Ich wüsste noch einmal schnell gerne von wann bis wann man in Kärten Blinkern darf da gibts doch eine änderung oder?
von 1.5-31.12
oder von 1.6-31.12??
mfg
Lupus hat geschrieben:Ich bin kein Kärnten-Kenner, aber kann es nicht sein, dass die Ausübung von Angelmethoden wie eben Blinkern nicht als Landesgesetz, sondern vom Lizenzvergeber abhängig ist? Ich meine, Artenschonzeiten sind klar, und können auch vom Lizenzvergeber verlängert werden, aber Angelmethoden? Ich meine, ich kenne Gewässer, wo es ab 1.5., 1.6. oder auch erst 1.9. gestattet ist, und es soll auch welche geben, wo es überhaupt nicht gestattet ist.
Ich würde also die entsprechende Revierordnung zu Rate ziehen.
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