Brenndorfer Teich -- Neuer Pächter???

Teich und See
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konfuzius6699
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Re: Brenndorfer Teich -- Neuer Pächter???

Beitrag von konfuzius6699 » 06.05.2017, 09:23

Polsi das PDF-Schreiben der Bergwacht ist, wo genau geschrieben wird das das Aufstellen aber jedoch nicht das darin übernachten / wohnen erlaubt ist, ist noch immer auf der Hompage der Bergwacht herunterladbar, auch das Schreiben der Landesregierung ist noch immer verfügbar. Für einen Auswärtigen bzw. nicht belesenen ist das nicht herausfindbar was für wirren Regelungen nun gelten... Keine Heringe im Boden , keine Liege , Essgeschirr bzw was eben alles zu campen gehört..
Wo steht das für den Ottonormalbürger klar und deutlich geschrieben...



Bislang habe ich nich nicht das Vergnügen gehabt mit übergenauen Bergwächter konfrontiert zu sein, jedenfalls wenn ich auf so ein eifriges Kontrollorgan stoße , ist angesagt mal höflich sein,sagen dass man die Aktivitäten bei der Angelsession automatisch auf Video aufzeichnet (Bewegungskamera) , dann das Schreiben zeigen und sagen dass man den Wetterschutz nicht zum Übernachten nutzt sondern es als Schutz gegen Witterungseinflüsse wie Regen Nässe und Kälte ist und man sich darin aufhält um sich mal aufzuwärmen und eben Ausrüstung zu trocknen das diese möglichst trocken bleibt...
Auch praktiziere ich ja eher Nachtfischen , da Nachts eher die Aktivitäten sind wo ich kaum von Schlafen reden kann, und Tagsüber raste ich mich meist auf der Liege die unter der Pläne oder neben den Angeln steht aus und nütze wenn möglich die Sonnenstrahlen, bzw. Klappe auch den Wetterschutz zurück.... Wenn das Ausrasten auf einer Liege verboten ist, dann geh ich sicher vor Gericht...

Ich bin übrigens im Herbst und Frühjahr dort unterwegs.... Und dann wenn Ich eben ein Bußgeld zahlen soll reiche ich Beschwerde , Einspruch etc. ein bzw. wenns der Rechtsschutz die Kosten übernimmt geh ich auch gerne vor Gericht. Wenn ich die Kosten tragen soll, überleg ichs mir jenachdem wie ich das belegen kann dass ich nicht wirklich gezeltet hab...

Andere Überlegung wo ein Boot erlaubt ist, einfach Schlauchboot am Ufer festmachen Zelt aufbauen und Liege rein... Denn dann ist man eigentlich auserhalb des Geltungsbereichs.
Zuletzt geändert von konfuzius6699 am 06.05.2017, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Brenndorfer Teich -- Neuer Pächter???

Beitrag von korsikaphil » 06.05.2017, 10:30

Konfuzius, wenn ich Polsis Ausführungen richtg verstanden habe, dann liegt der Hund darin begraben dass es gar kein geschriebenes Regelwerk gibt und auch keines nötig ist um eine Strafe auszufassen:
Polsi hat geschrieben:Korsika, die Kärntner Bergwacht hat krankerweise dieselben Befugnisse wie die Polizei. Das beginnt beim Betreten von Privatgrundstücken über das Durchsuchen von Autos bis hin zum vorübergehenden Festhalten von Personen. Sie sind Beamten laut Gesetz.
Die Schriebe, die du und Konfuzius haben, sind uralt und längst nicht mehr gültig. Es steht dezeit nur eines fest: Wenn der Bergwächter der Meinung ist, du campierst, dann campierst du, fertig aus. Das ist die dezeitige Lage, die auch vor kurzem per Gerichtsurteil bestätigt wurde.
Die gängige Praxis in Kärnten scheint zu sein, dass es jedem einzelnen Kontrolleur selbst überlassen bleibt sich seine eigene Definition von "Zelten" zurechtzubasteln und diese Auffassung dann zu exekutieren!

Und die absolute Frechheit dabei ist das, was Polsi als "Polizeibefugnisse" bezeichnet hat: Die Kärntner Landesregierung tut offenbar so, als wäre die Bergwacht eine staatliche Institution mit Hoheitsrechten. Das heisst, dass die Bergwacht dazu ermächtigt wurde, ihre selbstgebastelten und nirgendwo schriftlich erfassten Tatbestände gegen die Bürger durchzusetzen!

Wenn man die beiden Punkte addiert, dann zeichnet sich folgendes Bild: Gottgleiche Kontrolleure, die völlig freie Hand dabei haben die Rechtslage zu ihren Gunsten zurechtzubiegen. Und wenn du dagegen aufmuckst, dann dürfen sie sogar handgreiflich werden!

In was für einer Bananenrepublik lebts ihr eigentlich? In Deutschland wär sowas nieeeeeeee möglich. Hier sieht man es von mancher Seite schon kritisch wenn staatlichen Institutionen eine höhere Glaubwürdigkeit als dem einfachen Bürger eingeräumt wird. Und dass irgendwelche Hobby-Naturschutzvereine hoheitliche Befugnisse zur Durchsetzung ihrer selbstgestrickten Rechtsauffassung ( :shock: :shock: :shock: ) übertragen bekommen ist sowieso undenkbar!
Zuletzt geändert von korsikaphil am 06.05.2017, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Brenndorfer Teich -- Neuer Pächter???

Beitrag von konfuzius6699 » 06.05.2017, 11:39

Korsika bin mir schon bewusst dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber mir geht's darum mich rausreden zu können, und wenn man es schon schwarz auf weiß was hat, und das was dort steht ja einhält , hat man wenigstens ein Geganargument um keine Strafe aufzufassen... Ob es Urteile gibt oder nicht ist mir mal egal, und welcher Normalbürger ließt sich den Scheiß von den Gerichten genau durch...
Gibt es ein Regelwerk oder Gestt , was genau sagt dass Heringe im Boden verboten sind, oder das Aufstellen eines Wetterschutzes verboten ist, bzw es ein Gesetz gibt was derartiges verbietet... Ist planen spannen und eine Art Lager aufschlagen nicht auch eine Art zu campieren ?? Im Grunde ist das verweilen über Nacht in einem Art Lager, was man zwangsläufig auch mit Plane hat eine Art campieren.. Frage stellt sich ob es wild bzw. verboten ist sich dort über Nacht bzw.müber paar Tage sich aufzuhalten.

Solange es keine klare Regelung gibt, bzw das Schreiben auf der Hompage von der Bergwacht abrufbar ist bzw nicht widerrufen wird und es künftig klar verboten ist einen entsprechenden Wetterschutz, das einem Zelt ähnelt aufzustellen, bzw Planen zu spannen ist für mich mal die Aussage, dass das Aufstellen erlaubt ist, jedoch das darin übernachten also schlafen bzw wohnen nicht.... und auf das stütze ich mich und versuche möglichst dies zu bekräftigen und nachzuweisen ich wohne und schlafe nicht darin, also Liege am Tag raus... Und wenn ich Bus.geld zahlen soll und mein Rechtsschutz eben mitspielt und ich nachweisen kann dass ich entsprechend dem Schreiben der Bergwacht und Auslegung des Gesetzes mein Hobby praktiziere und nicht unbedingt wild campiere...

Ich finde es jedenfalls als Schikane dieses Gesetz so willkürlich und vorallem mal so oder so durchzusetzen... Vorallem für Unwissende ist dies nach dem Schreiben nicht nachvollziehbar was nun strafbar ist... Wenn ist mein Name Hase und ich weiß von nichts nur was ich schwarz auf weiß hab..

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Re: Brenndorfer Teich -- Neuer Pächter???

Beitrag von Polsi » 06.05.2017, 19:58

Konfuzius, deine Ideen und Einfälle in allen Ehren - in Wahrheit hast du keine Chance. Gib mir deine E-Mail-Adresse, dann schicke ich dir den Erlass. Du wirst sehen, er ist genau so ausgelegt, dass ein Kontrollorgan immer was finden kann, das dich zum Camper macht.

Ein paar Auszüge gefällig?

Die unten abgebildeten Wetterschutzeinrichtungen dienen der Abgrenzung des „Wetterschutzes“ vom „Zelt“ im Sinne des § 15 leg. cit.. Ein „Wetterschutz“ sollte das Ausmaß von 2 m2 Grundfläche nicht überschreiten, wobei die längere Seite nicht länger als 1,60 m und die Höhe nicht höher als 2 m sein sollte (analog den geltenden Kärntner jagdrechtlichen Vorschriften für Hochsitze – lt. Verweis im § 5 K-NSG 2002). Der „Wetterschutz“ sollte überdies keinen Boden aufweisen, kann jedoch mit Seilen, Heringen und ähnlichem verankert und gesichert werden. Die Anbringung eines gänzlich durchsichtigen Insektennetzes wäre durchaus möglich (die Halterung für dieses Netz sollte jedoch nicht geeignet sein, mittels anderer Teile den Wetterschutz zu einem Zelt umfunktionieren zu können).“

So weit, so gut. Aber:

Der Begriff „Camping“ umfasst eine sehr breite Spanne von Aktivitäten. Ihnen allen ist gemeinsam, nicht in Gebäuden zu übernachten, sondern die Zeit in der freien Natur zu verbringen. Camping kann allein um des Campings willen durchgeführt werden, oftmals wird es aber auch mit Sport oder anderen Aktivitäten wie dem Angeln, Schwimmen, Wandern, Sightseeing oder sonstigen Aktivitäten (z.B. Grillen) verbunden. Die Spanne reicht vom W anderer und „Rucksacktouristen“ sowie Reisenden per Fahrrad, Motorrad oder Boot mit entsprechend einfacher und leicht gehaltener Campingausrüstung bis zum Camper, der mit Wohnwagen oder Wohnmobil reist. Das Campen oder Lagern könnte daher auch ohne Zelt bzw. mit dem oben unter Punkt 1. genannten W etterschutz erfüllt sein. Sollten daher im Zusammenhang mit dem erlaubten Wetterschutz oder auch ohne diesen Utensilien verwendet oder bestimmte Verhaltensweisen gesetzt werden, die auf einen längerfristigen Aufenthalt (auch schon nach einigen Stunden, jedenfalls ab 24 Stunden – siehe Amtsvortrag zu diesem Erlass) vor Ort hinweisen wie z.B kochen, schlafen, Liegestühle, Grillroste, Kühltaschen, Toilettartikel, Geschirr, Tisch etc., dann wäre dies Campen, Zelten oder Lagern und könnte somit unter § 15 leg. cit subsumiert werden.


Somit wäre das alleinige Mitführen einer Kühltasche bereits Campieren :)

Der genannte Wetterschutz soll daher nicht einem längeren Aufenthalt im Freien zu irgendwelchen anderen Freizeitvergnügen dienen.

Der Hammer ist aber die Vorschrift, was man mitnehmen darf und was nicht:

Beim Fischen sei Folgendes nicht unumgänglich notwendig: das Aufstellen von Zelten, Tischen, Stühlen, Fotostativen udgl.. Zu einer verkehrsüblichen Mindestausstattung eines Fischers gehören maximal zwei Angelruten, Fischerkoffer, Kescher, Rutenhalter, das Aufstellen eines Sonnen- oder Regenschirmes (mit weniger als 2 m Durchmesser bzw. Kantenlänge) sowie ein verkehrsüblicher Klappsessel. Nicht dazu gehören andere Fanggeräte, Zelte und Tische jeglicher Art oder Fahrzeuge – insbesondere dann, wenn diese Gegenstände für den Fischfang keine unmittelbare Funktionalität hätten und letztlich nur der Bequemlichkeit dienten.

Selbst mein Fotostativ macht mich also zum Camper... Interessant, oder?

Und hier schlussendlich die Gummiregelung:

Ob jemand seinen erlaubten Wetterschutz nicht nur zum ordnungsgemäßen Fischen sondern gleichzeitig auch zum Campieren verwendet, wird immer erst vor Ort im Einzelfall beurteilt werden können. (Ha ha ha) Die Praxis zeigt, dass Auslegungen seitens der Exekutive und des Wachkörpers Kärntner Bergwacht stets zu Gunsten der Beanstandeten durchgeführt werden und nicht umgekehrt (Lüge!!!!). Die Beurteilung, ob „Campen – oder nicht“ wird aber immer eine individuelle Entscheidung sein – und wenn auch erst nach mehrmaligem Betreten (in der Früh, mittags, abends bzw. eventuell erst nach 24 Stunden), sodass Gewissheit für das Vorliegen eines verbotenen Tatbestandes besteht. Und wenn ich aber eine 24-Stunden- oder Wochenkarte habe???
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Re: Brenndorfer Teich -- Neuer Pächter???

Beitrag von korsikaphil » 06.05.2017, 22:13

Polsi hat geschrieben:Ein „Wetterschutz“ sollte das Ausmaß von 2 m2 Grundfläche nicht überschreiten (...) Die Spanne reicht vom Wanderer und „Rucksacktouristen“ sowie Reisenden per Fahrrad (...) Das Campen oder Lagern könnte daher auch ohne Zelt bzw. mit dem oben unter Punkt 1. genannten Wetterschutz erfüllt sein. (...) Sollten daher im Zusammenhang mit dem erlaubten Wetterschutz oder auch ohne diesen Utensilien verwendet oder bestimmte Verhaltensweisen gesetzt werden, die auf einen längerfristigen Aufenthalt vor Ort hinweisen (...)

Beim Fischen sei Folgendes nicht unumgänglich notwendig: das Aufstellen von Zelten, Tischen, Stühlen, Fotostativen udgl.. Zu einer verkehrsüblichen Mindestausstattung eines Fischers gehören maximal zwei Angelruten (...)
Ob jemand seinen erlaubten Wetterschutz nicht nur zum ordnungsgemäßen Fischen sondern gleichzeitig auch zum Campieren verwendet, wird immer erst vor Ort im Einzelfall beurteilt werden können.
Für mich liest sich das ein wenig wie der Hexenhammer von Heinrich Kramer. Scheint so als ob die Kärntner Bergwacht hier ihre eigene kleine Hexenverfolgung durchzieht :?
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Re: Brenndorfer Teich -- Neuer Pächter???

Beitrag von konfuzius6699 » 07.05.2017, 23:49

Polsi, Im Grunde ist ja Camping der länger Aufenthalt in der Natur ... Sogesehen wenn man eine Wochenkarte ausnutzen will geht es ja nicht anders ....
Und dass ein Aufspannen einer Plane erlaubt sein soll, widerspricht sich denn das ist ja auch Camping sobald man sich mit einem Stuhl darunter setzt bzw Liege darunter stellt....
Ich hab mein Bivvy auch oft einfach zurückgeklappt, ist in wenigen Minuten hochgeklappt...bislang hab ich eben noch keine wirklichen Probleme gehabt...


Aber Frage wie ist das dann wo Boot erlaubt ist und man sogesehen auf dem Boot campiert .???
Weil wenn das auch nicht geht dann sind die Kajütboote -Angler ja auch Wildcamper , wie die mit dem Campingbus ??

Ich finde das ganze mit der Bergwacht und die Willkür eigentlich als Schikane der Angler, und erscheint mir schon sehr fraglich, wie auch der Auszug von dir... Ich finde es geht schon zu weit was da vorgeschrieben bzw. ausgelegt wird , was ein Angler fürs Fischen benötigt. Ist ja regelrecht diskriminierend einschränkend und willkürlich und das könnte man ja mal bis zum OGH gebracht werden, was da in Kärnten verzapft und Bürger also Angler schikaniert werden :up2: Ich würde mich auch gerne einer Sammelklage gerne anschließen bzw. eine Spende für einen guten Anwalt einbringen und der dies bei ein Verfahren beim OGH vorbringt, weil wenn man dem Hobby zB übers Wochenende nachgehen will ist das eigentlich nicht wirklich möglich. bzw ist man gegenüber Bootsbesitzern etc. oder von diversenteuren Paylakes im Nachteil und extrem eingeschränkt, seinem Hobby entsprechend künftig nachgehen zu können.

Naja eigentlich kehre ich langsam den Kärntner Gewässer eh den Rücken und suche mir anderswo interessante Gewässer... Jedenfalls find ich das ganze schon sehr schade, sind ja schöne Gewässer wo aber Angler nicht gerne über Nacht gesehen werden wollen.

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Re: Brenndorfer Teich -- Neuer Pächter???

Beitrag von powershad » 09.05.2017, 06:12

Schaut euch mal das letzt Posting von Matze Koch an ... :good post: :good post:

https://www.facebook.com/Matze-Koch-Fan ... /?ref=py_c

Scheitn in Deutschland auch ähnliche Probleme -- beziehungsweise Diskussionen zu geben

Antworten

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