Polizeieinsatz Mitterwasser Steiningerrecht

Donau und Altarme
Antworten
reinmar
Köderfisch
Beiträge: 16
Registriert: 11.10.2014, 12:51
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Polizeieinsatz Mitterwasser Steiningerrecht

Beitrag von reinmar » 12.11.2017, 19:09

Am 7.11.2017 hat ein Angler die Polizei gerufen, weil im Naturschutzgebiet Traun-Donau-Auen Mitterwasser Steiningerrecht 3 Personen in einer Zille mit Netzen eine große Menge an Fischen herausgeholt hat, Netzfischen und Bootfahren sind im Naturschutzgebiet verboten. So sieht also die geplante Aufwertung des Mitterwassers durch gewisse Bewirtschafter aus, unverschämte Erhöhung der Lizenzpreise, totale Beschränkung der Angler, vermutlich Verkürzung der befischbaren Strecke auf die Hälfte, dafür Netze und weniger Lizenzen. Bravo, ich hoffe die Angler belohnen solches Verhalten mit Kaufverweigerung.

Benutzeravatar
querolant
Brasse
Beiträge: 243
Registriert: 17.03.2011, 15:52
Revier/Gewässer: Donau, Enns
Wohnort: wo sich Enns und Donau treffen...
Hat sich bedankt: 19 Mal
Danksagung erhalten: 35 Mal

Re: Polizeieinsatz Mitterwasser Steiningerrecht

Beitrag von querolant » 14.11.2017, 18:21

Hy,

Haben die Bewirtschafter mit Netzen gefischt oder irgend ein Gsindl?

LG und danke für die Info!
“It´s called “fishing”, not catching!”

reinmar
Köderfisch
Beiträge: 16
Registriert: 11.10.2014, 12:51
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Polizeieinsatz Mitterwasser Steiningerrecht

Beitrag von reinmar » 16.11.2017, 06:30

Laut Aussagen des Zeugens Bewirtschafter - da eine Zille mit fixem Liegeplatz in der Schwaigau zum Einsatz kam und nach dem Einsatz hat ein Bewirtschafter Besuch von der Polizei erhalten.

Benutzeravatar
Kaindlau
Moderator
Beiträge: 4218
Registriert: 06.03.2005, 18:36
Revier/Gewässer: ÖFG Revier Wallsee/M
Wohnort: Enns O/Ö
Hat sich bedankt: 1466 Mal
Danksagung erhalten: 572 Mal
Kontaktdaten:

Re: Polizeieinsatz Mitterwasser Steiningerrecht

Beitrag von Kaindlau » 17.11.2017, 16:05

Servus

Wie in einem anderen Tread von mir geschrieben, kenne ich einen der "Besitzer" des "Steininger Rechts" vom sehen aus, und habe in dieser Tage angesprochen.

Das "Steininger Recht" teilen sich 9 Besitzer, das ist schon einmal was anderes wie Bewirtschafter. (und ich denke das ein Besitzer mit dem Netz fischen darf, wann immer er will).
Auf jeden Fall wurde vom Land O/Ö vorgeschrieben, bestimmte Zonen als Naturschutzgebiet auszuweisen.

Auch die geplante Fischaufstiegs Hilfe für das KW Asten / Abwinden spielt dabei eine gewisse Rolle (die lange Variante würde bedeuten das, das gesamte Mitterwasser mit einbezogen würde), angeblich ist noch nicht entschieden ob es diese oder die kurze Variante (auf Abwindner Seite werden wird).

Über Preise haben wir nicht gesprochen

Petri aus Enns
Der vielleicht letzte klassische Ansitzangler Österreich`s
http://spazio3.com

reinmar
Köderfisch
Beiträge: 16
Registriert: 11.10.2014, 12:51
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Polizeieinsatz Mitterwasser Steiningerrecht

Beitrag von reinmar » 18.11.2017, 17:28

Hallo,
jede natürliche oder juristische Person, die ein Fischereirecht besitzt oder gepachtet hat, ist ein Bewirtschafter im Sinne des Fischereigesetzes. Ein Fischereirecht ist ein Servitut, d.h. es ist die Ausübung des Fischfanges erlaubt, das ist so zu sehen, als ob jemand ein Wegerecht hat. Das Steiningerrecht ist ein öffentliches Wassergut, also der Republik gehörend. Und ein Fischereirecht ist nicht notwendigerweise mit Grundbesitz verbunden. Der Begriff des Besitzes eines Fischereirechts spielt überhaupt keine herausragende Rolle.

Die Naturschutzverordnung LGBL 32/2004 und die Verordnung zum Europaschutzgebiet LGBL 79/2011 - erlauben die Netzfischerei nicht, das ist diesen Herren auch sehr wohl bekannt, da das bei den diversen Koppelrechtssitzungen im Beisein des Landesfischermeisters schon diskutiert wurde.

Nach dem ich annehme, dass unter den Herren Netzfischern wahrscheinlich auch Fischerschutzorgane sind, die laut Naturschutzgesetz auch zur Überwachung desselben verpflichtet sind, ist das ganze eine Sauerei, abgesehen davon, dass man sich als Angler vera.... vorkommt, wenn man einen Fischtag plant und am Vortag alles mit dem Netz rausgeholt wurde.

An Gesetze hat sich jeder zu halten, ich kann auf meinem Grundstück auch nicht machen was ich will.

Petri

TheCK
Technischer Administrator
Beiträge: 1842
Registriert: 05.11.2011, 22:51
Revier/Gewässer: -
Hat sich bedankt: 54 Mal
Danksagung erhalten: 139 Mal

Re: Polizeieinsatz Mitterwasser Steiningerrecht

Beitrag von TheCK » 18.11.2017, 18:36

Grundsätzlich kann es schon sein, dass die Netzfischerei nicht erlaubt ist - es gibt jedoch (wie überall) Ausnahmeregelungen, z.B. zur Bestandsermittlung oder für wissenschaftliche Zwecke (ähnlich der Landesfischereiverordnung).
Steht denn fest, ob die betroffenen Personen tatsächlich ohne Genehmigung mit Netzen unterwegs waren? Bisher lese ich hier nur Mutmaßungen.
LG
Chris

reinmar
Köderfisch
Beiträge: 16
Registriert: 11.10.2014, 12:51
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Polizeieinsatz Mitterwasser Steiningerrecht

Beitrag von reinmar » 19.11.2017, 18:52

Durch Zeugenaussagen belegt, wurden die Fische in einem Bauernhof geräuchert. Und noch einmal, hier kommt nicht das Fischereigesetz sondern das Naturschutzgesetz zur Anwendung. Außerdem ist es doch etwas pervers, wenn in einem Vogelschutzgebiet, die größeren Fische gefangen werden, die im Frühjahr die Brutfische produzieren, die als Nahrung für geschützte Vögel dienen.

Antworten

Zurück zu „Donau“