Lew nach deiner Interpretation könnte man kaum irgendwo in der Öffentlichkeit ein privates Foto machen wenn irgendjemand zufällig am Bild drauf ist... Das hat mal nichts mit Datenschutz und Recht am Bild zu tun. Foto von jemand ist was anderes als wenn rein zufällig jemand auf dem Foto ist. Werden Bilder veröffentlich wo jemand in einer Handlung gefilmt wird oder im unmittelbaren Fokus , also Ziel der Aufnahme ist, muss er die Zustimmung dafür geben das es veröffentlicht wird, ansonsten muss er nur bei Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden .... Privat kann man eigentlich sehrwohl ein Foto machen solange es kein ausspionieren ist und dessen unmittelbare engere Privatsphäre damit verletzt wird.
Auch muss man jederzeit in der Öffentlichkeit damit rechnen , in irgendeiner weise mal wo von einer Überwachungskamera erfasst und von jemanden bei einem Foto aufgenommen zu werden, ...
Bei Prominente ist das etwas anders da sie schon in der Öffentlichkeit sind, sonst müssten die Paparazzi um Erlaubnis fragen, viele Fotos sind da schon an der vertretbaren Grenze der Privatsphäre und moralisch bedenklich ... Bzw eh gewollt ...
Recht am Bild oder Datenschutz und Privatsphäre sind was ganz eigenes ... In österreich sind Flugaufnahmen grundsätzlich gestattet, außer es handelt sich um militätrisch oder besonders geschütze Objekte. Es gilt die Panoramafreiheit in Österreich, das heißt grundsätzlich können überall Fotos von Objekten gemacht werden die der Öffentlichkeit zugänglich sind, auch wenn es mal ein Teil des Nachbars Garten ist und man ihn am Rande der Aufnahme zufällig gerade beim Grillen erfasst, solange eben die Privatsphäre nicht gestört wird und die Bilder nicht veröffentlicht werden und rein privat sind...
Bezüglich Dashcams... der Betrieb ist eigentlich zulässig solange eben nur privat Aufnahmen gemacht werden und sie nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, bzw als Beweis vor Gericht sind sie nur klar zulässig wenn man damit die eigene Unschuld beweisen könnte. Genaugenommen müssen Überwachungskameras die den öffentlichen Bereich "überwachen" also ständig Aufzeichen bewilligt werden, jedoch bekommt man keine Bewilligung für Dascams,sie sind nicht gesetzlich verboten auch nicht der Betrieb wenn man private Aufnahmen macht ==> Auch ist aus Datenschutzgründen die dauerhafte Speicherung von Überwachungsaufnahmen relevant, da diese nach einer Zeit wieder gelöscht werden müssen ... die Aufnahmen von Dashcams müssen eigentlich gar nicht gelöscht werden
Nun nochmal zu den Drohnen Zitat von dir..
Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden, an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden, ist dabei egal: Man braucht auf jeden Fall eine Bewilligung der Austro Control. ....."
Somit ist die Frage, ob die DJI somit über oder unter den 250gr liegt
Die DJI Spark hat etwa 300g , ist von der Austro-Control laut Schreiben selbst als Spielzeug eingestuft worden...
wie soll man das Verstehen oder behördliche Willkür???
Und mit Spielzeug darf man klar Fotos und Filmaufnahmen machen und speichern bzw auch veröffentlichen , auch wenn Dritte mal am Rande darauf zu sehen sind etc wie oben erwähnt wird.... Recht am Bild oder Datenschutz spielt keine wesentliche Rolle wegen Bewilligung.
Sind im Grunde mal nichts anderes als normale private Aufnahmen, die Bewilligung ist nur nötig weil dann der Zweck des Fluges nicht mehr eindeutig gegeben ist und es erst 2011 auf einmal als Arbeitsflug, wie für Foto und Filmaufnahmen in der "zivilen Luftfahrt" interpretiert wurde...
Also die 250g sind dann nicht ein Grenzwert nur so ein Anhaltswert, und ist aus der Potentiellen Energie von 250g in 30m Höhe abgeleitet worden. Weil Gesetz schreibt nur von Max 79 Joule Bewegungsenergie und 30m Höhe... rein die Masse hat nichts mit Bewegungsenergie zu tun da fehlt die Geschwindigkeit, es könnte theoretisch ein 250g Drohne auch mehr als 79Joule erreichen, wenn sie entsprechend schnell genug fliegen kann. Zum Verständnis ein 250g schweres luftiges Kissen das aus 30m hinunter geworfen wird erreicht sicher nicht die Bewegungsenergie (Luftwiderstand) wie ein 250g Angelblei.... auch eine 500g schwerer Drohne könnte also , wenn sie zB mit Styropor verkleidet ist und dadurch der freie Fall aus 30m so weit abgebremst , dass 79Joule nicht überschritten werden, noch als Speilzeug gelten, solange sie eben beim Fliegen auch nicht die 79Joule erreicht... Die DJI Spark oder andere Flugmodelle gelten als noch Spielzeug , solange sie unter den Parametern betrieben werden ... ==>also DJI SPark mit 300g dürfte man also aus max 26,84m noch unbewilligt ein Foto machen.
Wenn man das also umsetzt kann die DJI Spark , ein Spielzeug , ein Flugmodell oder auch ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1, und sogar ohne direkte Sichtverbinung auch der Klasse II sein==> dies wäre dann eine tatsächliche Drohne ...
Andere Überlegung, ein Kind befestigt an einem Spielzeugdrachen mit 50m Leine eine Mini-Kamera macht Aufnahmen... Müsste man dafür eine Bewilligung für ein UAV der Klasse I machen. Macht das Kind im genauen Sinne eigentlich noch Fotos und Filmaufnahmen , wenn es gar nicht etwas fokusiert, sodass der Zweck des Spielens in den Hintergrund rückt sodass , es sich dann weil gespeichert wird nun um ein "Arbeitsflug für Foto und Filmaufnahmen handelt" was aus dem Flugdrachen / Flugmodell ein UAV macht.... spielt das Kind nur oder macht es genau genommen Fotos oder einen Film von etwas ???
eigentlich trifft es auch noch zu, da eine Kamera installiert ist , die nun öffentliche Bereiche überwacht aus Datenschutzgründen eine Bewilligung notwendig wäre da es sich um eine Überwachungskamera handelt.. oderist es es wie bei eine Dashcam zu sehen ....
darf man die Aufnahmen damit überhaupt öffentlich machen , wenn etwas vom nachbargrund zu sehen ist...
Wenn ich ein Richter wäre würde ich es klar als Spielzeug bzw als Flugmodell einstufen wozu man keine Bewilligung braucht, auch die Veröffentlichung diese Aufnahmen würde aus Datenschutzgründen auch bedenkenlos sein... Tiel war nicht die Überwachung des Nachbargrundstückes...
Jedenfalls sehe ich es so wie es im Sprichwort heißt, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird...
Egal wie es jeder sonst interpretiert oder sehen will und wie genau er sich an wasfür geneue Gesetzesinterpretationen haltet...
Ich sehe es wie im Sinne des Sprichworts und ich sehe es in meinem Fall ohne Bewilligung nicht allzu kritisch oder moralisch bedenklich , wozu ich eben meine Flugmodelle nutze und welche Aufnahmen ich privat damit im Freiland mache. Ich spar mir lieber die Bewilligungsgebühr für die Strafe, da ich der Meinung bin dass ich auf Dauer so sicher günstiger aussteigen werde, da ich sicher nicht mit horrenden Strafen rechenen muss bzw mit erstmal mit einer Verwarnung ... Ist wie beim Autofahren ein wenig zu schnell ist zwar auch drüber aber man muss nicht deswegen den Führerschein abgeben, wenn dann eben halt nur mal ein Bußgeld wenns doch etwas zu schnell und ausserhalb der Toleranz war....
Ich will mir auch nichts schön reden sondern weiß genau was ich mache...
Übrigens dies war mein erster Beitrag auf der ersten Seite zu diesem Thema hier , und ich war auch der erste der auch darauf hinwies dass man sie nicht immer uneingeschränkt nutzen kann...
Ich hab von Anfang an nicht schön reden wollen und genau gewusst was zulässig ist und was man darf und was nicht...brauchst nur die ersten Beiträge von mir lesen.
konfuzius6699 hat geschrieben:Hallo,
Ich habe eine dji Phantom.Wenn man nicht mit irgendetwas kollidiert , stürzt so eine Drohne recht selten ab. Für Gewässererkundungen oder um interessante Angelstellen schnell zu finden ist sie zwar sehr praktisch, man kann sie aber nicht immer uneingeschränkt nützen.
Wenn sollte man sich Klarheit verschaffen, ob ich überhaupt fliegen darf. Naturschutzgebiete ist es zB nicht erlaubt sowie auf Privatgelände nur mit Erlaubnis. Also unbedingt vorher erkundigen und lieber mal Nachfragen und überlegt fliegen.
Auch ist es gut wenn man mit andere Angler in der Nähe vorher redet ob es sie stört wenn man kurz mal übers Gewässer fliegt.
Denn Drohnen haben eh schon einen schlechten Ruf und sind nicht überall gern gesehen. Man muss nicht weitere Argumente für irgendwelche Regelungen in jeglichen Hobbys bringen, sei es Modellsport oder Angeln.