Fast! Im Burgenland ist der lebende Köderfisch nach wie vor erlaubtadwok hat geschrieben:Is lebender köderfisch net österreich weit gesetzlich verboten?
Oder hab ich da was verpasst?
MfG
Fast! Im Burgenland ist der lebende Köderfisch nach wie vor erlaubtadwok hat geschrieben:Is lebender köderfisch net österreich weit gesetzlich verboten?
Oder hab ich da was verpasst?
Ist er nicht. Allerdings war das Burgenland das letzte Bundesland, das dieses Verbot eingeführt hat. Ist aber auch schon ein paar Jahre her.Karpfie hat geschrieben: Fast! Im Burgenland ist der lebende Köderfisch nach wie vor erlaubt
Ein guter Freund von mir fischt dort mit all seinen Kollegen ständig mit lebenden KöderfischIn der Schonzeit der Hechte ist das Fischen mit FISCHKÖDERN (lebend od. tot) sowie das Blinken verboten.
Wo liest du ?Gismo660 hat geschrieben:Hallo!
Nur mal so! Es war was ich herauslesen konnte ein "deutscher Fischer"! Zwecks Gehälter und so.
Zürcher bedeutet, er kommt aus Zürich.20min.ch hat geschrieben:...Ob der Zürcher sein Patent behalten darf oder nicht, geht aus dem Urteil nicht hervor....
Das setzt allerdings voraus, dass es jemanden interessiert, eine Exempel zu statuieren. Aber solang sowohl "gewöhnliche" Angler als auch Aufseher kein Problem darin sehen, wird sich da nie etwas ändern.mazdaspeed hat geschrieben:Na ja dann wird es Zeit das auch da einmal einer eine ordentliche Strafe bekommt die andere dann abschrecktPolsi hat geschrieben:Stimmt, in Kärnten wird der lebende Köderfisch benutzt als ob er nie verboten worden wäre. Interessiert hier wirklich kein Schwein.
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Hab ich leider nicht...wobei sich das Landesfischereigesetz sicher irgendwo online finden lässt.Karpfie hat geschrieben:Hast du eine Quelle? Tät mich wirklich brennend interessieren.
Ich denke, dass es doch wichtig ist das solche Verbote im Fischereigesetz verankert sind, da dort speziell auf fischereispezifische Dinge eingegangen werden kann. Das TSG ist da ja meines Wissens in gewisser Weise allgemein gehalten und verbietet "nur" Tieren Leiden, Schmerzen, Angst und Schaden zuzufügen.OHKW hat geschrieben:Nebenbei bemerkt ist es völlig unerheblich ob das Fischen mit dem lebendem Köderfisch im Fischereigesetz verboten ist, denn es greift in erster Linie das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz (in welchem auch die Strafmaße festgelegt sind). Das Tierschutzgesetz gilt im übrigen mittlerweile EU-weit