Drohne

Wenns sonst nirgends passt, dann bitte hier posten
makro
Rotfeder
Beiträge: 62
Registriert: 26.10.2015, 12:21
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Drohne

Beitrag von makro » 27.09.2017, 20:42

Leute, ich bin ehemaliger Besitzer einer DJI Phantom 4, die ich wegen der Rechtslage in Österreich, quasi halbfreiwillig verkauft habe.

Ich versuche mal kurz und halbwegs vollständig zusammenzufassen:
Für FPV Flug ist keine Bewilligung bzw. Registrierung notwendig, wohl aber für Drohnen über 250g Gewicht. Weiters hat der Pilot ständigen Blickkontakt zum Flugzeug zu halten, d.h. die Flugsteuerung per Kamera ist schonmal mit und ohne Registrierung von fraglicher Legalität, da die Sache mit dem Blickkontakt hier gar nicht möglich ist, ausser mit halbtransparenter Brille (wüsste nicht, dass es so etwas gibt). Das bezieht sich jedoch auf den LUFTRAUM, also nicht innerhalb von Gebäuden! Deshalb sind Air Races z.b. in Hallen nach wie vor kein Problem, solange sich keine Menschen unterhalb der Flugstrecke befinden.

Die Aufstiegshöhe (vom Boden) von 150m darf nicht überschritten werden, d.h. wenn man auf einer Bergkuppe steht, die 200m über Talboden ist und geradeaus fliegt, überschreitet man irgendwann die Höhe, ohne es per Fernbedienung überprüfen zu können, weil die nur die relative Höhe vom Startpunkt aus anzeigen kann. Über Flugverbotszonen muss man Bescheid wissen, in einigem Abstand von Flughäfen und militärischen Einrichtungen, Landeplätzen und über bewohntem Gebiet und befahrenen Strassen bzw. Wander- und Verkehrswegen existiert generell ein Flugverbot. Privatrecht gibt es im Luftverkehr nicht, also darf auch jedes öffentliche und private Grundstück überflogen werden, nicht aber Gebäude und Menschen.

Die Drohne muss ausserdem Haftplichtversichert sein.

Das waren jetzt mal nur die wichtigsten Punkte.

Beispiel: Fliegt man in Wien mit einer Drohne herum und wird erwischt oder verpfiffen, verstösst man schon mal gegen das Flugverbot, auch wenn es am eigenen Grundstück ist, denn Luftraum kennt kein Eigentumsrecht! Wenn man dann noch eine SD Karte mit Fotos drin hat (bei meinem Modell konnte man die per Fernbedienung noch löschen), wirds etwas brenzliger, denn dafür benötigt man eine Bewilligung, egal ob Berufsfotograf oder Hobbyfilmer. Wenn man dann nochmal hinter Gebäude fliegt, also den direkten Sichtkontakt verliert, ist man nochmal dran.

Fazit:
Erst mal gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
ABER: Fliegen im privaten Garten und Wohnzimmer wäre mit einer kleinen Kameradrohne wohl geduldet. Wenn aber was passiert (Nachbars Katze kommt in die Rotoren, weil sie die Drohne im Vorbeifliegen jagt) dann steht man besser nicht ohne Haftpflichtversicherung da. Die meisten Versicherungen bieten schon eigene an.

Dann stiess mir die Art der Registrierung für die Modelle über 250g Gewicht noch an den Kopf...
Man bezahlt ca. 300 Euro jährlich, wobei die ersten 300 für die ersten beiden Jahre fällig ist, danach wird pro Jahr im Voraus bezahlt. Das dürfte so eine Art Gefälligkeitsregelung sein, falls man seine Drohne nach einem Jahr wieder los werden will, muss man das zweite Jahr nicht extra bezahlen. Das Problem dabei ist, man muss eine Plakette mit Registrierungsdaten und Kennung am Gerät anbringen. D.h. wenn man sich eine neue Drohne anschafft, bevor die zwei Jahre um sind, muss man die auch separat registrieren lassen, d.h. eine Übertragung ist nicht möglich.
Haftpflichtversicherung ist natürlich, wie oben bereits erwähnt, auch wieder pro Drohne zu regeln.

Für mich hat sich der Spass damit aufgehört, deshalb habe ich meine Drohne wieder verkauft. Angesichts der Höchststrafe von 22.000 (!) Euro.
Geht mal zu einem Anwalt und informiert euch, anstatt Auslegungsversuche über unsere komplizierten Gesetze anzustellen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Natürlich kann 1000 Flüge lang nichts passieren, aber wenn dann die Bergwacht oder sonstige weisungsbefugten Bundesbeamten plötzlich erscheinen, dann ist Schluss mit Lustig.
Darauf hatte ich eben keinen Bock :danke:
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor makro für den Beitrag:
rob gone fishing

Benutzeravatar
konfuzius6699
Huchen
Beiträge: 1282
Registriert: 11.04.2012, 16:53
Revier/Gewässer: Europa
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Drohne

Beitrag von konfuzius6699 » 27.09.2017, 21:33

Marko ist nicht alles richtig was du schreibst... Das man ab 250 gr stets Bewilligung braucht ist ein großer Irrtum. Und wird von halbwissenden und falscher Medienberichte verbreitet.Ließ genau meinen vorherigen Beitrag durch und vorallem die geteilten Links ... Vielleicht wirds dir klar wann man eine Bewilligung braucht, und wenn es dir früher klar geworden wäre, hättest vielleicht deine Drohne nicht wegen der Unsicherheit verkauft.Registrierung ist was eigenes und kommt glaub ich demnächst nach deutschem Vorbild... Muss dann online gemacht werden und die Drohne muss entsprechend gekennzeichnet werden.. Hab mich noch nicht erkundigt.. Einfach das man leichter herausfinden kann wem die Drohne eventuell dann gehört... Für mich ist das so fraglich ob das was bringt.
Im Grunde Modellflugregeln einhalten,also seit Der Novellierung des Luftfahrgesetzes 2014, also was und wo man man fliegen darf und gut ist..

makro
Rotfeder
Beiträge: 62
Registriert: 26.10.2015, 12:21
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Drohne

Beitrag von makro » 27.09.2017, 22:51

Ich meine natürlich die Bewilligung :)

Lies selbst:
(Alle Kategorien mit Klick auf die grauen Kästchen mit den Namen der Unterkapitel aufklappen, dann den GANZEN Text lesen!)

AUSTRO CONTROL

Alles gelesen?
Ich glaube nicht, dass die AC (nur die behördliche Luftfahrtagentur...) hier falsch informiert.
Das wäre ein Skandal, der schon längst höhere Wellen geschlagen hätte.

Nun, beweise Du das Gegenteil :)

Benutzeravatar
konfuzius6699
Huchen
Beiträge: 1282
Registriert: 11.04.2012, 16:53
Revier/Gewässer: Europa
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Drohne

Beitrag von konfuzius6699 » 28.09.2017, 00:18

Gerne ließ den letzten Beitrag von Flocki86 , bzw. folge den Link dort von AstroControl die du ja auch so schön zitierst und worauf du dich beziehst.

Das hier ist der Link
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtb ... mannte_lfz....
dieser ist doch von der Austro Control auf den du dich und Flocki beziehst oder... Dann ließ genau bei Flugmodell was da steht und wer da erwähnt wird...
Flugmodelle:
Regeln für Flugmodelle werden von der zuständigen Behörde (österreichischer AeroClub) veröffentlicht.
also "AEROCLUB" also mach den Link auf links oben steht doch...Aeroclub..

http://www.prop.at/b37/information-mode ... -2013.html

und dann ließ genau was bei Definition eines Flugmodells steht ...
und zum besseren Verständnis auch gleich nochmal das
http://www.austrianaviation.net/detail/ ... flugzeuge/

OK.... falls dir es noch immer unklar ist nochmal von Anfang an..
dazu ließ doch meine Beitrag nach Flockis letzten Beitrag durch und ersetze seinen Namen durch deinen...und mach auch die Links von mir wieder auf und lese so nochmals genau durch....

nochmal zB eine DJI ist nicht immer ein UAV der Klasse I, das heißt sie ist ein Flugmodell wenn sie als dieses also nur rein Privat genutzt wird... man kann auch Bilder nur für den privaten Gebrauch damit machen... Dann ist es immer noch ein Flugmodell und nicht ein UAV was die meisten irrtümlicher weise annehmen, da sie nur das lesen von UAV bzw ab da wo AustroControl von UAV schreibt und eine Bewilligung ja nötig ist... OK

Beispiel Taxi... Braucht auch eine Bewilligung um Personen zu fördern, braucht man auch so eine Taxi-Bewilligung wenn man privat einen Bekannten zum Flughafen bringt ... und im ähnlichen Sinn ist das zu übertragen , das man für einen Multicopter (Flugmodell) wenn man diese privat nutz und nur für sich selbst Fotos macht nicht bewilligungspflichtig ist ...

Also wen man das eben ließt was du teils , ist man eben schon bei der Einteilung der UAV der Klasse I, Wo man eine Bewilligung braucht, da hat man schon die Flugmodelle eigentlich ausgeschlossen... Ich glaub das kapieren die meisten nicht bzw können dem nicht folgen , dass wenn es nicht als Flugmodell genutzt wird sondern als Fotodrohne für den "gewerblichen Gebrauch, also auch von Hobbyfotografen die ihre Bilder auch mal öffentlich machen, also nicht rein privater Natur sind..wird es als UAV Klasse I angesehen, da die Drone ja gewerblich genutz werden und nicht mehr im Sinne des Modellsports.

Mir wird es zu anstrengend das immer und immer wieder von Anfang zu erklären und dann die Leute immer von UAV reden und das von AustroControl so schön zitieren, weil sie nur lesen das eine DJI Phantom bewilligungspflichtig ist.... AAAAARG Aber die meisten kapieren nicht , das sie da schon was überspringen , sie reden schon vom fliegen obwohl sie nicht mal laufen können, und das eine DJI auch nur ein Flugmodell sein kann , die ohne Bewilligung von Hobbypiloten im Sinne von Flugmodell geflogen werden dürfen , eine DJI Phantom ist im Grunde nichts anders als ein Flugmodell mit oder ohne Kamera, was für ein Verwendungszweck ist maßgebend ob es noch als Flugmodell gilt oder als bewilligungspflichtige UAV der Klasse I...

Und jetz will ich endlich mal ein Halleluja und Amen lesen, wenn noch einer von einer nötigen Bewilligung von Drohnen schreibt dann,ja dann soll er sie von mir aus beantragen wenn er sich damit sicherer fühlt, ich setz ihn dann aber auf die Ignore Liste.... Jedenfalls darf er im Grunde nicht mehr als andere mit ihrer DJI, wenn er in dicht Bewohnten Gebieten fliegen will , braucht er soweit ich weiß eine Drohne mit weiteren Sicherheitsvorkehrungen wie einen Hexacopter und glaub muss dann auch extra noch eine Aufstiegsgenehmigung bei AustroControl beantragen...
Dies hat aber nichts mehr mit Modellflug zu tun...klar Ende Aus ...

Halleluja und Amen... Oder auch nicht ...

makro
Rotfeder
Beiträge: 62
Registriert: 26.10.2015, 12:21
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Drohne

Beitrag von makro » 28.09.2017, 09:14

:roll:

Ich hab Dir die relevante Stelle nochmal in dem Zitat aus deinem Link fett markiert:
§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im
Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden
können und 1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und 2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich
im Freizeitbereich und ausschließlich zum
Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden.
Was gibt's daran nicht zu verstehen?
SD Karte drin und schlimmstenfalls Fotos oder Videos drauf und schon trifft die Beschreibung "zum Zwecke des Fluges selbst" nicht mehr zu.
Nicht unerheblich ist auch die Passage "ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten", die lässt allerdings Zweifel zu, da hier nicht eindeutig formuliert wurde.
Unglaublich, wie da selbsternannte Rechtsexperten immer wieder darauf kommen, dass es bei GESETZESTEXTEN Interpretationsspielräume gäbe.
Wir sind nicht bei "Law&Order in New York" :lol:

Benutzeravatar
ubik
Wels
Beiträge: 2137
Registriert: 01.06.2010, 21:18
Revier/Gewässer: Triesting/Wienerwald
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 79 Mal

Re: Drohne

Beitrag von ubik » 28.09.2017, 10:19

makro hat geschrieben::roll:

Ich hab Dir die relevante Stelle nochmal in dem Zitat aus deinem Link fett markiert:
§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im
Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden
können und 1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und 2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich
im Freizeitbereich und ausschließlich zum
Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden.
Was gibt's daran nicht zu verstehen?
SD Karte drin und schlimmstenfalls Fotos oder Videos drauf und schon trifft die Beschreibung "zum Zwecke des Fluges selbst" nicht mehr zu.
Nicht unerheblich ist auch die Passage "ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten", die lässt allerdings Zweifel zu, da hier nicht eindeutig formuliert wurde.
Unglaublich, wie da selbsternannte Rechtsexperten immer wieder darauf kommen, dass es bei GESETZESTEXTEN Interpretationsspielräume gäbe.
Wir sind nicht bei "Law&Order in New York" :lol:
Ohne eine Drohne zu haben und ich hab keine Ahnung warum ich das jetz schreib, aber das ist doch genau das was der Konfuzius dauernd sagt.
Solange keine Kamera (=nicht gewerblich) ist alles ok. Und wenn du die Sichtverbindung mit deinen eigenen Augen(keine Cyborgs) aufrecht hältst dann bist auf der sicheren Seite. Oder?
“There are two major products that come out of Berkeley: LSD and UNIX. We don’t believe this to be a coincidence.” – Jeremy S. Anderson
www.fv-wienerwald.at

TheCK
Technischer Administrator
Beiträge: 1842
Registriert: 05.11.2011, 22:51
Revier/Gewässer: -
Hat sich bedankt: 54 Mal
Danksagung erhalten: 139 Mal

Re: Drohne

Beitrag von TheCK » 28.09.2017, 10:23

Nicht ganz. Konfuzius sagt dass die Drohne immer unangemeldet als Flugmodell betrieben werden kann solange sie nicht gewerblich genutzt wird.
Richtig ist, dass sie als Flugmodell zählt solange sie nur geflogen wird = keine Aufnahmen macht. Gewerblich oder nicht spielt keine Rolle, es geht um "zum Zweck des Fluges selbst". Sobald man Aufnahmen macht fliegt man zum Zweck der Aufnahmen, ergo kein Flugmodell mehr sondern bewilligungspflichtiges Luftgerät.

Deshalb ist es auch nicht möglich zu sagen ob man eine Drohne jetzt anmelden muß oder nicht. Das ergibt sich erst aus der geplanten Nutzung und ist im Einzelfall zu entscheiden.

Das Ganze hatten wir aber schon mal im Winter und auch da sind die Meinungen schon sehr auseinander gegangen. Wer es genau wissen will kann ja mal einen auf Luftfahrtrecht spezialisierten Anwalt fragen. Aber obs das wirklich wert ist?
LG
Chris

makro
Rotfeder
Beiträge: 62
Registriert: 26.10.2015, 12:21
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Drohne

Beitrag von makro » 28.09.2017, 10:40

Korrekt :)
Mein Anwalt sagte (sinngemäss gekürzt): "Entweder Sie stecken ihr Geld in ein so gut wie aussichtsloses Gerichtsverfahren, oder Sie stecken es in die Bewilligungsgebühren und Versicherung und fliegen ein paar Jahre unbehelligt damit herum. Was die Flugvorschriften betrifft: Wo kein Kläger, da kein Richter."

Im Rahmen einer kostenlosen Rechtsberatungsstunde.
Es steht in Österreich auch jedem frei, den Besuchstag des örtlichen Gerichts zu nutzen und direkt einen Richter zu befragen. Am Besten gleich alle Texte mitnehmen, das kommt immer gut an, weil es dem Richter Zeit spart.

Benutzeravatar
konfuzius6699
Huchen
Beiträge: 1282
Registriert: 11.04.2012, 16:53
Revier/Gewässer: Europa
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Drohne

Beitrag von konfuzius6699 » 28.09.2017, 10:42

Makro ähm ist echt schwierig , da manche den Zusammenhang nicht verstehen wollen und nur Bruchteile beachten, und sorry wenn du in mir einen selbsternannten Rechts-Spezialisten siehts den man nicht glauben sollte, aber du mit deinem Halb-Wissen, es ja weißt und sogesehen auch so ein selbsternannter Rechtsspezialist der es anscheinend besser weiß , der mal eine Spielzeug-Drohne hatte und die wegen der Rechtslage in Ö verkauft ...
Ich fliege seit Jahrzenten verschiedene Flugmodelle, Helikopter waren auch dabei und Kameras nutze ich auch schon lange bevor ich eine Drohne hatte... und wenn du meinst dass du dich besser auskennst kann ich nur... zitieren
Unglaublich, wie da selbsternannte Rechtsexperten immer wieder darauf kommen, dass es bei GESETZESTEXTEN Interpretationsspielräume gäbe.
Wir sind nicht bei "Law&Order in New York" :lol:
Wenn du mir nicht glaubst dann frag doch bitte einen richtigen Spezialisten vom Aeroclub der dir das klipp und klar und ohne weitere Erklärungsversuche sagt dass man unter gewissen voraussetzungen .... keine Bewilligung braucht...dem wirst dann vielleicht mehr glauben als mir und dich nicht als besserwissender Rechtsexperte dagegen argumentieren.

... anscheinend kapierst du den ganzen Zusammenhang was der ganze satz bedeutet nicht ... wenn den §24c genau ließt muss es einem doch eigentlich ganz klar sein... oder auch nicht

atwas kürzer formuliert als in §24c
Flugmodell sind die direkt, ohne technische Hilfsmittel verwendet werden
können
.... das bedeutet wenn eine Drohne 2km entfernt ist oder keine Sichtverbindung mehr besteht, wirst du sie sicher nicht mehr ohne eine bestehender Sichtverbindung die mittels tech, Hilfsmittel wie Viedobrille gehalten wird, fliegen können ... ist bei 500m schon schwierig wenn man keine Adleraugen hat....
für FPV Flug ist dann Spotter notwendig der die Drone immer sieht, und dieser ist kein technisches Hilfmittel ... klar

dann... weiters in $24c
ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich
im Freizeitbereich
und ausschließlich zum
Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden.
ohne Kommentar wenn man das nicht kapiert ... und zum Zweck des Fluges , der ist auch dann noch gegeben wenn man nebenher paar Fotos rein privat für sich mal macht ..

was ist da bitte nicht zu verstehen... oder beantragst du wirklich eine Bewilligung für ein Taxiunternehmen wenn du einen Bekannten zum Flughafen bringst, sobald man was dafür bekommt ist es nicht mehr unentgeltlich. und genau genommen => Taxi

oder...
Ein sehr wichtiger neuer Punkt ist die genaue Trennung zwischen Modellen und unbemannten Luftfahrzeugen der ersten Kategorie. Modelle dürfen nur zum Zweck der Ausübung eines Hobbys und nicht gewerblich geflogen werden. Außerdem ist die Benutzung einer Kamera ausschließlich auf die Verwendung zur Flugsteuerung beschränkt (Flug über Videosichtverbindung) und darf keine Luftaufnahmen anderweitig als für den Privatgebrauch machen. Sobald öffentlich Fotos aufgenommen werden oder mit der Durchführung des Fluges irgendeine Art der Bereicherung stattfindet (selbst wenn man nur etwas dafür spendiert bekommt), gilt der Flug als gewerblich und das Modell wird von der Behörde als unbemanntes Luftfahrzeug der ersten Kategorie betrachtet.
und
First Person View (FPV)
Der Betrieb ist zulässig, wenn der „FPV-Pilot“ das Flugmodell unter Zuhilfenahme einer Videobrille o.ä. steuert
und gleichzeitig ein „Beobachter“ die ständige Sichtverbindung zum Flugmodell ohne Zuhilfenahme technischer
Hilfsmittel aufrecht erhält, dem FPV-Pilot bei Gefahr im Verzug Anweisungen erteilt bzw. im Notfall das
Kommando über das Flugmodell übernehmen kann.
Verantwortlich und auch haftbar „für Drittschäden (= Haftpflichtversicherung)“, ist der „FPV-Pilot“!

makro
Rotfeder
Beiträge: 62
Registriert: 26.10.2015, 12:21
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Drohne

Beitrag von makro » 28.09.2017, 11:13

Mann...

Erst mal zu Deinem Taxibeispiel:
Der Begriff Entgelt (n.; Plural „Entgelte“) bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) stehen. Die Bindung kann aber auch auf andere Weise hergestellt werden, etwa durch Vereinbarung einer Bedingung.[1] Der Begriff der Entgeltlichkeit ist damit weiter als der der Gegenseitigkeit.
Quelle: Wikipedia.

Wenn mir einer Geld zusteckt, weil ich ihn zum Flughafen befördert habe, dann ist das ein Geldgeschenk bzw. ein Gegengefallen.

Die Texte, die ich schon mehrfach gelesen habe, brauchst nicht zu posten, das verbraucht nur Platz in der Datenbank.

Du beziehst Dich auf den Teilsatz mit der nicht-gewerblichen Nutzung, übersiehst aber, dass die Bedingung "zum Zwecke des Fluges selbst" mittels dem Bindewort UND, untrennbar miteinander verbunden, in abhängiger Beziehung steht. Das kommt aus dem Gesetzbuch!
Bei einem ODER hättest Du 100% Recht!

Der Aeroclub übernimmt im Falle einer Bestrafung/Anklage dann sicher nicht die Haftung, weil er optimistisch "informiert". Da bist Du dann vom Richter abhängig, der IMMER auf Grund der Rechtslage (Gesetzbuch) entscheidet.
Da hast Du dann keine Rechtsmittel... ausser die (harmlose) Beschwerde, dass der Aeroclub was anderes behauptet. Der wird dann wahrscheinlich vom Richter angehalten, den Text entsprechend anzupassen.
Behörden sind ja an das Gesetz gebunden, an die Anzeigepflicht, Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht.

Ich bin kein Anfänger, was Rechtsfragen betrifft, weil ich einer dieser "unbequemen" Bürger bin, die schon selbst einige Male mit Gerichtsverfahren direkt in Berührung kommen mussten. In dem Fall liegt es am Richter, der beruft sich auf die Gesetzestexte. Eigentlich aussichtslos.

TheCK
Technischer Administrator
Beiträge: 1842
Registriert: 05.11.2011, 22:51
Revier/Gewässer: -
Hat sich bedankt: 54 Mal
Danksagung erhalten: 139 Mal

Re: Drohne

Beitrag von TheCK » 28.09.2017, 12:13

Hier noch ein Link der den Zusammenhang Spielzeug/Flugmodell/Luftfahrzeug Klasse 1 beschreibt - direkt vom zuständigen Ministerium, also der höchsten Instanz in dieser Sache:

https://infothek.bmvit.gv.at/assets/upl ... club-3.pdf

Seite 1 beschreibt die Situation wie konfuzius glaubt sie verstanden zu haben - soweit so gut.
Seite 2 präzisiert hier dann - und gibt die Tatsache wieder:
Flugmodell
- Bewegungsenergie über 79 Joule
- Radius maximal 500 Meter
- Flug nur in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung
- Betrieb ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst (keine Foto- und Filmaufnahmen)
- Flugmodelle benötigen eine Haftpfl ichtversicherung.
Da gibt es einfach keinen Spielraum mehr. Sobald man Aufnahmen erstellt ist man mit dem Fluggerät bewilligungspflichtig, da fährt die Eisenbahn drüber. Ob man sich nun daran hält oder nicht ist jedem selbst überlassen.
Bei der Sondersituation "FPV" erfolgt die Steuerung des Fluggerätes über eine Kamera, sprich quasi eine Art Streaming. Hier werden allerdings dann keine Aufnahmen erstellt (bzw. dürfen nicht erstellt werden), womit der Zweck des Fluges selbst wieder gegeben ist.

Übrigens hält der Aeroclub eigene Drohnen-Workshops ab. Thema unter Anderem: Einreichung der Bewilligung. Aber die ist ja unnötig laut Aeroclub ...
Details: https://aeroclub.at/?id=1123
LG
Chris

makro
Rotfeder
Beiträge: 62
Registriert: 26.10.2015, 12:21
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Drohne

Beitrag von makro » 28.09.2017, 12:20

Meine Rede.
Danke für die Veröffentlichung dieser nun unmissverständlichen Texte und Quellverweise :la ola:

Benutzeravatar
konfuzius6699
Huchen
Beiträge: 1282
Registriert: 11.04.2012, 16:53
Revier/Gewässer: Europa
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Drohne

Beitrag von konfuzius6699 » 28.09.2017, 13:39

Theck, klar es gibt welche die nicht ausschließlich es als Flugmodell nutzen und eben eine Bewilligung benötigen weil sie eben Flugaufnahmen und Fotos machen die dann nicht privat Natur sind und irgendwo veröffentlicht werden oder ins INternet gestellt werden, oder zu einem anderen Zweck , sei es Infrarotaufnahmen, Inspektionsflüge von unzugänglichen Orten.... aber diese sind dann nicht privat unentgeltlich und dienen klar einen anderen Zweck ...
Weil der Aeroclub eben auf diesem Gebiet von sezialisiert ist , macht er SChulungen für alle art von Nutzung von Flugmodellen und hilft bei der Bewilligung... es sind im Grunde mal alles Flugmodelle und das Gesetz unterscheidet nicht ob es ein Segelflugzeug mit Kamera ist oder ein Multicopter ... im Grunde kann auch ein Segelflugzeug eine UAV der Klasse I sein bzw werden, je nach Verwendungszweck... und um das gehts im Grunde.

Wenn man also mal mit einem Flugmodell jeglicher Art und rein wegen dem Hobby an der Fliegerei , in der freien Natur wo es einem erlaubt ist, und man nach den Modellflugregeln herumfliegt und mit einer montierten Kamera mal Fotos mach , ist das erlaubt und wird nicht geahndet...
Wie wenn man einen Bekannten mal zum Flughafen bringt und er Spritgeld dafür gibt, die fahrt war aus dem Zweck ihn zum Flughaven zu bringen, im Grunde ist das eine Taxifahrt , deswegen braucht man aber auch nicht eine Bewilligung ...
mit der Mitfahrgelegenheit von UBer ist das auch so eine Sache ... anders BlaBla Car...

eben so ist das im Modellflug, solange die Aufnahmen rein privat sind, aber sobald sie im Internet laden ist die Aufnahme von einem Flugmodell nicht mehr rein privater Natur und man kann in Schwierigkeiten und Erklärungsnot kommen ob man das im Rahmen des Modellsports flog.

sich auf "Zweck des Fluges" zu versteifen ist falsch und wird auch nicht so eng gehandhabt , wenn das so wäre dann wäre es ein großer Einschnitt in den Modellsport, da im Grunde alle Modelle mit Kamera dann zu bewilligen wäre, für einen Modellflieger der mehrer Modelle hat unbezahlbar, da man immer Aufnahmen machen kann und im Modellsport das seit langem üblich ist um über die gemachten Flugmanöver zu reden , sie abzugleichen sie zu studieren um sie zu verbessern (Flugshow) , man kann dies schwer zu unterscheiden ob es zum Zweck des Fluges ist . Dabei Aufnahmen privater natur zu machen ist eben erlaubt und wird nicht geahndet.Also das man Abgestraft wird da man Aufnahmen ohne Bewilligung gemacht hat, ob man dabei gegen andere Regeln verstoßen hat die dem Modellflug nicht entsprechen , also wo man fliegt und man eben dafür Bewilligung braucht ist eine andere Sache.... jedenfalls kann dies dann eben sehr teuer werden, weil man nicht nach dem Modellfluggesetz und deren regeln flog und so nicht als Modellflieger anzusehen ist... zB in der Stadt fliegen, im Modellflug klar nicht erlaubt braucht entsprechende Bewilligung und Aufstiegsgenehmigung==> dann Strafen bis 2200€.
Zuletzt geändert von konfuzius6699 am 28.09.2017, 14:07, insgesamt 2-mal geändert.

TheCK
Technischer Administrator
Beiträge: 1842
Registriert: 05.11.2011, 22:51
Revier/Gewässer: -
Hat sich bedankt: 54 Mal
Danksagung erhalten: 139 Mal

Re: Drohne

Beitrag von TheCK » 28.09.2017, 13:47

Konfuzius, nochmal, es ist schnurzegal ob man privat oder gewerblich aufnimmt. Aufnahmen sind verboten. Punkt. Wenn man aufnimmt ist man kein Modellfluggerät mehr.

DAS ist die Unterscheidung die zählt. Mit einem Modellfluggerät brauchst du keine Bewilligung. Nimmst du aber auf und speicherst diese Aufnahmen irgendwo ist das Fluggerät kein Modellfluggerät mehr. Ganz egal ob privat oder nicht.

Zeig mir bitte einen einzigen Link in welchem der Aeroclub sagt dass du mit einer Drohne ohne Bewilligung Aufnahmen machen darfst. Deine Links sagen nur aus, dass du mit Modellflugzeugen FPV fliegen kannst, das wars aber auch schon. Kein Wort von Speicherung und irgendeiner Verwendung.
Wenn man also mal mit einem Flugmodell jeglicher Art und rein wegen dem Hobby an der Fliegerei , in der freien Natur wo es einem erlaubt ist, und man nach den Modellflugregeln herumfliegt und mit einer montierten Kamera mal Fotos mach , ist das erlaubt und wird nicht geahndet...
Dass es nicht geahndet wird kann sein, erlaubt ist es deshalb trotzdem noch lange nicht.
Erlaub ist, was das Luftfahrtgesetzm, erlassen durch das BMVIT sagt. Und dieses sagt (siehe obiger Link) aus, dass die Klassifizierung "Flugmodell" keinerlei Aufnahmen erlaubt. Daraus kann man ableiten: Nimmt man auf, hat man kein Flugmodell mehr. Hat man kein Flugmodell, so hat man entweder Spielzeug (bis 79 Joule) oder ein unbemanntes Luftfahrzeug.

Wer legal mit einer Drohne unterwegs sein und Aufnahmen machen will hat sich eben eine Bewilligung zu holen, das ist der Stand der Dinge. Wer das nicht tut und erwischt wird ist selbst Schuld.
LG
Chris

Benutzeravatar
konfuzius6699
Huchen
Beiträge: 1282
Registriert: 11.04.2012, 16:53
Revier/Gewässer: Europa
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal

Re: Drohne

Beitrag von konfuzius6699 » 28.09.2017, 14:01

Theck wenn es so hart ausgelegt werden würde, würden viele Modellflieger mit ihren Modelle und Aufzeichnungen während des Modellflugs damit in die illegalität getrieben, da sie ohne Bewilligung fliegen würden.

Wenn man sich an die Modellflug-Regeln hält wird man sich privat kaum wegen einer fehlenden Bewilligung und gemachten Aufnahme rechtfertigen müssen... ob erlaubt oder nur geduldet mal ausser Acht . Wichtig ist ob man überhaupt und so hohe Strafen bekommt.

Wenn man was nicht beachtet wird eher wegen Ruhestörung, Besitzstörung und Störung der Privatsfähre,Mißachtung des Datenschutz , Gefährdung von personen oder Sachgegenstände das Ausmaß der Geldstrafe festlegen, ganz teuer wirds eben bei verstößen gegen das Flugvernot Flughäfen, Gefährdung der Öffentlichkeit , oder Veranstaltungen etc, denn da ist man klar ohne Bewilligung unterwegs...

Auf freiem Gelede spielt es keine Rolle oballgemein gesehen Flugmodelle Kameras haben oder nicht und ob man paar Fotos nebenher mal macht, solange eben mandies privat das macht und nichts öffentlich wird.... kein Posting auf Instagram oder Facebokk =>ist nicht privat sondern öffentlich, und man kann eben belangt werden ...
Zuletzt geändert von konfuzius6699 am 28.09.2017, 15:02, insgesamt 3-mal geändert.

Antworten

Zurück zu „Sonstiges“