Zwei Angeln mit je einem Haken?

Gesetze, Vorschriften und Gebote
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mimue
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Zwei Angeln mit je einem Haken?

Beitrag von mimue » 01.04.2013, 20:30

Hallo zusammen,

da ich noch neu in der Angelszene bin und ich mir jetzt eine Jahreskarte gekauft habe, stellt sich für mich jetzt folgende Frage:
Wenn in den Bestimmungen von "Einer Angel mit einem Haken" die Rede ist, heißt das, dass Drillinge etc. verboten sind? Noch dazu, da im Internet von "Einer Rute mit einer Angel" die Rede ist. Gibt es da Unterschiede? Wäre ja komisch wenn es für das gleiche Gewässer verschiedene Bestimmungen gibt.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,

Michi

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Re: Zwei Angeln mit je einem Haken?

Beitrag von korsikaphil » 01.04.2013, 20:49

mimue hat geschrieben:Wenn in den Bestimmungen von "Einer Angel mit einem Haken" die Rede ist, heißt das, dass Drillinge etc. verboten sind?
Gute Frage, ich würd sagen nein, sofern nicht irgendwo explizit auf "Drilling" eingegangen wird.
mimue hat geschrieben:Noch dazu, da im Internet von "Einer Rute mit einer Angel" die Rede ist. Gibt es da Unterschiede?
In diesem Zusammenhang bezeichnet "Angel" den Haken, nicht die Rute. Ist ein althergebrachter, nicht mehr gebräuchlicher Ausdruck.
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Re: Zwei Angeln mit je einem Haken?

Beitrag von Traunfischer » 01.04.2013, 20:56

mimue hat geschrieben:Hallo zusammen,

da ich noch neu in der Angelszene bin und ich mir jetzt eine Jahreskarte gekauft habe, stellt sich für mich jetzt folgende Frage:
Wenn in den Bestimmungen von "Einer Angel mit einem Haken" die Rede ist, heißt das, dass Drillinge etc. verboten sind? Noch dazu, da im Internet von "Einer Rute mit einer Angel" die Rede ist. Gibt es da Unterschiede? Wäre ja komisch wenn es für das gleiche Gewässer verschiedene Bestimmungen gibt.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,

Michi
Wenn "eine Angel mit einem Haken steht" dann lege ich dass so aus dass du 1 Rute mit 1 Haken (Einzel, Zwilling oder Drilling)verwenden darfst, ein Drilling ist ja auch nur ein Haken. Mir ist aber auch schon öfters aufgefallen dass in manchen Lizenzbestimmungen ein kompletter Scheiss geschrieben steht: unklare Aussagen (die jeder Kontrollor anders auslegen kann), offensichtliche Widersprüche, von den obligatorischen Rechtschreibfehlern (Hacken,..) ganz zu schweigen. Bei "eine Rute mit einer Angel" ist wahrscheinlich Angel=Haken gemeint (so etwas entsteht wenn sich die Bestimmungen irgendein Funktionär ausdenkt der in den letzten 20 Jahren nie am Wasser war)

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Re: Zwei Angeln mit je einem Haken?

Beitrag von doubleH » 02.04.2013, 11:44

Servus,

Ein Angel mit einem Haken bedeutet mWn nach keine Einschränkung auf Einzel-, Doppel- oder Drillingshaken. Wenn stehen würde "eine Angel mit einem einfachen Haken", dann würde die Welt anders aussehen.

lg
Helmut
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Re: Zwei Angeln mit je einem Haken?

Beitrag von thetom444 » 02.04.2013, 14:58

also einfachen Haken jetzt als genaue bestimmung zu bezeichnen würd ich nicht ;-)
wenn, dann müsste EINZELHAKEN stehen.

Die Bestimmungen bedeuten das du nur mit 1 Haken angeln darfst, ob das nun ein Ryderhaken oder Drilling ist, ist egal.
Natürlich sollten auch Wobbler mit 2 oder mehr Drillingen erlaubt sein, da es nur 1 Köder ist!!

Wenn es also nicht dediziert angeführt ist das du nur einzelhaken benutzen darfst, gelten auch Drillinge als ein Haken.
Realität ist eine Halluzination die in Abwesenheit von Alkohol entsteht

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Re: Zwei Angeln mit je einem Haken?

Beitrag von mimue » 02.04.2013, 16:18

Vielen Dank für die vielen Antworten, ihr habt mir schon weiter geholfen.

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