Also im Grunde habe ich recht gehabt, dass das Ganze eh nur wieder verwirrend ist.
Die Argumentation vom Bergwacht Chef
.... Der Wetterschutz sei von den Fischern zum Schlafen genutzt worden und darum habe es Strafen gegeben...
Dies zeigt wie die Regelung ausgelegt werden kann , man kann als Fischer mit Wetterschutz zwar trocken bleiben, wehe aber wenn man dabei dabei liegt und schlafen kann, dann campiert man und das ist verboten ...
Campieren also darin schlafen bleibt anscheinend ja noch immer verboten ... Das Aufstellen eines Wetterschutzes ist erlaubt und war es früher eigentlich auch... nur nebenbei erwähnt.Konfuzius6699 hat geschrieben: ....weiterhin klar verboten sind und woran sich dann in der Praxis wahrscheinlich die Geister, bei den unzähligen Zeltbauweisen, scheiden werden und die Bergwacht eben dann auch abstraft, weil sie annehmen kann das man darin campiert.
Und dies ist dann eben auch für Fischer wieder verboten, da sie ein Zelt und kein Wetterschutz mehr bei der Ausübung der Fischeri nutzen.
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So wie ich es verstehe wird das übernachten in einem Wetterschutz während der Ausübung der Fischerei wieder als strafbares campieren ausgelegt.
Das es nun eigentlich im Naturschutzgesetz eine Ausnahme sein soll und im Uferbereich während der Ausübung der Fischerei einen Wetterschutz aufstellen kann , also ohne Boden und vorne offen bzw nur mit Insektenschutz verschlossen bzw verschließbar ist, was es so eh kaum gibt, ist wieder für Arscherix und Friedrich....
Einzige Möglichkeit ist, die Liege in der Früh zeitig aus dem Zelt rausnhemen , vorne das Zelt offen haben und nur einen Stuhl und Equipment reinstellen und das Bivvy eben es nur so aussehen lassen dass es als Wetterschutz und Unterstellmöglichkeit für Ausrüstung genutzt wird .... dann ist man auf der sicheren Seite vom Gesetz her.
Jedenfalls ich geh kaum mehr nach Kärnten fischen, weils einfach lästig und uninteressant ist so zu fischen, da die Auslegung der Regelung der Bergwacht die lange Ansitz-Fischerei auf Karpfen über Nacht extrem behindert und man mit Strafen rechnen muss , wenn man der Fischerei so nachgeht, wie es eigentlich beim Karpfenangeln üblich ist , also mit Bivvy und dass man darin sich auf einer Liege schlafen legt.
Polsi einzige klare Regelung wäre eine Ausnahme für Fischer dass sie ihre Fischerzelte ohne Boden aufstellen und darin übernachten dürfen, kannst das den Obigkeiten die damals bei der Vorführung mit Regenschauern in Kärnten dabei waren klar machen.
Die ganze Ausnehmeregelung im Naturschutzgesetz, mit den Klauseln wie notwendige Art und was noch als Wetterschutz gelten soll , aber campieren laut Aussagen dennoch verboten bleibt , war wie vermutet für A u F...