Hallo,
wollte schon länger eine Thematik zur Sprache bringen: Wie ist das Angeln von Stegen geregelt? Da gehen mir schon mehrere Aspekte länger im Kopf umher:
* gilt da event. auch Uferbetretungsrecht (im Hinblick auf private Stege)-Analogie?
* bei öffentlichen Stegen (Schiffsanlegestellen uä)? Darf man da fischen?
Hatte in der Vergangenheit schon mehrmals mit unfreundlichen Zeitgenossen zu tun. Dabei ging es um das Angeln von einem "öffentlichen Badesteg" - Besitzstörungsklage usw schließe ich daher aus. Aber könnte hier ein Verstoß gegen öffentliches Recht vorliegen?
Würde mich über (juristische) Informationen/Erfahrungen bezüglich dieser Themen freuen. Besonders interessiet mich die Sache hinsichtlich OÖ (andere Länder könnten hier durchaus abweichende Regelungen haben).
Angeln von Stegen
- Lupus
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Ich denke, zuerst einmal sollte man der Lizenz entnehmen, was drauf steht: Steht nämlich lapidar der Satz "Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet", dürfte damit Angeln vom Steg eindeutig ausgeschlossen sein.
Das Zweite wird die Frage wegen "öffentlich" sein. Eine Schiffsanlegestelle könnte doch zu einem privaten See-Schiffahrtunternehmen gehören, dann wäre es nicht mehr so öffentlich.
Ausserdem habe ich schon unzählige Schiffsanlegestellen gesehen, wo draufstand "Betreten" nur für Fahrgäste während des Anlegens des Schiffes gestattet". Sonst durften nämlich nicht einmal normale Passanten den Steg betreten...
Ich würde unbedingt bei der Lizenzvergabestelle fragen, falls nicht auf der Lizenz eine eindeutige Regelung zu entnehmen ist.
Das Zweite wird die Frage wegen "öffentlich" sein. Eine Schiffsanlegestelle könnte doch zu einem privaten See-Schiffahrtunternehmen gehören, dann wäre es nicht mehr so öffentlich.
Ausserdem habe ich schon unzählige Schiffsanlegestellen gesehen, wo draufstand "Betreten" nur für Fahrgäste während des Anlegens des Schiffes gestattet". Sonst durften nämlich nicht einmal normale Passanten den Steg betreten...
Ich würde unbedingt bei der Lizenzvergabestelle fragen, falls nicht auf der Lizenz eine eindeutige Regelung zu entnehmen ist.
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konkret geht es um einen öffentlichen Badesteg. Dieser wird nicht nur von Badenden frequentiert, sondern auch von Seglern, weil an diesem Steg ein Steg für Segelboote angebaut ist.
Die Segler fangen oft Streit an, wenn man - vom öffentlichen Badesteg - in Richtung Segelboote fischt.
Vielleicht hat schon jemand eine ähnliche Situation gehabt und weiß etwas.
Die Segler fangen oft Streit an, wenn man - vom öffentlichen Badesteg - in Richtung Segelboote fischt.
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- Lupus
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Dann dürfte es sich lediglich um einen Interessenkonflikt handeln, der allerdings nur dann juristisch relevant werden kann, wenn er einen Tatbestand erfüllt (Nötigung etc. .....). Aber nur, weil die Segler nicht "wollen", dass Du dort fischst, wird wohl rechtlich zu wenig sein. Umgekehrt natürlich auch, wenn "du nicht willst, dass die Segler in Deine Nähe kommen"Hellvis hat geschrieben: .
Die Segler fangen oft Streit an, wenn man - vom öffentlichen Badesteg - in Richtung Segelboote fischt.
Vielleicht hat schon jemand eine ähnliche Situation gehabt und weiß etwas.