BH-Karte

Gesetze, Vorschriften und Gebote
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BH-Karte

Beitrag von Spike01 » 26.07.2013, 13:32

Hallo

1.Mich würde in erster Linie eure Meinung interessieren wofür man eigentlich eine BH-Karte braucht!
2.Des Weiteren würde mich interessieren, ob ein Fischereirechtbesitzer(in Pacht) auf einem Landesgewässer(Fluss,…) verpflichtet ist, einem BH-Kartenbesitzer eine Angelerlaubnis auszustellen.


Gruß

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Re: BH-Karte

Beitrag von Polsi » 26.07.2013, 13:34

Die BH-Karte brauchst du, um Angelkarten für deine gewünschten Gewässer erwerben zu können.

Ein Pächter ist natürlich nicht verpflichtet, dir eine Karte auszustellen. Das wär ja noch schöner. Stell dir vor, du pachtest ein Wasser und wärst verpflichtet, jedem Dahergelaufenen eine Karte zu geben.
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Re: BH-Karte

Beitrag von Spike01 » 26.07.2013, 13:40

Polsi hat geschrieben:Die BH-Karte brauchst du, um Angelkarten für deine gewünschten Gewässer erwerben zu können.

Ein Pächter ist natürlich nicht verpflichtet, dir eine Karte auszustellen. Das wär ja noch schöner. Stell dir vor, du pachtest ein Wasser und wärst verpflichtet, jedem Dahergelaufenen eine Karte zu geben.
Hallo!

Ich rede hier ex­pli­zit über ein Landesgewässer!Sollte so etwas nicht für jeden(BH-Kartenbesitzer) zugänglich sein?

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Re: BH-Karte

Beitrag von Polsi » 26.07.2013, 13:44

Meist ist es doch so, dass der Besitzer des Gewässers, in deinem Fall das Land, die Fischereirechte weiter verpachtet. Solang der Pächter seine Pacht zahlt, wird es dem Land egal sein, ob er andere Leute fischen lässt oder nicht.
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Re: BH-Karte

Beitrag von Sigal » 26.07.2013, 13:46

Servas,

nein warum sollte er? Selbst wenn das Land der Eigentümer und auch das LAnd das Fischereirecht besitzt kann es keine Pflicht geben etwas verkaufen zu MÜSSEN. Abgesehen davon wird der Eigentümer schon irgendeinen Grund haben eben keine Karte zu verkaufen. :wink:

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Re: BH-Karte

Beitrag von Spike01 » 27.07.2013, 13:51

Hallo
Sprich wenn das Land alle Fischereirechte verpachtet an irgendeine Finanzstarken Heinis, werden wir zuhause jn der Badewanne Angeln können!

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Re: BH-Karte

Beitrag von Polsi » 27.07.2013, 15:18

Spike, ist richtig. Nur haben die meisten Pächter eben auch Interesse daran, selbst ordentlich Kohle zu scheffeln. Du siehst es ja schon an den großen Badeseen. Rundherum ist jedes Grundstück privat. Du kannts zwar deine Tageskarte kaufen, darfst aber nirgendwo am Ufer fischen, außer du kennst zufällig jemanden mit einem Grundstück.
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Re: BH-Karte

Beitrag von Spike01 » 29.07.2013, 06:56

Morgen

Das mit den Großen Badeseen, ist natürlich auch so eine Geschichte!
Aber meistens hat man dort wenigstens das Recht, Angelkarten zu erwerben, auch wenn oft nur die Fischerei von Boot aus möglich ist!
Mir geht es hauptsächlich um unsere Flüsse, wo irgendwelche Vereine sich gegründet haben(oder eben Private), und deren Mannen nun meinen Sie müssten sich aufspielen wie die Götter!
Von sinnlosesten Bestimmungen bis hin zu „Du kommst hier nicht rein“ ist bei diesen Pfosten alles dabei!

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Re: BH-Karte

Beitrag von michigeyer » 29.07.2013, 08:04

Spike01 hat geschrieben:Morgen

Das mit den Großen Badeseen, ist natürlich auch so eine Geschichte!
Aber meistens hat man dort wenigstens das Recht, Angelkarten zu erwerben, auch wenn oft nur die Fischerei von Boot aus möglich ist!
Mir geht es hauptsächlich um unsere Flüsse, wo irgendwelche Vereine sich gegründet haben(oder eben Private), und deren Mannen nun meinen Sie müssten sich aufspielen wie die Götter!
Von sinnlosesten Bestimmungen bis hin zu „Du kommst hier nicht rein“ ist bei diesen Pfosten alles dabei!
Guten Morgen @ Spike01

Hättest Du ein Gewässer gepachtet, würdest Du "Jeden" fischen lassen ??? Keine Bestimmungen erlassen ????
Na, dann führen wir wieder das Fischen mit lebenden Köderfisch, Drillinge auf Friedfische, keine Schonzeiten......... ein !!!!

Grüße
Michi

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Re: BH-Karte

Beitrag von Spike01 » 29.07.2013, 08:16

michigeyer hat geschrieben: Guten Morgen @ Spike01

Hättest Du ein Gewässer gepachtet, würdest Du "Jeden" fischen lassen ???
Wenn es ein Landesgewässer(im Grunde genommen im Besitz jedes einzelnen Bürgers)ist,das ich da gepachtet hätte, und der Lizenzantragsteller im Besitz einer gültigen BH-Karte ist, warum nicht?
michigeyer hat geschrieben: Keine Bestimmungen erlassen ????
Schrieb ich das?
michigeyer hat geschrieben: Na, dann führen wir wieder das Fischen mit lebenden Köderfisch ein !!!!

Grüße
Michi
:up2:

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Re: BH-Karte

Beitrag von Polsi » 29.07.2013, 08:41

Spike01 hat geschrieben:
michigeyer hat geschrieben: Guten Morgen @ Spike01

Hättest Du ein Gewässer gepachtet, würdest Du "Jeden" fischen lassen ???
Wenn es ein Landesgewässer(im Grunde genommen im Besitz jedes einzelnen Bürgers)ist,das ich da gepachtet hätte, und der Lizenzantragsteller im Besitz einer gültigen BH-Karte ist, warum nicht?
Wozu solltest du das Gewässer dann überhaupt pachten, wenn im Prinzip eh jeder (eingeschlossen du) dort fischen könnte?

Du verwechselst im übrigen ständig Grundbesitz mit Fischereirecht. Das Fischereirecht gehört nie jedem einzelnen Bürger, und das ist gut so.
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Re: BH-Karte

Beitrag von Spike01 » 29.07.2013, 08:57

Polsi hat geschrieben:Du verwechselst im übrigen ständig Grundbesitz mit Fischereirecht. Das Fischereirecht gehört nie jedem einzelnen Bürger, und das ist gut so.
Wem gehört das Fischereirecht?

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Re: BH-Karte

Beitrag von Polsi » 29.07.2013, 09:35

Demjenigen, der es pachtet/kauft. Es kann zB ein Gewässerabschnitt einem Bauern oder dem Land gehören, das Fischereirecht hat aber jemand anderes. Dieser verpflichtet sich, das Gewässer nach geltendem Gesetz zu bewirtschaften.

Auch wenn ein Gewässer dem Land oder einer Gemeinde etc. gehört und damit von der Allgemeinheit betreten werden kann, darf man dort noch lange nicht fischen. Die Fischereilizenz erkauft man sich mit einer Tageskarte. Ob es diese zu kaufen gibt, entscheidet derjenige, der das Fischereirecht hat!
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Re: BH-Karte

Beitrag von Spike01 » 29.07.2013, 09:49

Polsi hat geschrieben:Demjenigen, der es pachtet/kauft. Es kann zB ein Gewässerabschnitt einem Bauern oder dem Land gehören, das Fischereirecht hat aber jemand anderes. Dieser verpflichtet sich, das Gewässer nach geltendem Gesetz zu bewirtschaften.

Auch wenn ein Gewässer dem Land oder einer Gemeinde etc. gehört und damit von der Allgemeinheit betreten werden kann, darf man dort noch lange nicht fischen. Die Fischereilizenz erkauft man sich mit einer Tageskarte. Ob es diese zu kaufen gibt, entscheidet derjenige, der das Fischereirecht hat!
Ist es bei Fließgewässern nicht so, das man das Fischereirecht nicht mehr besitzen kann?Es gibt meines Wissens nach noch wenige Private, aber die dürfen das Fischereirecht nicht mehr weiter verkaufen, sondern es geht in Landesbesitz über?
Wenn ich mir in Italien den Po anschaue,ist dieser Fluß ein gutes Beispiel, wie es richtig gemacht wird!
Der Fluß gehört den Italienern, und jeder darf Überall Angeln.Es wird nur ein gewisser Abschnitt von der Fipsas betreut, wo man eine zusätliche Lizens braucht!
Für Pensionisten ist das Angeln sowieso gratis!

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Re: BH-Karte

Beitrag von Sigal » 29.07.2013, 10:18

Servas,

das in Österreich diesbezüglich etwas falsch läuft gebe ich dir grunsätzlich recht. €400+ für eine JAhreskarte an der Donau mit einer Revierlänge von 4km +/-1 ist im Vergleich zu anderen Ländern (Holland als Paradebeispiel) Wahnsinn. Dennoch, du wirst an diesen Bestimmungen nichts ändern können.

Soweit ich weiß, kauft man in Italien die Lizenz nach Regionen. In jeder Region (wie bei uns die Bundesländer) brauchst du eine eigene Lizenz. Bitte korrigieren wenns nicht stimmt.

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