betreten privater Grundstücke
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Re: betreten privater Grundstücke
Also hab letztes Jahr die Fischereischutzprüfung abgelegt und dabei war auch das ein Thema!
Und damit hält es sich so, dass ein eingefriedetes Grundstück bzw. auch ein durch "betreten verboten" gekennzeichnetes Grundstück zur Ausübung der Fischerei nicht betreten werden darf!
(Ausgenommen private Regelungen mit dem Grundstücksbesitzer)
Unter §28 - Benützung fremder Grundstücke wird dies im OÖ-Fischerreirecht geregelt!
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10000197
Und damit hält es sich so, dass ein eingefriedetes Grundstück bzw. auch ein durch "betreten verboten" gekennzeichnetes Grundstück zur Ausübung der Fischerei nicht betreten werden darf!
(Ausgenommen private Regelungen mit dem Grundstücksbesitzer)
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- Karpfen
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Re: betreten privater Grundstücke
Auch ich hab den Kurs gemacht und bin Fischereisufseher. Bei der letzten Weiterbildung (die man mindestens 1x alle 5 Jahre machen muß)
ging es um Recht. Unser Vortragender, Rechtsanwalt Dr. Kaske, hat uns davor gewarnt jemanden festzunehmen, da bei diesem Vorgang der kleinste rechtliche Fehler zu einer oder mehreren Klagen durch den Festgenommenen gegen den Aufseher führen kann. Sehr heikle Sache! Uns wurde geraten zu beobachten, wenn geht zu fotografieren wegen der Beweisführung und dann die Polizei anrufen die die Amtshandlung durchführt.
Schwitzkasten ist eher schlecht
Petri
Peter
ging es um Recht. Unser Vortragender, Rechtsanwalt Dr. Kaske, hat uns davor gewarnt jemanden festzunehmen, da bei diesem Vorgang der kleinste rechtliche Fehler zu einer oder mehreren Klagen durch den Festgenommenen gegen den Aufseher führen kann. Sehr heikle Sache! Uns wurde geraten zu beobachten, wenn geht zu fotografieren wegen der Beweisführung und dann die Polizei anrufen die die Amtshandlung durchführt.
Schwitzkasten ist eher schlecht
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Re: betreten privater Grundstücke
Hier (Seite 2) kann man auch gut nachlesen, mit welchen Konsequenzen ein "Schwarzfischer" bzw ein Reserve-Polizist zu rechnen haben.
- regus
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Re: betreten privater Grundstücke
Hellvis hat geschrieben:Hier (Seite 2) kann man auch gut nachlesen, mit welchen Konsequenzen ein "Schwarzfischer" bzw ein Reserve-Polizist zu rechnen haben.
Krank unser Rechtssystem....
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Re: betreten privater Grundstücke
Bei den Verfahren wegen Fischdiebstahls oder Eingriff in fremdes Fischereirecht passiert lt. Dr. Kaske folgendes:
Richter fragt um den Wert des (der) gestohlenen Fische. Z. B. Karpfen 2 kg. Wert angenommen 10 Euro, Richter fällt wegen des geringen Wertes ein Diversionsurteil das heißt Schwarzfischer zahlt an Fischeriausübungsberechtigten 10 Euro und verlässt frei und nicht vorbestraft das Gericht.
Und alle Mühe war umsonst. Außerdem wird dieses Delikt (im Gegensatz zur Wilderei) weder von Polizei noch Gericht sehr wichtig genommen.
Da ist es ja fast besser man stolpert unabsichtlich über die Ruten des Täters und diese sind zerbrochen. Oje
Petri
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Richter fragt um den Wert des (der) gestohlenen Fische. Z. B. Karpfen 2 kg. Wert angenommen 10 Euro, Richter fällt wegen des geringen Wertes ein Diversionsurteil das heißt Schwarzfischer zahlt an Fischeriausübungsberechtigten 10 Euro und verlässt frei und nicht vorbestraft das Gericht.
Und alle Mühe war umsonst. Außerdem wird dieses Delikt (im Gegensatz zur Wilderei) weder von Polizei noch Gericht sehr wichtig genommen.
Da ist es ja fast besser man stolpert unabsichtlich über die Ruten des Täters und diese sind zerbrochen. Oje
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Re: betreten privater Grundstücke
Servus,
ja, das stimmt was Peter berichtet, leider ist die rechtliche Lage derzeit sehr "Schwarzfischerfreundlich".
Ich kassiere im Fall der Fälle die Gerätschaft und den Preis einer Tageskarte, mit der Androhung einer Besitzstörungsklage. Funktioniert in der Regel besser, als ein langwieriges "Amtsverfahren" .
ja, das stimmt was Peter berichtet, leider ist die rechtliche Lage derzeit sehr "Schwarzfischerfreundlich".
Ich kassiere im Fall der Fälle die Gerätschaft und den Preis einer Tageskarte, mit der Androhung einer Besitzstörungsklage. Funktioniert in der Regel besser, als ein langwieriges "Amtsverfahren" .
L G, Klaus
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist unsichtbar für die Augen". Antoine de Saint-Exupery
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Re: betreten privater Grundstücke
Hallo Klaus!
Das mit der Beschlagnahme der Geräte ist auch heikel: Ist natürlich gesetzlich, aber die beschlagnahmten Geräte sind ohne Umwege und sofort der Polizei zu übergeben im Zuge einer Anzeige. Man sollte die Geräte nicht einmal über Nacht und schon gar nicht dauerhaft in Besitz nehmen.
Petri, schönes langes weekend
Peter
Das mit der Beschlagnahme der Geräte ist auch heikel: Ist natürlich gesetzlich, aber die beschlagnahmten Geräte sind ohne Umwege und sofort der Polizei zu übergeben im Zuge einer Anzeige. Man sollte die Geräte nicht einmal über Nacht und schon gar nicht dauerhaft in Besitz nehmen.
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Peter
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Re: betreten privater Grundstücke
Als junger Bub war ich auch a Schwarzfischer , denke das waren viele hier , nur ist uns damals nix anderes Übriggeblieben .
Und wegen den Gerätschafften wegnehmen , als ich noch in meiner Jugend am Bach Schwarz gefischt hab , ( dazu gesagt der Bach wurde nicht Bewirtschaftet ) hast nur a Spule Schnur gehabt und ein par Haken , wenn wer gekommen wäre , ab ins wasser damit !!
Und wegen den Gerätschafften wegnehmen , als ich noch in meiner Jugend am Bach Schwarz gefischt hab , ( dazu gesagt der Bach wurde nicht Bewirtschaftet ) hast nur a Spule Schnur gehabt und ein par Haken , wenn wer gekommen wäre , ab ins wasser damit !!
Lg Manfred http://ssnake14.jimdo.com/
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Re: betreten privater Grundstücke
Wenn Du mich fragst, ist das überhaupt ein Schei** Jobpeterben hat geschrieben:Hallo Klaus!
Das mit der Beschlagnahme der Geräte ist auch heikel: Ist natürlich gesetzlich, aber die beschlagnahmten Geräte sind ohne Umwege und sofort der Polizei zu übergeben im Zuge einer Anzeige. Man sollte die Geräte nicht einmal über Nacht und schon gar nicht dauerhaft in Besitz nehmen.
Petri, schönes langes weekend
Peter
Total unterbezahlt und jede Menge Zoff
L G, Klaus
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Re: betreten privater Grundstücke
Also was ich so weis , zumindest für Wien , bekommen die Kontrollorgane dort keinen Cent bezahlt , höchstens , die Karte umsonnst bzw Verbilligt !!
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Re: betreten privater Grundstücke
Hi;
@ssnake 14,
dadurch kommt nur eine bestimmte personengruppe in frage > es gilt natürlich die unschuldsvermutung
@ssnake 14,
dadurch kommt nur eine bestimmte personengruppe in frage > es gilt natürlich die unschuldsvermutung
wir sind chelsea und wer seit ihr?
- ssnake14
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Re: betreten privater Grundstücke
Und was soll diese Aussage jetzt heissen ????TheKing1959 hat geschrieben:Hi;
@ssnake 14,
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