Geschonter Fisch

Gesetze, Vorschriften und Gebote
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Beitrag von Hellvis » 22.03.2007, 22:13

Für Oberösterreich kann ich Dir folgendes sagen: im OÖ FischereiG steht nichts vom zerstückeln drinnen; da steht nur, dass während der Schonzeit oder untermaßig gefangene Fische schonend zurückzusetzen sind.
In meiner Angelkarte für den Traunsee steht aber unter den Bestimmungen, dass untermaßige Fische ohne Überlebensaussichten sofort zerstückelt als Fischfutter in den See zurückgegeben werden müssen.

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Beitrag von Franz » 22.03.2007, 22:22

@Hallo!

Ob das nun Landesgesetz ist weiß ich nicht, aber auch in dem Revier, das ich Befische, steht in den Bestimmungen folgendes zu lesen:

"Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind sorgfältig in das Wasser zurückzuversetzen, zum Lösen des Hakens sind Pinzette oder Hakenlöser zu verwenden. Werden Fische so stark verletzt, dass sie nicht zurückversetzt werden können, sind sie zu töten und zerstückelt ins Wasser zu werfen."
Gruß
Franz
Wen du nicht mit Können beeindrucken kannst, den verwirre mit Schwachsinn!!!

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Beitrag von Lupus » 23.03.2007, 06:09

Steht meistens in den Revierordnungen zur Lizenz!

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Beitrag von SurvivalMike » 23.03.2007, 06:21

Dankeschön für die Info jungs!

Mich hats nur verwundert, da ja die aussage gekommen ist das sei gesetz und ich noch nie von so einem gesetz gehört habe.

Kann Betrifft das die Jahreslizenzen wovon ihr da erzählt?

Hatte bislang nur Tageskarten und Wochenkarten in händen und da hab ich sowas nirgends gelesen! :roll:

o mann, o mann - zerstückeln.....da hat sich ja wieder mal jemand was einfallen lassen! :wink: :lol:

Danke nochmals für die aufklärung
LG Mike
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Beitrag von Nase » 30.03.2007, 10:05

SurvivalMike hat geschrieben:Wo steht das gesetz geschrieben?
Ich mein, ich hab gerade die Fischerprüfung abgelegt (heute vor einer Woche)und 2 monate dafür die mappe (lernunterlagen) fast auswendig studiert.....aus Interesse und nebenbei auch gleich für die Prüfung.

Da steht NIRGENS was drinnen von Fisch zerhaken (lest ihr Kochbücher oder was???)

Aber mal im ernst - diese Thematik ist mir nach der Prüfung eingefallen.
Musste bislang 2 Fische aufgrund (echt deppad gehakt) abschlagen, da die nicht lebensfähig waren.
Muss aber dazu sagen, dass diese sowieso entnommen hätten werden müssen - da privatteich (Forellensee)
jedoch hab ich beim landen schon gesehen .... der fisch schaffts keine 30 sec. mehr.

Was wäre wenn man den Fisch aussen hakt an den kiemendeckeln zb. und du im drill (da weiss man ja noch nicht dass der fisch so blöd gehakt ist) das teil auf bzw. abreisst und die kiemen verletzt werden..... da kannst du froh sein, wenn der es noch bis zum ufer schafft geschweige denn weiterschwimmt.

Ok, ist jetzt vl. ein blöder (vl. auch unmöglicher) fall - aber als worst case doch zum hernehmen.

hab echt noch nie was von zerstückeln gehört....kann es sein, dass das ganze von Bundesland zu bundesland varriiert wie alles andere auch variieren kann???

Bitte um info.....da mich das thema interessiert und der fall ja durchaus mal ein treten kann.

Das mit dem abkneifen von Haken, oder das kappen von Vorfächern etc. ist mir klar und sofern der fisch auch lebensfähig ist auch die erste wahl.

Doch was wenn der fisch DEFINITIV NICHT Ü-fäjig ist???
wer lässt den Fisch dann leiden, ich nicht - ich würd ihn abschlagen!!!

Aber was dann???

LG mike
Hi. Wir dürften unsere Prüfung am selben Tag gemacht haben. Gratuliere.

Also in den Unterlagen steht tatsächlich nichts über so einen Fall. Allerdings auf Seite 82 der Prüfungsunterlagen zum Fischereiaufsichtsorgan könnt ma was interpretieren.

Allerdings habe ich am Wiestalstausee auf der Tageslizenz gesehen das verlangt

[...] offensichtlich verletzte untermassige Fische müssen zerstückelt zurück gesetzt werde.

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Beitrag von temolo » 30.03.2007, 11:15

Also ich halte das mit dem Zerstückeln und wieder reinschmeißen für einen mäßig eleganten Versuch gegen räuberischen Tageskartenfischer und die unbelehrbaren Kochtopf- und "wieviel-Kilo-Fisch-muß-ich-fangen-damit-sich-der-Lizenzpreis-rechnet"-Angler vorgehen zu können.
Als Aufsehen für zwei Bäche mit hauptsächlich Forellenbestand tue ich mir da insoferne auch leichter, als dass dort hauptsächlich mit der Fliege gefischt wird und ich fast alle Lizenznehmer persönlich kenne (... und (fast) alle als "echte Sportsmänner" schätze).


PS: (= persönliches Statement)
Einen verangelten 95-er Schonzeit-Zander zerstückeln und verfüttern ist ignorant und schlichtweg deppert !

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Beitrag von zwi » 30.03.2007, 12:04

Ich glaube da habe ich einen Fehler gemacht.

Das Zertückeln ist zumindest nicht im nö. Ladesfischereigesetz so enthalten.
Für all jene die ich dadurch verwirrt habe, ersuche ich um Entschuldigung.


Der Text aus dem Gesetz:
Es ist verboten, sich Wassertiere anzueigenen, die während der Schonzeit gefangen wurden oder das Brittelmass nicht erreicht haben.
http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x= ... tz%201988)

Ich ersuche Euch nochmals meinen Fehler zu entschuldigen

fg
zwi

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Beitrag von Lupus » 30.03.2007, 13:13

zwi hat geschrieben:Ich glaube da habe ich einen Fehler gemacht.

Das Zertückeln ist zumindest nicht im nö. Ladesfischereigesetz so enthalten.
Für all jene die ich dadurch verwirrt habe, ersuche ich um Entschuldigung.


Der Text aus dem Gesetz:
Es ist verboten, sich Wassertiere anzueigenen, die während der Schonzeit gefangen wurden oder das Brittelmass nicht erreicht haben.
http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x= ... tz%201988)

Ich ersuche Euch nochmals meinen Fehler zu entschuldigen

fg
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Man kann ja nicht immer a l l e s wissen :wink: . Und außerdem ist diese Bestimmung in praktisch allen Revierordnungen, die ich bisher in Händen hielt und selbstverständlich beachtete, enthalten. Dir wird es ebenso ergangen sein, wodurch so etwas dann einfach "in Fleisch und Blut" übergeht. Es könnte ja theoretisch einmal eine Revierordnung irgendwo geben, wo steht, dass in so einem Fall dies sofort zu melden ist.

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Beitrag von SurvivalMike » 30.03.2007, 22:38

Hi Nase!

Es waren sooo viele Leute da, da ist es leicht möglich dass wir uns gesehen haben aber aneinander vorbeigelaufen sind (da nicht bekannt) aber da kann man nichts machen!

Gehe davon aus, dass du die Prüfung auch erfolgreich absolviert hast - gratuliere hierzu! :wink: :D

Der Fall mit dem untermassigen oder geschonten Fisch ist ein wenig verwirrend, da anscheinend das ganze von gewässer zu gewässer verschieden ist - man will sich den Fisch ja ned unbedingt Aneignen, soviel Ehrlichkeit und Toleranz dem Fischereigesetz hat man einfach (zum. Ich kann das von Mir behaupten) aber ich kann den Fisch ja ned so halb toter zurücksetzen und warten bis der von alleine verreckt, weil er zu stark verletzt ist - sowas tut man einfach nicht - ich würd ihm definitiv von seinen qualen befreien - aber was wenn kurz dauf ein aufsichtsorgan kommt und das sieht - ich meine dass hier viel auf den persönlichen Charakter des Aufsichtshabenden geachtet werden sollte - entweder versteht er die thematik oder er erklärt mich für mischuge einen geschonten oder untermassigen Fisch zu besitzen.

Zerstückeln sofern vorgeschrieben ok, da kann man dann eh nichts machen aber wenn das nicht vorgegeben ist - sehe ich das einfach als problem an, da hier die meinungen auseinander gehen und nicht klar definiert ist was zu tun ist - nicht im gesetz und nicht sonst wo.

Natürlich gibts diverse methoden den Fisch schonend zu enthaken oder den haken einfach abkneifen oder sonst irgendwie alles mögliche zu unternehmen den Fisch soweit zu schonen.
Und es sollte auch alles daran gesetzt werden dieses zu unternehmen und durchzuführen!

Doch als "Fischerneuling mit Lizenz" war es mir genauso wie dem Flo ned ganz klar was zu tu ist.

Danke für alle Hilfreichen Antworten hier - muss sagen, dass ich positiv überrascht bin, dass das thema hier wirklich ernsthaft diskutiert wird und sehr hilfreiche Vorschläge und Antworten kommen.
Finde das gut, das man hier im Forum auch als "Anfänger" seine Fragen loswerden kann und einem geholfen wird.

(MUSSTE DAS MAL GESAGT HABEN AN DIESER STELLE)

LG aus Salzburg
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Beitrag von Nase » 31.03.2007, 12:08

SurvivalMike hat geschrieben:Hi Nase!

Es waren sooo viele Leute da, da ist es leicht möglich dass wir uns gesehen haben aber aneinander vorbeigelaufen sind (da nicht bekannt) aber da kann man nichts machen!

Gehe davon aus, dass du die Prüfung auch erfolgreich absolviert hast - gratuliere hierzu! :wink: :D

Der Fall mit dem untermassigen oder geschonten Fisch ist ein wenig verwirrend, da anscheinend das ganze von gewässer zu gewässer verschieden ist - man will sich den Fisch ja ned unbedingt Aneignen, soviel Ehrlichkeit und Toleranz dem Fischereigesetz hat man einfach (zum. Ich kann das von Mir behaupten) aber ich kann den Fisch ja ned so halb toter zurücksetzen und warten bis der von alleine verreckt, weil er zu stark verletzt ist - sowas tut man einfach nicht - ich würd ihm definitiv von seinen qualen befreien - aber was wenn kurz dauf ein aufsichtsorgan kommt und das sieht - ich meine dass hier viel auf den persönlichen Charakter des Aufsichtshabenden geachtet werden sollte - entweder versteht er die thematik oder er erklärt mich für mischuge einen geschonten oder untermassigen Fisch zu besitzen.

Zerstückeln sofern vorgeschrieben ok, da kann man dann eh nichts machen aber wenn das nicht vorgegeben ist - sehe ich das einfach als problem an, da hier die meinungen auseinander gehen und nicht klar definiert ist was zu tun ist - nicht im gesetz und nicht sonst wo.

Natürlich gibts diverse methoden den Fisch schonend zu enthaken oder den haken einfach abkneifen oder sonst irgendwie alles mögliche zu unternehmen den Fisch soweit zu schonen.
Und es sollte auch alles daran gesetzt werden dieses zu unternehmen und durchzuführen!

Doch als "Fischerneuling mit Lizenz" war es mir genauso wie dem Flo ned ganz klar was zu tu ist.

Danke für alle Hilfreichen Antworten hier - muss sagen, dass ich positiv überrascht bin, dass das thema hier wirklich ernsthaft diskutiert wird und sehr hilfreiche Vorschläge und Antworten kommen.
Finde das gut, das man hier im Forum auch als "Anfänger" seine Fragen loswerden kann und einem geholfen wird.

(MUSSTE DAS MAL GESAGT HABEN AN DIESER STELLE)

LG aus Salzburg
Mike

Hi Ja, waren extrem viele Leute. 45 Minuten anstellen und dann 5 minuten Pruefung :)

Die Frage ist tatsaechlich gut. Ich such grad auf meiner Jahreskarte einen Hinweis was zu tun ist aber da steht tatsaechlich nichts. Ich denke ich werde einen lebensgefaehrlich verletzten Fisch abschlagen und zerstueckelt zurueckwerfen solange ich nichs gegenteiliges in Erfahrung bringen konnte. Mal gespannt wenn ich mal kontrolliert werde was die Aufsichtsperson zum Thema sagt.

Ebenfalls Danke an alle fuer die konstruktive Diskussion.

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