Packer Stausee
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- Rotfeder
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Packer Stausee
Hallo!
Der Packer Stausee ist zwar nicht das beste Gewässer und ich war da auch nicht sehr oft....aber:
Angeblich wurde der See 2017 neu verpachtet, leider keine öffentliche Ausschreibung usw...
Soll eine Firma aus NÖ ? gepachtet haben ???? Gerücht....
kann mir jemand Nähere Infos dazu geben ?
Stimmt das Gerücht, wer hat den verpachtet, gibt es dafür karten usw....
Mich interessiert eher der Modriachbach, der gehört ja imho dazu
Für Infos wäre ich dankbar ..Hr. Kosmus hebt sein telefon leider nie ab....
lg Alex
Der Packer Stausee ist zwar nicht das beste Gewässer und ich war da auch nicht sehr oft....aber:
Angeblich wurde der See 2017 neu verpachtet, leider keine öffentliche Ausschreibung usw...
Soll eine Firma aus NÖ ? gepachtet haben ???? Gerücht....
kann mir jemand Nähere Infos dazu geben ?
Stimmt das Gerücht, wer hat den verpachtet, gibt es dafür karten usw....
Mich interessiert eher der Modriachbach, der gehört ja imho dazu
Für Infos wäre ich dankbar ..Hr. Kosmus hebt sein telefon leider nie ab....
lg Alex
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- Köderfisch
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Re: Packer Stausee
Kann dir leider auch keine Antworten geben, aber interessieren würds mich auch...
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- Köderfisch
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- da_cesa
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Re: Packer Stausee
Happig 45,- € meines Erachtens für des Karterl.
Auch soll es nur 30 jahreskarten mit preis auf anfrage geben...
Da bin i mal gspannt....
Auch soll es nur 30 jahreskarten mit preis auf anfrage geben...
Da bin i mal gspannt....
untermaßige Fische sollen schonend behandelt werden - Große ritterlich... (Z. Simek - Freude am Angeln)
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- Köderfisch
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Re: Packer Stausee
Jip, 45 ist schon viel. Neu sind die Bäche, Zu- und Abfluss. Spannend wäre das Fischen vom Boot, schade das es den JK Besitzern vorbehalten bleibt...
- da_cesa
- Brasse
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Re: Packer Stausee
Tjoah.... awa wie si des bei 30 Karterl und dem doch recht hohe TK-Preis rechnen soll?!?
Vor allem bei der Fläche. Nun gut vieles ist nicht befischbar da Privatgrundstücke...
Vor allem bei der Fläche. Nun gut vieles ist nicht befischbar da Privatgrundstücke...
untermaßige Fische sollen schonend behandelt werden - Große ritterlich... (Z. Simek - Freude am Angeln)
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- Rotfeder
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Re: Packer Stausee
Benutzung fremder Grundstücke
(1) Zur Ausübung des Fischereirechtes gehört auch das Recht zur Begehung der Ufergrundstücke. Eigentümern oder Pächtern von Fischereirechten steht zur Durchführung von Besatzmaßnahmen oder des Elektrofischfanges bei vorheriger Verständigung des Grundeigentümers auch das Recht zum Befahren bestehender privater Wege zu.
Darf man nun oder doch nicht, ich denke man darf...oder ?
Jahreskarte see 550,0
alle Bäche + see 1250,0
Jahreskarte= Boot
Gibt aber keine Jahreskarten mehr, ev, ne Warteliste...
(1) Zur Ausübung des Fischereirechtes gehört auch das Recht zur Begehung der Ufergrundstücke. Eigentümern oder Pächtern von Fischereirechten steht zur Durchführung von Besatzmaßnahmen oder des Elektrofischfanges bei vorheriger Verständigung des Grundeigentümers auch das Recht zum Befahren bestehender privater Wege zu.
Darf man nun oder doch nicht, ich denke man darf...oder ?
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- korsikaphil
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Re: Packer Stausee
Quelle?alexb hat geschrieben:Benutzung fremder Grundstücke
(1) Zur Ausübung des Fischereirechtes gehört auch das Recht zur Begehung der Ufergrundstücke.
A float tip is pleasant in its appearance, and even more pleasant in its disappearance!
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Re: Packer Stausee
Naja, das steiermärkische Fischereirecht unterscheidet da schon noch etwas weiter:alexb hat geschrieben:Benutzung fremder Grundstücke
(1) Zur Ausübung des Fischereirechtes gehört auch das Recht zur Begehung der Ufergrundstücke. Eigentümern oder Pächtern von Fischereirechten steht zur Durchführung von Besatzmaßnahmen oder des Elektrofischfanges bei vorheriger Verständigung des Grundeigentümers auch das Recht zum Befahren bestehender privater Wege zu.
Darf man nun oder doch nicht, ich denke man darf...oder ?
Ich gehe mal davon aus dass am Packer Stausee die Privatgrundstücke auch eingezäunt sind, damit wäre die Ausübung nur nach Absprache möglich.§ 18
Benutzung fremder Grundstücke
(1) Zur Ausübung des Fischereirechtes gehört auch das Recht zur Begehung der Ufergrundstücke. Eigentümern oder Pächtern von Fischereirechten steht zur Durchführung von Besatzmaßnahmen oder des Elektrofischfanges bei vorheriger Verständigung des Grundeigentümers auch das Recht zum Befahren bestehender privater Wege zu.
(2) Bei Grundstücken, die als Zubehör von Wohn-, Wirtschafts-, Fabriks- oder ähnlichen Gebäuden mit diesen eingefriedet sind oder durch Mauern, Gitter und ähnliche erhebliche Hindernisse vor dem Zutritt Dritter abgeschlossen sind, ist das Betreten zur Ausübung des Fischereirechtes nur nach vorheriger Anmeldung beim Grundeigentümer oder bei den Bestandnehmern gestattet; diesen steht das Recht zu, bei der Ausübung ohne Beeinträchtigung derselben anwesend zu sein.
(3) Der durch das Betreten fremder Grundstücke, das Befahren von Wegen und das An- und Einbringen von Fangvorrichtungen nachweislich angerichtete Schaden ist zu ersetzen.
Du hast hier aber noch ein ganz anderes Problem: Du bist NICHT Fischereiberechtigter sondern nur Lizenznehmer. Somit kannst du das Fischereirecht gar nicht ausüben - der Paragraph hat für dich also sowieso keine Bedeutung.
LG
Chris
Chris
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Re: Packer Stausee
War nun eigentlich zwischenzeitlich wer dort? Hat sich durch die neue Bewirtschaftung was verbessert?
Mann muss es sich selbst nicht unnötig schwer machen wenn man es genauso gut anderen unnötig schwer machen kann.