.06.2005, 13:33

Zur Info
Für NÖ brauchts nur einen 4 stündigen Kurs
(Anwesenheit - keine Prüfung)
Gruß Schoko

Flex
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Beitrag von Flex » 13.06.2005, 13:38

ich hab die prüfung letztes jahr gemacht,allerding für die stmk! ich hab überhaupt keinen kurs gemacht, ich hab einfach den fragebogen mit 200 fragen bekommen und aus diesen sind dann bei der prüfung 40 gekommen!!! i hab 5 min dafür gebraucht. war nur zum ankreuzen!!! wenns in nö auch so is braucht sich niemand sorgenzu machen!!! :D
Rechtschreibfehler jeder Art sind beabsichtigt und dienen zur allgemeinen Belustigung ;-)
Petri Flex

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Beitrag von Enzi » 13.06.2005, 15:40

Prüfungssorgen was ist das 8)

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Beitrag von Siesta » 13.06.2005, 18:03

hallo zusammen

wie sieht das eigentlich aus wenn ich gastangler bin,brauch ich da auch eine prüfung oder nicht
Mfg siesta

Da der Text von Privat stammt, wird auf Rechtschreibfehler weder Garantie noch eine Gewährleistung gegeben

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Beitrag von Barsch89 » 13.06.2005, 19:21

siesta hat geschrieben:wie sieht das eigentlich aus wenn ich gastangler bin,brauch ich da auch eine prüfung oder nicht
glaub nicht. da bekommst du eine gastkarte, die für 30 tage gilt.

Andreas
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Beitrag von Andreas » 13.06.2005, 21:35

habe sie letztes jahr gemacht und ich habe da 6 stunden lang zulosen können aber test oder prüfung hast da keinen bei uns im Bezirk kitzbühel
(habe fast nie zugelost weil es mich nicht inderesirte) :lol:

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Beitrag von Flex » 13.06.2005, 22:15

ich war auch am weissensee und da hab ich auch nur die gastkarte gekauft und keine eigene prüfung für kärnten ablegen müssen
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Beitrag von Lupus » 14.06.2005, 06:19

Meines Wissens bekommt man Gastkarten, wenn man in einem Fremdenverkehrsort in einer Unterkunft Quartier bezogen hat, also als Tourist.

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Beitrag von Sidi » 14.06.2005, 07:07

bei uns in der steiermark, bezirk voitsberg, bekommt man auch die gastkarte ohne tourist zu sein. habe das schon genutzt und es gab damit keinerlei probleme mit den aufsehern.

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Fischen in Niederösterreich

Beitrag von fischen.cc » 14.06.2005, 10:24

Hi @all,

Wer als Gast in Niederösterreich fischen will braucht die schriftliche Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten - Teichbesitzer - Die Fischergastkarte kostet 10,17 und ist 30 Tage gültig.

Weitere Infos findet ihr hier: http://www.fischen.cc/Bezirke/Noe/Gesetzliches.htm
Sonnenkalender für NÖ? >> http://www.fischen.cc/Aktuell/Sonnenkalendernoe.htm

Petri Heil
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Zuletzt geändert von fischen.cc am 14.06.2005, 10:48, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitrag von Ingobert » 14.06.2005, 10:37

nun es ist so, die karte ist 30 tage gültig, aber du kannst die 30 tage auf-
brauchen wie du willst. also es ist wie ein gutschein, aber nicht ins nächste
kalenderjahr übertragbar.

Ingobert

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