Drohne

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fuschlsee0
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Re: Drohne

Beitrag von fuschlsee0 » 10.10.2017, 13:44

Wäre ich ein Moderator, dann würden mich dieser Eintrag....
Softgun hat geschrieben:[
Selten so etwas Dummes gelesen!
....und dieser Eintrag....
Softgun hat geschrieben:Möchtest du noch ein paar unterwürfige Kommentare loswerden, bevor du dich zu Bett legst?
Vielleicht fühlst du dich dann morgen noch besser als heute. Gerne auch per PN.

Gute Nacht!

... zu Konsequenzen nötigen.

Was soll dieses inhaltslose Angepatze von Leuten, die anderer Meinung sind als Du? Bist Du nicht in der Lage oder nur nicht in der Laune, mit Inhalten zu antworten oder zu kontern? Siehst Du irgendeinen Sinn oder einen Erkenntnisgewinn in Deinen postings?

Bin zwar kein Moderator, möchte Dich aber bitten, so etwas einfach bleiben zu lassen. Es geht wirklich niemandem ab!

Robert

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Re: Drohne

Beitrag von Softgun » 10.10.2017, 14:51

Servus fuschlsee,

vielleicht hast du nicht alles gelesen.
geht es hier ums das eigentliche Thema:
makro hat geschrieben:Wow...
Letztendlich hast Du Deinen Charakter deutlich offenbart.
Es geht Dir nicht um rechtliche Grundlagen, Respekt gegenüber Mitmenschen und Regeln, sondern nur um Dich selbst und deine Sicht der Dinge.
Da kann man sich schon ausmalen, was für ein pflichtbewusster Angler Du bist...

Sollte es mal Konsequenzen geben, sind eh immer die anderen schuld, oder?
Solche Typen mögen die Richter :lol:

Viel Glück im Leben, Kollege :up2:
Meiner Meinung nach nicht! Makro versucht hier konfuzius Charakter zu bewerten. Über eine Person, welche er nicht einmal aus dem echten Leben kennt.
Weiters versucht er daraus noch sein Verhalten als Angler abzuleiten, was meiner Meinung nach kompletter Schwachsinn ist. Oder siehst du das anders?
Zu guter Letzt noch ein provokanter Kommentar in dem er ihm viel Glück wünscht.

Nächster Eintrag:
makro hat geschrieben:Da bist Du, psychologisch gesehen, auf einem veralteten Stand der Dinge.
Es gibt keine Freiheit. Entscheidungen werden immer durch vorhergehende Erfahrungen beeinflusst.
Freiheit ist ein Konstrukt unseres Ichs.
Was Du wahrscheinlich meinst, ist die "freie Entscheidung", und ja, diese ist dir IM RAHMEN DER GESETZE UND MORAL sehr wohl gestattet.
Wenn Du über diese Grenzen trittst, bist Du lediglich ein Egoist. Von wegen Freiheit *lach*
Nächster unterwürfiger Kommentar. Makro gibt sich hier als Psychologe aus und unterstellt konfuzius, dass er "auf einem veralteten Stand der Dinge" ist. Wer stellt den aktuellen Stand der Dinge fest? Weiter unten wird er auf einmal als Egoist bezeichnet, da er über Grenzen tritt. d.h. Jeder der in Wien auf Autobahn mit >80kmh unterwegs ist, ist ein klarer Egoist. => meiner Meinung nach eine dumme Aussage.

Soviel von mir zu der Causa. Den letzten Post kommentiere ich erst garnicht. Sollte ich wirklich so unerwünscht sein, könnt ihr mich gerne sperren. :prost:
mfg Stefan :D

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Re: Drohne

Beitrag von makro » 10.10.2017, 19:32

:mrgreen:

Ja genau, wo bleibt die Sachlichkeit?!
Ich lass mich von unsachlichen Kommentaren immer wieder zum Zynismus hinreissen...

EDIT: Da hab ich offenbar ein paar neue Kommentare übersehen, sorry.
Die Vorwürfe sind teilweise wahr, und was den "veralteten Stand" betrifft, meine ich den Stand der wissenschaftlichen (in dem Fall konkret der philosophischen) Psychologie. Die Aussagen wurden in der vorher stattfindenden Diskussion zwischen Konfuzius und mir getragen, in der er sich beharrlich geweigert hatte, gesetzliche Fakten anzuerkennen. Das habe ich so lange als gegeben hingenommen, bis er sein Unverständnis als Willkür offenbart hatte.
Das hätte er gleich sagen können. Ich war genervt, dass ich so viel Zeit und Buchstaben damit verbracht habe, gegen eine Wand, die seinen Namen trägt, zu laufen - argumentatorisch gesehen.

Das mit dem schönen Leben war allerdings nicht zynisch, denn das wünsche ich ihm wirklich, denn "Rentner zur Schnecke machen" liest sich eher nach einem konfrontativen Lebensstil.

@Stefan: Egoist bedeutet, sich nur an die Regeln zu halten, die man selbst als gültig ansieht. Kennzeichen sind u.A. ein Mangel an Einfühlungsvermögen und Mitgefühl. Also ich versuche schon das zu schreiben, was ich meine!

Zurück zur Sachlichkeit:
Ich rate jedem, sich über die gesetzlichen Bedingungen GENAU zu informieren, bevor er sich eine Drohne anschafft und betreibt, anstatt sich nur auf den Rat von Konfuzius zu verlassen.

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Re: Drohne

Beitrag von konfuzius6699 » 10.10.2017, 22:11

Softgun manche werden eben etwas sehr persönlich aber das amüsiert mich eher dass ich etwas nachleg ...

Makro den Rentner habe ich sagen wir "zurechtgewiesen " , da er mich auf eine unsanfte Weise zurechtweisen wollte , auf eben eine Art , wie manche ältere es oft tun, da sie es eben so in den Medien dargestellt bekommen, da Drohnen illegal unterwegs sind Leute ausspionieren...
Dem Rentner hätte es sicher nicht gestört wenn ich mit dem Ultralight Flieger, auf dem ich auch öfters eine Kamera montiert habe geflogen wäre.

Und das rechtliche , Bewilligung braucht man nicht zwingend für eine Drohne, was aber meistens so rübergebracht wird, da wenn Modelle zB nachschaut , dass man dort sieht dass diese bewilligungspflichtig sind ... Und es macht einen gewaltigen Unterschied ob ich Wien von oben Filme und es in Facebook veröffentliche oder ob ich für mich privat mal Freilandgemüse während des FPV Fluges aufnehme, oder auch mal ein Foto schieße ... Jedenfalls zweites wäre zwar auch bewilligungspflichtig aber wird kaum bis vor den Richter kommen oder abgestraft , wenn man mal ohne Bewilligung flog. Die Polizei hat "uns" schon öfters gesehen und nicht kontrolliert, weil wir da fliegen wo es nicht relevant ist. Wo kein Kläger da kein Richter. Für das filmen von Freilandgemüse ist eine Bewilligung also rausgeschmissenes Geld, und für Wien oder dicht besiedelte Gebiete bekommt man für Quadrocopter eh wegen der schlechten Sicherheit keine Bewilligung, wozu also dann eine teure Bewilligung jährlich beantragen ... Und das vertrete ich die ganze Zeit, ich lasse mir den Spaß daran und dass ich mir Erinnerungen mache nicht nehmen, und ja es ist eine rechtliche Grauzone, jedenfalls gibt es deswegen noch keine Urteile. Wenn du mir eines nachweist wo jemand eine Strafe dafür berappen musste, der im Freiland eine Aufnahme mal machte, bin ich ganz Ohr und ändere mein Meinung dazu gerne ...

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Re: Drohne

Beitrag von LEW » 11.10.2017, 00:16

Wenn ich dich kurz berichtigen darf:

Es is keine gesetzliche Grauzone!
Das ist alles sehr genau geregelt lt Gesetz.
Du selbst machst dir vielleicht eine Grauzone, aber die gibt es in dem Fall leider nicht.

Womit du recht hast ist, dass solange es keinen Kläger gibt, dir niemand deswegen ans Bein pinkeln wird.

Ab 250 Gramm beginnen die Auflagen bzw sobald eine Kamera montiert ist!

Und das sagt dann eigentlich alles wenn es heißt man braucht zum Filmen oder Fotografieren eine Bewilligung.
Soweit ich weiß - und ich denke ich hab da ganz gute Quellen - sieht das Gesetz keine Unterschiede zwischen Bau- oder Grünland vor.
Und wenn du jemanden am falschen Fuß erwischt (Spaziergänger, Förster, Jäger, etc) kannst auch "im Gemüse" Troubles bekommen.

Für mich ist es deshalb fraglich, warum du jemanden "zurecht stutzt" in welcher Art und Weise auch immer, wenn du eigentlich rein rechtlich gesehen im Unrecht bist?

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Re: Drohne

Beitrag von konfuzius6699 » 11.10.2017, 16:37

LEW, OK
Aber...
Man darf Ja ohne Bewilligung im Freiland fliegen (Copter ist da nichts anderes als ein Flugmodell wie beim Modellsport) ,
egal ob mal eine Kamera (für FPV) drauf ist oder nicht, es geht im Grunde ja mal nur ums Speichern der Aufnahmen.

OK... Abspeichern ist halt wie du es siehst keine Grauzone , gebe ich dir recht, aber es interessiert im Freiland wirklich niemanden, ausser eben Rentner oder andere die das in den Medien so verstehen , dass das eine böse Drohne ist, weils alles damit ausspioniert wird und alle illegal ohne Bewilligung ja damit rumfliegen und es ja auch so eine Gefahr ist damit zu fliegen ....
werden ja sogar laut Medien Bäume damit beschädigt....

Drohne= böse... Modell-Segelflugzeug mit Kamera , wenn der gleiche Renter mich damit gesehen hätte, bestimmt andere Reaktion, oh wie schön ist das denn und dann neben stehen und zusehen, und das Live-Bild vom Flug am Laptop mitansehen ...
mit Drohne wird man gleich angestenkert... bislang aber eben nur einmal ... und dem habe ich eben gesagt dass man damit sehrwohl im Freiland aus dem und dem Grund fliegen darf...

Ok LEW im Freiland ist das Speichern der Aufnahmen wahrscheinlich genauso verboten , wie wenn man paar km/h zu schnell fährt und von der Laserpistole gemessen wird... Da wird man auch oft gar nicht angehalten, owohl man ja zu schnell war und das ist beiweiten Gefährlicher als die Aufnahme zu speichern...

Oder sind manche hier wirklich immer nur maximal so schnell unterwegs wie erlaubt ??
Wer seit 20Jahren einen Auto fährt und keine Anonymverfügung erhalten hat soll sich bitte melden .... bin gespannt...

Naja ich meine es ist so so wie bei den Dashcams, eigentlich darf man da auch keine Aufnahmen machen, Hoppla hab auch eine im Auto und nehm auf, Bewilligung nötig oder verboten ?

ÖAMTC

In Österreich unterliegen fix installierte Kameras mit Blick auf öffentliche Bereiche der im Datenschutzgesetz festgelegten Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen.
"Zwar sind Dashcams nicht verboten. Ausdrücklich genehmigt wurden sie jedoch noch nie", erläutert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Im Gegenteil: Wenn eine Privatperson Bild- oder Videomaterial veröffentlicht oder weitergibt und darauf kann man Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennen, macht sie sich strafbar.

Es ist aber zulässig seine eigene Unschuld mit den privaten Aufnahmen zu beweisen, nur das veröffentlichen der Aufnahmen ist aus Datenschutzgründen strafbar .... :up2:

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Re: Drohne

Beitrag von LEW » 12.10.2017, 01:05

Es geht hier eigentlich nur um eines - denn du scheinst ja eh ziemlich genau zu wissen was erlaubt ist oder nicht.
Hält du dich an die Regeln oder nicht! Und das entscheidest du ganz alleine für dich und ist deine persönliche Einstellung und Entscheidung.
Deine, ich nenns jetzt einfach mal vorsichtig, gesetzliche Übertretung einfach als Grauzone zu deklarieren oder es mit diversen Argumenten "schön" zu reden bzw abzuschwächen is ja auch durchaus nachvollziehbar und vllt auch verständlich, jedoch ändert es auch nichts daran dass es einfach nicht erlaubt ist.

Klar hat jeder von uns schon mal das Tempolimit überschritten etc. hat aber nichts mit dem tatsächlichen Thema zu tun!

PS: Kamera am Segelflieger is ebenso wenig erlaubt wie an der Drohne. (Datenschutz) verhält sich ähnlich wie bei den von dir angesprochenen Dashcams!

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Re: Drohne

Beitrag von konfuzius6699 » 12.10.2017, 18:58

Dashcams und Datenschutz hat ganz andere Hintergründe, da es sich um die Überwachung des öffentlichen Bereichs damit handelt und man Daten sammelt ... Datenschutz ist relevant wenn man was von anderen veröffentlicht oder an Dritte weitergibt im privaten Bereich ist das unrelevant.
Dashcam überwacht den öffentlichen Bereich und wäre eine Bewilligung nötig. Bei Verstoß kann man auch mit 5stelligen Strafen rechnen. Für Dashcams bekommt man aber keine Bewilligung aber verboten sind sie auch nicht.private Aufnahmen damit sind ok solange man sie eben nicht an Dritte weitergibt. Das hat im Grunde gar nichts mit Aufnahmen von Drohnen zu tun und warum man dafür eine Bewilligung benötigt.

2011 kam man wegen dem Aufkommen der Drohnen auf einmal ein Ministerium auf die glorreiche Schlussfolgerung das zivile Luftfahrgesetz für bemannte Flugzeuge heranzuziehen, wo Foto und Filmaufnahmen als Arbeitsflüge mal angegeben sind, das setzte man auf Flugmodelle um und somit galt dann das Flugmodell als beladen und der Flug damit war dann nicht mehr rein zum Zweck des Fluges .... Damit war dann aber der weitverbreiteten FPV Flug im Modellsport , und Aufnahmen damit auf einmal ein Gesetzesverstoß in der Zivielen Luftfart, da die strengen Auflagen von Flugzeuge die Modelle nicht erfüllt werden konnten und eben eine Bewilligung nötig war ...==> daraufhin folgte 2014 die Novellierung um das zu korrigieren und die Einführung der UAV ...Die Bewilligung blieb aber nur die Kriterien sind nicht so streng dafür wie für die bemannte Luftfahrt.

Also ohne die Aufnahmen zu speichern , darf man mit jeder Art von Multikopter oder Flugmodell ohne Bewilligung im Rahmen des Modellfluggesetzes ja fliegen.

Es bleibt jedem selbst überlassen was man macht und ob man letzendlich es privat riskiert, ohne Bewilligung Fotos für rein private Zwecke zu speichern.

Es gibt noch keine richtungsgebenden Urteile , wie hoch die Strafen sind, jedenfalls richten sie sich sicher danach, wo wie und mit welches Gefahrenpotentiol und welcher Risikobereitschaft das Gesetz übertreten worden ist.

Im Freiland ohne jegliches Risiko, als Mitschnitt eines FPV Fluges und für rein private Zwecke, wird meiner Ansicht nach , die verhängte Strafe die Bewilligungskosten fürs erste Jahr kaum übersteigen.
....

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Re: Drohne

Beitrag von konfuzius6699 » 14.10.2017, 01:18

Übrigens die DJI Spark ist laut Austro Control als Spielzeug einzustufen.
Wenn man damit Fotos macht , also eigentlich genau genommen nur in max. 30m Höhe ist keine Bewilligung nötig.
Darüber kann man übrigens auch damit fliegen , dann gilt es aber als Flugmodell aber man darf dann die Fotos nicht mehr speichern ..... Um sie speichern zu dürfen bräuchte man auch wieder eine Bewilligung... Ist ein wenig schwer dies zu ahnden und kontrollieren...
Jedenfalls sind damit Fotos von seinem Garten, der gartenparty in nicht offensichtlich allzu großen Höhen über 30m möglich...

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Re: Drohne

Beitrag von LEW » 14.10.2017, 22:58

Ich gebs auf. :lol:

Du redest es dir ja sowieso wieder schön, damit du dein Gewissen beruhigen kannst! :wink:

Aber was solls.
Muss eh jeder für sich entscheiden, ob er Strafen riskiert oder nicht bzw. wie er handelt.

Ich denke du weißt genauso gut wie ich, was erlaubt ist und was nicht.

Bzgl der Dashcams - brauchst dich nicht zu rechtfertigen. Das kam ja von dir.
Nur erlaubt sind sie halt nicht wenn sie im Betrieb sind.
Ich nehme mal an der Begriff - Das Recht vom eigenen Bild - wird dir durchaus was sagen. Somit musst du es selbst entscheiden ob es klug ist oder nicht jemanden in der Öffentlichkeit oder am Privatgrund zu filmen oder fotografieren.

Da wird's dann auch zum Haken beginnen, wenn du vom Nachbar während seiner Grillparty Aufnahmen machst oder seine ihm Angetraute filmst während sie sich oben ohne in der Sonne bräunt. :lol: 8)

Da wird's dann ziemlich egal sein ob du in 10, 20, 30 oder von mir aus auch 80m Höhe fliegst.

Vllt noch ein kleines ZITAT aus einer Polizeizeitschrift über einen Artikel bzgl. der Drohnen:
"Die Luftfahrtbehörde Austro Control ist auch jene Einrichtung, an die sich potenzielle Drohnen-Nutzer wenden müssen. Zumindest dann, wenn die Drohne ein Mindestgewicht von 250gr hat - ab diesem Wert ist eine Betriebsbewilligung notwendig. Drohnen, die diesen Wert unterschreiten, gelten als Spielzeug und somit als nicht bewilligungspflichtig. Dazu zählen zum Beispiel Mini-Drohnen oder Spielzeughubschrauber. Diese dürfen auch eine Kamera besitzen, der Benutzer muss aber sicherstellen, dass die Drohne nicht mehr als 30m aufsteigt und keine Personen oder Gegenstände in Gefahr bringt.
Was gilt nun für Flugobjekte, die diese Viertel-Kilo-Grenze überschreiten? Das Gesetzt unterscheidet zwischen verdienen Drohnen-Typen:
Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (Drohnen mit Sichtverbindung): In diese Kategorie fallen Drohnen (zum Beispiel Multikopter), die gewerblich oder für Foto- bzw. Filmaufnahmen verwendet werden. Drohnen also, die einen anderen Zweck als das Fliegen an sich erfüllen. Ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden, an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden, ist dabei egal: Man braucht auf jeden Fall eine Bewilligung der Austro Control. ....."
Somit ist die Frage, ob die DJI somit über oder unter den 250gr liegt

Und jetzt glühen mir die Finger und wünsche noch eine angenehme Nacht! 8)

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Re: Drohne

Beitrag von konfuzius6699 » 15.10.2017, 17:24

Lew nach deiner Interpretation könnte man kaum irgendwo in der Öffentlichkeit ein privates Foto machen wenn irgendjemand zufällig am Bild drauf ist... Das hat mal nichts mit Datenschutz und Recht am Bild zu tun. Foto von jemand ist was anderes als wenn rein zufällig jemand auf dem Foto ist. Werden Bilder veröffentlich wo jemand in einer Handlung gefilmt wird oder im unmittelbaren Fokus , also Ziel der Aufnahme ist, muss er die Zustimmung dafür geben das es veröffentlicht wird, ansonsten muss er nur bei Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden .... Privat kann man eigentlich sehrwohl ein Foto machen solange es kein ausspionieren ist und dessen unmittelbare engere Privatsphäre damit verletzt wird.
Auch muss man jederzeit in der Öffentlichkeit damit rechnen , in irgendeiner weise mal wo von einer Überwachungskamera erfasst und von jemanden bei einem Foto aufgenommen zu werden, ...
Bei Prominente ist das etwas anders da sie schon in der Öffentlichkeit sind, sonst müssten die Paparazzi um Erlaubnis fragen, viele Fotos sind da schon an der vertretbaren Grenze der Privatsphäre und moralisch bedenklich ... Bzw eh gewollt ...
Recht am Bild oder Datenschutz und Privatsphäre sind was ganz eigenes ... In österreich sind Flugaufnahmen grundsätzlich gestattet, außer es handelt sich um militätrisch oder besonders geschütze Objekte. Es gilt die Panoramafreiheit in Österreich, das heißt grundsätzlich können überall Fotos von Objekten gemacht werden die der Öffentlichkeit zugänglich sind, auch wenn es mal ein Teil des Nachbars Garten ist und man ihn am Rande der Aufnahme zufällig gerade beim Grillen erfasst, solange eben die Privatsphäre nicht gestört wird und die Bilder nicht veröffentlicht werden und rein privat sind...

Bezüglich Dashcams... der Betrieb ist eigentlich zulässig solange eben nur privat Aufnahmen gemacht werden und sie nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, bzw als Beweis vor Gericht sind sie nur klar zulässig wenn man damit die eigene Unschuld beweisen könnte. Genaugenommen müssen Überwachungskameras die den öffentlichen Bereich "überwachen" also ständig Aufzeichen bewilligt werden, jedoch bekommt man keine Bewilligung für Dascams,sie sind nicht gesetzlich verboten auch nicht der Betrieb wenn man private Aufnahmen macht ==> Auch ist aus Datenschutzgründen die dauerhafte Speicherung von Überwachungsaufnahmen relevant, da diese nach einer Zeit wieder gelöscht werden müssen ... die Aufnahmen von Dashcams müssen eigentlich gar nicht gelöscht werden

Nun nochmal zu den Drohnen Zitat von dir..
Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden, an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden, ist dabei egal: Man braucht auf jeden Fall eine Bewilligung der Austro Control. ....."
Somit ist die Frage, ob die DJI somit über oder unter den 250gr liegt
Die DJI Spark hat etwa 300g , ist von der Austro-Control laut Schreiben selbst als Spielzeug eingestuft worden...
wie soll man das Verstehen oder behördliche Willkür???
Und mit Spielzeug darf man klar Fotos und Filmaufnahmen machen und speichern bzw auch veröffentlichen , auch wenn Dritte mal am Rande darauf zu sehen sind etc wie oben erwähnt wird.... Recht am Bild oder Datenschutz spielt keine wesentliche Rolle wegen Bewilligung.
Sind im Grunde mal nichts anderes als normale private Aufnahmen, die Bewilligung ist nur nötig weil dann der Zweck des Fluges nicht mehr eindeutig gegeben ist und es erst 2011 auf einmal als Arbeitsflug, wie für Foto und Filmaufnahmen in der "zivilen Luftfahrt" interpretiert wurde...

Also die 250g sind dann nicht ein Grenzwert nur so ein Anhaltswert, und ist aus der Potentiellen Energie von 250g in 30m Höhe abgeleitet worden. Weil Gesetz schreibt nur von Max 79 Joule Bewegungsenergie und 30m Höhe... rein die Masse hat nichts mit Bewegungsenergie zu tun da fehlt die Geschwindigkeit, es könnte theoretisch ein 250g Drohne auch mehr als 79Joule erreichen, wenn sie entsprechend schnell genug fliegen kann. Zum Verständnis ein 250g schweres luftiges Kissen das aus 30m hinunter geworfen wird erreicht sicher nicht die Bewegungsenergie (Luftwiderstand) wie ein 250g Angelblei.... auch eine 500g schwerer Drohne könnte also , wenn sie zB mit Styropor verkleidet ist und dadurch der freie Fall aus 30m so weit abgebremst , dass 79Joule nicht überschritten werden, noch als Speilzeug gelten, solange sie eben beim Fliegen auch nicht die 79Joule erreicht... Die DJI Spark oder andere Flugmodelle gelten als noch Spielzeug , solange sie unter den Parametern betrieben werden ... ==>also DJI SPark mit 300g dürfte man also aus max 26,84m noch unbewilligt ein Foto machen.

Wenn man das also umsetzt kann die DJI Spark , ein Spielzeug , ein Flugmodell oder auch ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1, und sogar ohne direkte Sichtverbinung auch der Klasse II sein==> dies wäre dann eine tatsächliche Drohne ...

Andere Überlegung, ein Kind befestigt an einem Spielzeugdrachen mit 50m Leine eine Mini-Kamera macht Aufnahmen... Müsste man dafür eine Bewilligung für ein UAV der Klasse I machen. Macht das Kind im genauen Sinne eigentlich noch Fotos und Filmaufnahmen , wenn es gar nicht etwas fokusiert, sodass der Zweck des Spielens in den Hintergrund rückt sodass , es sich dann weil gespeichert wird nun um ein "Arbeitsflug für Foto und Filmaufnahmen handelt" was aus dem Flugdrachen / Flugmodell ein UAV macht.... spielt das Kind nur oder macht es genau genommen Fotos oder einen Film von etwas ???
eigentlich trifft es auch noch zu, da eine Kamera installiert ist , die nun öffentliche Bereiche überwacht aus Datenschutzgründen eine Bewilligung notwendig wäre da es sich um eine Überwachungskamera handelt.. oderist es es wie bei eine Dashcam zu sehen ....
darf man die Aufnahmen damit überhaupt öffentlich machen , wenn etwas vom nachbargrund zu sehen ist...
Wenn ich ein Richter wäre würde ich es klar als Spielzeug bzw als Flugmodell einstufen wozu man keine Bewilligung braucht, auch die Veröffentlichung diese Aufnahmen würde aus Datenschutzgründen auch bedenkenlos sein... Tiel war nicht die Überwachung des Nachbargrundstückes...

Jedenfalls sehe ich es so wie es im Sprichwort heißt, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird...

Egal wie es jeder sonst interpretiert oder sehen will und wie genau er sich an wasfür geneue Gesetzesinterpretationen haltet...
Ich sehe es wie im Sinne des Sprichworts und ich sehe es in meinem Fall ohne Bewilligung nicht allzu kritisch oder moralisch bedenklich , wozu ich eben meine Flugmodelle nutze und welche Aufnahmen ich privat damit im Freiland mache. Ich spar mir lieber die Bewilligungsgebühr für die Strafe, da ich der Meinung bin dass ich auf Dauer so sicher günstiger aussteigen werde, da ich sicher nicht mit horrenden Strafen rechenen muss bzw mit erstmal mit einer Verwarnung ... Ist wie beim Autofahren ein wenig zu schnell ist zwar auch drüber aber man muss nicht deswegen den Führerschein abgeben, wenn dann eben halt nur mal ein Bußgeld wenns doch etwas zu schnell und ausserhalb der Toleranz war....

Ich will mir auch nichts schön reden sondern weiß genau was ich mache...
Übrigens dies war mein erster Beitrag auf der ersten Seite zu diesem Thema hier , und ich war auch der erste der auch darauf hinwies dass man sie nicht immer uneingeschränkt nutzen kann...
Ich hab von Anfang an nicht schön reden wollen und genau gewusst was zulässig ist und was man darf und was nicht...brauchst nur die ersten Beiträge von mir lesen.
konfuzius6699 hat geschrieben:Hallo,

Ich habe eine dji Phantom.Wenn man nicht mit irgendetwas kollidiert , stürzt so eine Drohne recht selten ab. Für Gewässererkundungen oder um interessante Angelstellen schnell zu finden ist sie zwar sehr praktisch, man kann sie aber nicht immer uneingeschränkt nützen.

Wenn sollte man sich Klarheit verschaffen, ob ich überhaupt fliegen darf. Naturschutzgebiete ist es zB nicht erlaubt sowie auf Privatgelände nur mit Erlaubnis. Also unbedingt vorher erkundigen und lieber mal Nachfragen und überlegt fliegen.
Auch ist es gut wenn man mit andere Angler in der Nähe vorher redet ob es sie stört wenn man kurz mal übers Gewässer fliegt.
Denn Drohnen haben eh schon einen schlechten Ruf und sind nicht überall gern gesehen. Man muss nicht weitere Argumente für irgendwelche Regelungen in jeglichen Hobbys bringen, sei es Modellsport oder Angeln.

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