Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
- Brandolf
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Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Servus vorweg!
Bräuchte bitte Hilfe bezüglich einer Gesetzesauskunft. Bei mir in der Nähe gibt es einen Bach der von mir schonmal gepachtet wurde, vor Jahren. Nun gehört die Pacht einem Verein, wo die Mitglieder weder angeln gehn, noch Besetzen noch Pflegemaßnahmen durchführen. Da das Wasser der gemeinde gehört, kostet die Pacht auch fast nix.
Nun meine Frage: Sind die Pächter verpflichtet, wenn das Gewässer fischereilich genutzt wird einen nachweislichen Mindestbesatz sicherzustellen?
Bräuchte bitte Hilfe bezüglich einer Gesetzesauskunft. Bei mir in der Nähe gibt es einen Bach der von mir schonmal gepachtet wurde, vor Jahren. Nun gehört die Pacht einem Verein, wo die Mitglieder weder angeln gehn, noch Besetzen noch Pflegemaßnahmen durchführen. Da das Wasser der gemeinde gehört, kostet die Pacht auch fast nix.
Nun meine Frage: Sind die Pächter verpflichtet, wenn das Gewässer fischereilich genutzt wird einen nachweislichen Mindestbesatz sicherzustellen?
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- Rotfeder
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Hi,Brandolf hat geschrieben:Servus vorweg!
Bräuchte bitte Hilfe bezüglich einer Gesetzesauskunft. Bei mir in der Nähe gibt es einen Bach der von mir schonmal gepachtet wurde, vor Jahren. Nun gehört die Pacht einem Verein, wo die Mitglieder weder angeln gehn, noch Besetzen noch Pflegemaßnahmen durchführen. Da das Wasser der gemeinde gehört, kostet die Pacht auch fast nix.
Nun meine Frage: Sind die Pächter verpflichtet, wenn das Gewässer fischereilich genutzt wird einen nachweislichen Mindestbesatz sicherzustellen?
ob die verpflichtet sind weiß ich nicht. Aber nur so viel, es gibt Möglichkeiten an so einen Nachweis zu kommen, ohne auch nur einen Fisch besetzt zu haben, und dann Beweise Du mal das Gegenteil.
Lg
- ssnake14
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Wir haben die Romau bei uns im Waldviertel ,war mal a super Bach , zumindest in meiner Jugend als kleiner Schwarzfischer , allerdings wurde da nie besetzt , kam nur was nach , was sie beim Abfischen von den Teichen reinliesen , haben sich aber auch immer brav Vermehrt , anhand von Nachtkammeras Aufgezeichnet , Leben dort auf a par Kilometer Länge so um die 4 Fischotter jetzt , da würd ich auch nichts mehr besetzten !!
Schade drumm , der Bach ist wie Ausgestorben !!
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Lg Manfred http://ssnake14.jimdo.com/
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Da der Bach teilweise durch mein Jagdgebiet fließt, weis ich 100% das dort keine Fischotter sind. Fische sind ja auch drinnen. Es geht mir um die Gesetzeslage.
Der Bach ist in der Steiermark.
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- ssnake14
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Na ja , sagen und schreiben , kann ich viel als Pächter , was ich Besetzt habe oder nicht , gibt ja auch noch Mink Kormoran und so weiter , und ohne Kammera mit Infarotauslöser , wüssten wir heute noch ned das es da drinn Fischotter drinn sind , hatte selbst vorher noch nie einen gesehen !!Brandolf hat geschrieben:Da der Bach teilweise durch mein Jagdgebiet fließt, weis ich 100% das dort keine Fischotter sind. Fische sind ja auch drinnen. Es geht mir um die Gesetzeslage.
Der Bach ist in der Steiermark.
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Solche Kameras haben wir auch im Revier. Und ja stimmt, einen Nachweis bekommt man auch immer irgendwo, jedoch wollte ich wissen ob man soetwas vorzeigen muss, weil die letzten Jahre lag sicherlich soetwas nicht vor.
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Hast Du einmal ins Gesetz geschaut: Steiermärkisches Fischereigesetz 2000
§ 6
Ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Besatz
(1) Jeder Fischereiberechtigte (Eigentümer, Pächter, Fruchtnießer) hat sein Fischwasser so zu bewirtschaften, dass der für sein Fischwasser natürliche Bestand an Wassertieren nach Art, Zusammensetzung, Altersstufen und Bestandesdichte erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird. Beabsichtigte Besatzmaßnahmen sind der Bezirksverwaltungsbehörde unter Angabe von Art, Größe, Herkunft, Menge und Besatzstrecke spätestens 14 Tage vor ihrer Durchführung anzuzeigen.
(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann die Durchführung des Besatzes aus den Gründen der Abs. 3 und 4 untersagen und dem Fischereiberechtigten vorschreiben, zur Sicherung einer Bewirtschaftung im Sinne des Abs. 1 innerhalb einer angemessenen Frist einen nach Art und Menge zu bestimmenden Fischbesatz vorzunehmen.
(3) Der Besatz mit Wassertieren (einschließlich Eier, Brut, Setzlinge, Jungfische) hat für das betroffene Fließgewässer ausschließlich mit heimischen oder bereits eingebürgerten Tieren zu erfolgen.
(4) Der Besatz mit Wassertieren (einschließlich Eier, Brut, Setzlinge, Jungtiere), die künstlich genetisch verändert worden sind, insbesondere durch Vervielfachung des Chromosomensatzes und durch Festlegung auf ein Geschlecht oder die durch Kreuzen verschiedener Arten entstanden sind, ist ausnahmslos verboten.
(5) Bei Teichwirtschaften und Fischzuchtanstalten ist durch geeignete Vorrichtungen sicherzustellen, dass keine gebietsfremden Wassertiere in Fließgewässer eingebracht werden.
Man könnte jetzt schlicht argumentieren, dass ja wohl der natürliche Bestand im Wasser drinnen sein muss, wenn keiner etwas entnimmt. Aus dem Gesetz heraus wäre die BH zuständig, einen Fischbesatz vorzuschreiben (Abs 2 hätte ich so gelesen).
Keine Ahnung, ob es dazu noch etwaige VO gibt.
§ 6
Ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Besatz
(1) Jeder Fischereiberechtigte (Eigentümer, Pächter, Fruchtnießer) hat sein Fischwasser so zu bewirtschaften, dass der für sein Fischwasser natürliche Bestand an Wassertieren nach Art, Zusammensetzung, Altersstufen und Bestandesdichte erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird. Beabsichtigte Besatzmaßnahmen sind der Bezirksverwaltungsbehörde unter Angabe von Art, Größe, Herkunft, Menge und Besatzstrecke spätestens 14 Tage vor ihrer Durchführung anzuzeigen.
(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann die Durchführung des Besatzes aus den Gründen der Abs. 3 und 4 untersagen und dem Fischereiberechtigten vorschreiben, zur Sicherung einer Bewirtschaftung im Sinne des Abs. 1 innerhalb einer angemessenen Frist einen nach Art und Menge zu bestimmenden Fischbesatz vorzunehmen.
(3) Der Besatz mit Wassertieren (einschließlich Eier, Brut, Setzlinge, Jungfische) hat für das betroffene Fließgewässer ausschließlich mit heimischen oder bereits eingebürgerten Tieren zu erfolgen.
(4) Der Besatz mit Wassertieren (einschließlich Eier, Brut, Setzlinge, Jungtiere), die künstlich genetisch verändert worden sind, insbesondere durch Vervielfachung des Chromosomensatzes und durch Festlegung auf ein Geschlecht oder die durch Kreuzen verschiedener Arten entstanden sind, ist ausnahmslos verboten.
(5) Bei Teichwirtschaften und Fischzuchtanstalten ist durch geeignete Vorrichtungen sicherzustellen, dass keine gebietsfremden Wassertiere in Fließgewässer eingebracht werden.
Man könnte jetzt schlicht argumentieren, dass ja wohl der natürliche Bestand im Wasser drinnen sein muss, wenn keiner etwas entnimmt. Aus dem Gesetz heraus wäre die BH zuständig, einen Fischbesatz vorzuschreiben (Abs 2 hätte ich so gelesen).
Keine Ahnung, ob es dazu noch etwaige VO gibt.
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Diese Bestimmungen sind einfach nur Lächerlich , welche Behörde würde jemals eine Bestands Aufnahme machen mit Elekrto Fischerei oder sonnstiges , um zu kontrollieren , ob was Fehlt oder zu wenig oder zu viel in den Wasser Herumschwimmt , alles nicht nachweisbar , höchstens , um Fischtreppen zu errichten !!!
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Fischerei ist Landessache. Und JA, in NÖ stellst du ein Ansuchen auf eine Fischbestandserhebung, danach wird befunden ob diesem Ansuchen stattgegeben wird. Der NÖLFV ist da sehr dahinter.
Mit Speck fängt man Mäuse.
Auf'm Käse sitzen Läuse.
Fliegen lass ich leben.
Da gibt's dann Würmer nach dem Leben!
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Ich will mich auch für die neue Pacht bewerben, und es kann nicht sein, das eine Gruppe Leute nur aus dem Grund das Wasser pachtet weil es eben nix kostet und nichtmal fischt bzw. Irgendwas damit macht geschweige denn jemanden eine Karte gibt oder Ausgang oder dergleichen. Deswegen wollte ich Infos für die Gemeinde um ein Argument zu finden jemanden anderes die Pacht zu ermöglichen. Und die die es jetzt pachten sind wirklich keine Fischer, und interessenten gibt es genug.
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- Rotfeder
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Hallo,
ich habe zwei Gewässer (Bäche) in der Steiermark von Privatpersonen gepachtet. Ein Verpächter schreibt mir einen Besatz vor, der andere nicht. Ironischerweise wäre der Besatz in dem Bach, wo er vorgeschrieben ist keinesfalls von nöten im anderen schon. In den meisten Fällen ist ein Besatz mM nach eine Reiher und Otterfütterung und ist eher kritisch zu hinterfragen -aber das ist ein anders Thema.
lg mithrandir
ich habe zwei Gewässer (Bäche) in der Steiermark von Privatpersonen gepachtet. Ein Verpächter schreibt mir einen Besatz vor, der andere nicht. Ironischerweise wäre der Besatz in dem Bach, wo er vorgeschrieben ist keinesfalls von nöten im anderen schon. In den meisten Fällen ist ein Besatz mM nach eine Reiher und Otterfütterung und ist eher kritisch zu hinterfragen -aber das ist ein anders Thema.
lg mithrandir
Merke: Den Fisch den man sieht, fängt man nicht!!
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Re: Gesetzliche Besatzmaßnahmen?
Servus,RaubKoppe hat geschrieben:Fischerei ist Landessache. Und JA, in NÖ stellst du ein Ansuchen auf eine Fischbestandserhebung, danach wird befunden ob diesem Ansuchen stattgegeben wird. Der NÖLFV ist da sehr dahinter.
genauso ist es, also liegt das im Aufgabenfeld des Fischerei(ausübungs)berechtigten. In NÖ ist übrigens Besatzpflicht in allen Katasterrevieren vorgesehen. Ein “Nullbesatz" ist nur in Ausnahmefällen möglich.
L G, Klaus
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist unsichtbar für die Augen". Antoine de Saint-Exupery
"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist unsichtbar für die Augen". Antoine de Saint-Exupery