Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein in Bayern
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- Köderfisch
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Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein in Bayern
Servus
vielleicht könnt ihr mir helfen,
ich habe vor einigen jahren die Fischerprüfung in Österreich abgelegt!
Er wohne nur wenige km von Östereich entfernt (Grenznah)
bin aber aus Deutschland Niederbayern Passau-Jochenstein
wir haben immer nähe Kraftwerk Jochenstein geangelt
,bisher wurde mir auch immer eine Angelkarte mit meinen Angelschein aus Östereich ausgestellt auf Deutscher seite
bei 3 verschiedenen Verkäufer die Angelkarten gekauft
es wurde aber immer hingewiesen bei austellen ,das diese nur Gedultet sei
nun ja soweit so gut
nun wollten wir heute Losziehen um mal wieder ein Nachtansitz zu machen,,da das wetter ja supper ist
doch mir wurde nun Mitgeteilt,das ich mit der östereicher Lizens keine Angelkarte mehr Erhalte,
keiner konnte mir auch wirklich Auskunft geben wieso das jetz Plötzlich so ist
Nun meine Frage gäbe es irgenteine Möglichkeit den schein Umzuschreiben zu lassen oder ähnliches
ich habe die zeit auch nicht um den deutschen Angelschein zu machen ,da ich meistens nur samstag oder sonntag frei habe
auserdem wäre es auch kein Problem wenn ich auf der anderen seite angel
auf der östereicher seite!!!!Problem ist nur wir sind immer zu 4 und ich bin der einzige mit der ösi Lizens
die anderen 3 haben den deutschen Angelschein
und keiner ist auch bereit das wir da in Östereich angeln,da sie auch noch das Lizenz buch kaufen müssen
na ja das wars,vieleicht hatt ja wer einen tipp für mich
ansonsten werde ich wohl dieses schöne Hobby dann Aufhören
vielleicht könnt ihr mir helfen,
ich habe vor einigen jahren die Fischerprüfung in Österreich abgelegt!
Er wohne nur wenige km von Östereich entfernt (Grenznah)
bin aber aus Deutschland Niederbayern Passau-Jochenstein
wir haben immer nähe Kraftwerk Jochenstein geangelt
,bisher wurde mir auch immer eine Angelkarte mit meinen Angelschein aus Östereich ausgestellt auf Deutscher seite
bei 3 verschiedenen Verkäufer die Angelkarten gekauft
es wurde aber immer hingewiesen bei austellen ,das diese nur Gedultet sei
nun ja soweit so gut
nun wollten wir heute Losziehen um mal wieder ein Nachtansitz zu machen,,da das wetter ja supper ist
doch mir wurde nun Mitgeteilt,das ich mit der östereicher Lizens keine Angelkarte mehr Erhalte,
keiner konnte mir auch wirklich Auskunft geben wieso das jetz Plötzlich so ist
Nun meine Frage gäbe es irgenteine Möglichkeit den schein Umzuschreiben zu lassen oder ähnliches
ich habe die zeit auch nicht um den deutschen Angelschein zu machen ,da ich meistens nur samstag oder sonntag frei habe
auserdem wäre es auch kein Problem wenn ich auf der anderen seite angel
auf der östereicher seite!!!!Problem ist nur wir sind immer zu 4 und ich bin der einzige mit der ösi Lizens
die anderen 3 haben den deutschen Angelschein
und keiner ist auch bereit das wir da in Östereich angeln,da sie auch noch das Lizenz buch kaufen müssen
na ja das wars,vieleicht hatt ja wer einen tipp für mich
ansonsten werde ich wohl dieses schöne Hobby dann Aufhören
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- Köderfisch
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein in Bayer
Kaufst du dir eine für 3 Monate gültige Gastfischerkarte für Bayern und gut ist:
http://www.angelplatz.at/phpBB3/viewtop ... =18&t=5802
http://www.angelplatz.at/phpBB3/viewtop ... =18&t=5802
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein in Bayer
Hallo Gerdl!
Länderübergreifend kann es immer wieder zu Problemen mit den Angelberechtigungen kommen. Im Normalfall sollte das aber über den zuständigen Verband machbar sein.
Wende dich mal an dein Gemeindeamt, die sollten dir weiterhelfen können.
Länderübergreifend kann es immer wieder zu Problemen mit den Angelberechtigungen kommen. Im Normalfall sollte das aber über den zuständigen Verband machbar sein.
Wende dich mal an dein Gemeindeamt, die sollten dir weiterhelfen können.
LG
Chris
Chris
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- Köderfisch
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein in Bayer
phaesun hat geschrieben:Kaufst du dir eine für 3 Monate gültige Gastfischerkarte für Bayern und gut ist:
http://www.angelplatz.at/phpBB3/viewtop ... =18&t=5802
hallo versteh ich ned Gastfischerkarte??
ich bin deutscher und möchte in Deutschland angeln
stellt eine gastfischerkarte jede gemeinde aus oder wie
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- Köderfisch
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein in Bayer
Oha, hab ich dein Post nicht genau genug gelesen, sorry. In dem Fall hilft dir wohl nur die deutsche angelprüfung abzulegen oder jedesmal gastfischerkarten zu kaufen..
- 1980ba
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein in Bayer
Hi,
also ohne deutsche Prüfung bekommst du definitiv KEINEN deutschen Fischereischein, egal ob Schein aus Österreich oder sonst nem Land
"Umschreiben" ging mal gaaaanz früher, aber da war auch ich noch flüssig
du bekommst mit deinem FSchein ne Erlaubniskarte, aber mehr nicht. Streng genommen kann sogar das verweigert werden, da du in D wohnhaft bist
Gruß Marcus
also ohne deutsche Prüfung bekommst du definitiv KEINEN deutschen Fischereischein, egal ob Schein aus Österreich oder sonst nem Land
"Umschreiben" ging mal gaaaanz früher, aber da war auch ich noch flüssig
du bekommst mit deinem FSchein ne Erlaubniskarte, aber mehr nicht. Streng genommen kann sogar das verweigert werden, da du in D wohnhaft bist
Gruß Marcus
- korsikaphil
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein in Bayer
1980ba hat (leider) Recht, ohne deutsche Prüfung geht nix. Ich wollte meinen österreichischen Schein auch anerkennen lassen, wurde abgelehnt. Lustig nur, dass die Bayern denselben Fragekatalog wie wir haben
Mein Rat: mach einfach die Prüfung, die Vorbereitungskurse mit Anwesenheitspflicht sind zwar eine Zumutung, aber die Prüfung ist pipifax, und dann brauchst dich nimmer ärgern.
Mein Rat: mach einfach die Prüfung, die Vorbereitungskurse mit Anwesenheitspflicht sind zwar eine Zumutung, aber die Prüfung ist pipifax, und dann brauchst dich nimmer ärgern.
A float tip is pleasant in its appearance, and even more pleasant in its disappearance!
- 1980ba
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein in Bayer
Tut mir leid dass ich recht hab
ist leider definitiv so...
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- Taurinus
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein in Bayer
Ohne Bayrischen Schein, keine Karten.
Ist ja auch richtig so... denn du hast keine Fischereiabgabe an den Bayrischen Fischereiverband entrichtet. Diese Fischereiabgaben werden z.B. für Besatzmaßnahmen von gefährdeten Arten in passenden Bayrischen Gewässern verwendet. (Nasen, Rutten, Huchen, Äschen, etc...)
Zum Thema Schein umschreiben.
Es ist unter gewissen Bedingungen möglich.
Und zwar wie folgt:
Du wohnst nicht in Bayern, machst in deinem Heimatland/Bundesland die Prüfung und ziehst dann nach Bayern. (Nicht alle Prüfungen werden anerkannt, Bestandteil der Prüfung müssen Gewässerkunde, Fischkunde, Rechtskunde, Gerätekunde und Fischhege sein)
http://www.lfvbayern.de/gesetzl-bestimm ... eslaender/
Wenn du jedoch in Bayern wohnst und in einem anderen Bundesland/Land die Prüfung machst, weils dort leichter/günstiger ist, wird sie nicht anerkannt.
Ausschlaggebend ist also der Wohnsitz zum Zeitpunkt der abgelegten Prüfung.
Hier noch ne PDF dazu
http://www.lfvbayern.de/media/files/aus ... uefung.pdf
Gruß Mario
PS.
Du hattest Glück, dass dich bis jetzt nie der falsche Kontrolliert hat... denn du hast per Gesetz jedes mal schwarz gefischt.
Ist ja auch richtig so... denn du hast keine Fischereiabgabe an den Bayrischen Fischereiverband entrichtet. Diese Fischereiabgaben werden z.B. für Besatzmaßnahmen von gefährdeten Arten in passenden Bayrischen Gewässern verwendet. (Nasen, Rutten, Huchen, Äschen, etc...)
Zum Thema Schein umschreiben.
Es ist unter gewissen Bedingungen möglich.
Und zwar wie folgt:
Du wohnst nicht in Bayern, machst in deinem Heimatland/Bundesland die Prüfung und ziehst dann nach Bayern. (Nicht alle Prüfungen werden anerkannt, Bestandteil der Prüfung müssen Gewässerkunde, Fischkunde, Rechtskunde, Gerätekunde und Fischhege sein)
http://www.lfvbayern.de/gesetzl-bestimm ... eslaender/
Wenn du jedoch in Bayern wohnst und in einem anderen Bundesland/Land die Prüfung machst, weils dort leichter/günstiger ist, wird sie nicht anerkannt.
Ausschlaggebend ist also der Wohnsitz zum Zeitpunkt der abgelegten Prüfung.
Hier noch ne PDF dazu
http://www.lfvbayern.de/media/files/aus ... uefung.pdf
Gruß Mario
PS.
Du hattest Glück, dass dich bis jetzt nie der falsche Kontrolliert hat... denn du hast per Gesetz jedes mal schwarz gefischt.