Für solche Fälle -eine Drohne über mein Grundstück -habe ich ja die Köderschleuder. Ein Treffer mit einem harten Boillie sollte für einen Abschuß genügen




Gruß Oldman
Oldman hat geschrieben:Hallo!
Für solche Fälle -eine Drohne über mein Grundstück -habe ich ja die Köderschleuder. Ein Treffer mit einem harten Boillie sollte für einen Abschuß genügen![]()
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Gruß Oldman
hi Oldman,
also eine DJI Phantom wirst du mit einem Boilie sicher nicht vom Himmel holen können. Bin selbst erstaunt über die Technik.
Habe letzte Woche, beim ersten Testflug, der Drohne ein paar Stöße verpasst. Die Drohne stabilisiert sich sofort von selbst.
Bezüglich der Genehmigung sollte man sich bewusst sein, dass die Polizei niemals auf Verdacht deine Speicherkarte bzw dein Handy überprüfen darf. Eine Versicherung würde ich allerdings abschließen.
Lg
Ein sehr wichtiger neuer Punkt ist die genaue Trennung zwischen Modellen und unbemannten Luftfahrzeugen der ersten Kategorie. Modelle dürfen nur zum Zweck der Ausübung eines Hobbys und nicht gewerblich geflogen werden. Außerdem ist die Benutzung einer Kamera ausschließlich auf die Verwendung zur Flugsteuerung beschränkt (Flug über Videosichtverbindung) und darf keine Luftaufnahmen anderweitig als für den Privatgebrauch machen.Sobald öffentlich Fotos aufgenommen werden oder mit der Durchführung des Fluges irgendeine Art der Bereicherung stattfindet (selbst wenn man nur etwas dafür spendiert bekommt), gilt der Flug als gewerblich und das Modell wird von der Behörde als unbemanntes Luftfahrzeug der ersten Kategorie betrachtet.
Verfasst am: 15.04.2014 17:39
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