2te Person zum fischen mitnehmen
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- Köderfisch
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2te Person zum fischen mitnehmen
Hallo hab mal eine frage. Wie schaut das eigentlich in nö aus, wenn man eine 2te Person zum fischen mitnehmen möchte. muss diese Person auch eine fischerkarte haben oder gehts auch ohne?
Danke
lG
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- Captain
- Wels
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Re: 2te Person zum fischen mitnehmen
Servus,
eine Begleitperson benötigt keine Fischerkarte, nur für Ausübung der Fischerei ist die amtliche "Blaue" unbedingt notwenig.
eine Begleitperson benötigt keine Fischerkarte, nur für Ausübung der Fischerei ist die amtliche "Blaue" unbedingt notwenig.
L G, Klaus
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist unsichtbar für die Augen". Antoine de Saint-Exupery
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- Köderfisch
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Re: 2te Person zum fischen mitnehmen
Zu dem Thread noch eine Frage bzgl Wien und auch Fischteiche in NÖ:
Manchmal möchte man eine Begleitperson nicht ausschließlich zusehen lassen. Wo sollte man nun die Grenze ziehen, mit der alle Beteiligten (inklusive Fischereiaufseher) gut leben können?
Waidgerechtes Anlanden und Abschlagen bis hin zu einem evtl Kiemenschnitt mach ich auf jeden fall selbst.
Aber darf man jemanden ohne Fischerkarte unter Anleitung hier und da
Manchmal möchte man eine Begleitperson nicht ausschließlich zusehen lassen. Wo sollte man nun die Grenze ziehen, mit der alle Beteiligten (inklusive Fischereiaufseher) gut leben können?
Waidgerechtes Anlanden und Abschlagen bis hin zu einem evtl Kiemenschnitt mach ich auf jeden fall selbst.
Aber darf man jemanden ohne Fischerkarte unter Anleitung hier und da
- Auswerfen lassen,
- den Kescher führen lassen
- einen untermaßigen Fisch rückversetzen lassen,
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Re: 2te Person zum fischen mitnehmen
Auswerfen lassen kannst du vergessen, das ist aktive Ausübung der Fischerei.
Kescher halten ist hingegen problemlos möglich, da dies nur eine Hilfstätigkeit ist. Der Fischer ist ja immer noch die PErson, die die Angel hält und den Fisch dann landet.
Beim Rücksetzen kommt es auf die Auslegung des Kontrollorgans an - zu dem Zeitpunkt lässt sich nicht mehr beweisen, wer den Fisch tatsächlich gefangen hat. Lass es also lieber bleiben, wenn du Probleme vermeiden willst.
Kescher halten ist hingegen problemlos möglich, da dies nur eine Hilfstätigkeit ist. Der Fischer ist ja immer noch die PErson, die die Angel hält und den Fisch dann landet.
Beim Rücksetzen kommt es auf die Auslegung des Kontrollorgans an - zu dem Zeitpunkt lässt sich nicht mehr beweisen, wer den Fisch tatsächlich gefangen hat. Lass es also lieber bleiben, wenn du Probleme vermeiden willst.
LG
Chris
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- Köderfisch
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Re: 2te Person zum fischen mitnehmen
Autsch... Das hört sich nach 'ner Situation an, bei der man sich hinterher an der Kopf fassen möchte.
Wie lief das ab? Ich wundere mich, dass man wegen so einer "Pimmelei" dann gleich solchen Ärger bekommt. Ist ja nicht so, als würde man dadurch szusagen gegen den Wesensgehalt der Regelungen verstoßen. Ist halt ein bloßes Auswerfen...
Wie lief das ab? Ich wundere mich, dass man wegen so einer "Pimmelei" dann gleich solchen Ärger bekommt. Ist ja nicht so, als würde man dadurch szusagen gegen den Wesensgehalt der Regelungen verstoßen. Ist halt ein bloßes Auswerfen...
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Re: 2te Person zum fischen mitnehmen
Verstehe nicht, warum man dir die Karte wegnimmt, wenn dein Freund ohne Schein angelt!!regus hat geschrieben:Meine Karte war weg weil ich einen Freund auswerfen hab lassen - geschehen Alte Donau...
Er macht doch was illegales nicht du!
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- Köderfisch
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Re: 2te Person zum fischen mitnehmen
berechtigter Einwand!Spike01 hat geschrieben:Verstehe nicht, warum man dir die Karte wegnimmt, wenn dein Freund ohne Schein angelt!!regus hat geschrieben:Meine Karte war weg weil ich einen Freund auswerfen hab lassen - geschehen Alte Donau...
Er macht doch was illegales nicht du!
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- Köderfisch
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Re: 2te Person zum fischen mitnehmen
Man schießt da halt schon ein wenig mit Kanonen auf Spatzen, weil man ja unbedingt verhindern will, dass weitere Gefahr droht.
Geht einem hierzulande ja nicht bloß bei solchen Lamalien so. Den Verantwortlichen ist wohl ein bischen das Gefühl für das Verhältnismäßigkeitsprinzip abhanden gekommen.
Geht einem hierzulande ja nicht bloß bei solchen Lamalien so. Den Verantwortlichen ist wohl ein bischen das Gefühl für das Verhältnismäßigkeitsprinzip abhanden gekommen.