Packer Stausee

Teich und See
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Packer Stausee

Beitrag von alexb » 28.02.2017, 14:45

Hallo!
Der Packer Stausee ist zwar nicht das beste Gewässer und ich war da auch nicht sehr oft....aber:
Angeblich wurde der See 2017 neu verpachtet, leider keine öffentliche Ausschreibung usw...
Soll eine Firma aus NÖ ? gepachtet haben ???? Gerücht....
kann mir jemand Nähere Infos dazu geben ?
Stimmt das Gerücht, wer hat den verpachtet, gibt es dafür karten usw....
Mich interessiert eher der Modriachbach, der gehört ja imho dazu
Für Infos wäre ich dankbar ..Hr. Kosmus hebt sein telefon leider nie ab....

lg Alex

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Re: Packer Stausee

Beitrag von stinknormal » 28.02.2017, 20:38

Kann dir leider auch keine Antworten geben, aber interessieren würds mich auch...

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Re: Packer Stausee

Beitrag von alexb » 28.03.2017, 22:48

Rätsel gelöst....

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Re: Packer Stausee

Beitrag von da_cesa » 29.03.2017, 10:09

und zwar?
untermaßige Fische sollen schonend behandelt werden - Große ritterlich... (Z. Simek - Freude am Angeln)

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Re: Packer Stausee

Beitrag von stinknormal » 31.03.2017, 18:36

Wie bereits gesagt, würd mich auch interessieren. Bitte teil uns deine Infos mit :danke:

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Re: Packer Stausee

Beitrag von alexb » 31.03.2017, 23:25

salmoniden.at

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Re: Packer Stausee

Beitrag von da_cesa » 02.04.2017, 21:58

Happig 45,- € meines Erachtens für des Karterl.

Auch soll es nur 30 jahreskarten mit preis auf anfrage geben...

Da bin i mal gspannt....
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Re: Packer Stausee

Beitrag von stinknormal » 02.04.2017, 22:10

Jip, 45 ist schon viel. Neu sind die Bäche, Zu- und Abfluss. Spannend wäre das Fischen vom Boot, schade das es den JK Besitzern vorbehalten bleibt...

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Re: Packer Stausee

Beitrag von da_cesa » 03.04.2017, 20:52

Tjoah.... awa wie si des bei 30 Karterl und dem doch recht hohe TK-Preis rechnen soll?!? :?:

Vor allem bei der Fläche. Nun gut vieles ist nicht befischbar da Privatgrundstücke...
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Re: Packer Stausee

Beitrag von alexb » 20.04.2017, 15:46

Benutzung fremder Grundstücke
(1) Zur Ausübung des Fischereirechtes gehört auch das Recht zur Begehung der Ufergrundstücke. Eigentümern oder Pächtern von Fischereirechten steht zur Durchführung von Besatzmaßnahmen oder des Elektrofischfanges bei vorheriger Verständigung des Grundeigentümers auch das Recht zum Befahren bestehender privater Wege zu.

Darf man nun oder doch nicht, ich denke man darf...oder ?



Jahreskarte see 550,0
alle Bäche + see 1250,0
Jahreskarte= Boot
Gibt aber keine Jahreskarten mehr, ev, ne Warteliste...

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Re: Packer Stausee

Beitrag von korsikaphil » 20.04.2017, 16:00

alexb hat geschrieben:Benutzung fremder Grundstücke
(1) Zur Ausübung des Fischereirechtes gehört auch das Recht zur Begehung der Ufergrundstücke.
Quelle?
A float tip is pleasant in its appearance, and even more pleasant in its disappearance!

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Re: Packer Stausee

Beitrag von TheCK » 20.04.2017, 16:21

alexb hat geschrieben:Benutzung fremder Grundstücke
(1) Zur Ausübung des Fischereirechtes gehört auch das Recht zur Begehung der Ufergrundstücke. Eigentümern oder Pächtern von Fischereirechten steht zur Durchführung von Besatzmaßnahmen oder des Elektrofischfanges bei vorheriger Verständigung des Grundeigentümers auch das Recht zum Befahren bestehender privater Wege zu.

Darf man nun oder doch nicht, ich denke man darf...oder ?
Naja, das steiermärkische Fischereirecht unterscheidet da schon noch etwas weiter:
§ 18

Benutzung fremder Grundstücke

(1) Zur Ausübung des Fischereirechtes gehört auch das Recht zur Begehung der Ufergrundstücke. Eigentümern oder Pächtern von Fischereirechten steht zur Durchführung von Besatzmaßnahmen oder des Elektrofischfanges bei vorheriger Verständigung des Grundeigentümers auch das Recht zum Befahren bestehender privater Wege zu.

(2) Bei Grundstücken, die als Zubehör von Wohn-, Wirtschafts-, Fabriks- oder ähnlichen Gebäuden mit diesen eingefriedet sind oder durch Mauern, Gitter und ähnliche erhebliche Hindernisse vor dem Zutritt Dritter abgeschlossen sind, ist das Betreten zur Ausübung des Fischereirechtes nur nach vorheriger Anmeldung beim Grundeigentümer oder bei den Bestandnehmern gestattet; diesen steht das Recht zu, bei der Ausübung ohne Beeinträchtigung derselben anwesend zu sein.

(3) Der durch das Betreten fremder Grundstücke, das Befahren von Wegen und das An- und Einbringen von Fangvorrichtungen nachweislich angerichtete Schaden ist zu ersetzen.
Ich gehe mal davon aus dass am Packer Stausee die Privatgrundstücke auch eingezäunt sind, damit wäre die Ausübung nur nach Absprache möglich.
Du hast hier aber noch ein ganz anderes Problem: Du bist NICHT Fischereiberechtigter sondern nur Lizenznehmer. Somit kannst du das Fischereirecht gar nicht ausüben - der Paragraph hat für dich also sowieso keine Bedeutung.
LG
Chris

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Re: Packer Stausee

Beitrag von alexb » 16.05.2017, 23:47

Hallo!

Danke für die Erläuterungen...

TL

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Re: Packer Stausee

Beitrag von OHKW » 12.12.2017, 15:52

War nun eigentlich zwischenzeitlich wer dort? Hat sich durch die neue Bewirtschaftung was verbessert?
Mann muss es sich selbst nicht unnötig schwer machen wenn man es genauso gut anderen unnötig schwer machen kann.

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Re: Packer Stausee

Beitrag von base20 » 12.12.2017, 19:21

Hallo OKHW,

War im Spätsommer mal dort.
Kann dir leider nicht sagen wie der Bestand ist.
Gefangen hat keiner was.

LG

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