Re: Drohne
Verfasst: 27.09.2017, 20:42
Leute, ich bin ehemaliger Besitzer einer DJI Phantom 4, die ich wegen der Rechtslage in Österreich, quasi halbfreiwillig verkauft habe.
Ich versuche mal kurz und halbwegs vollständig zusammenzufassen:
Für FPV Flug ist keine Bewilligung bzw. Registrierung notwendig, wohl aber für Drohnen über 250g Gewicht. Weiters hat der Pilot ständigen Blickkontakt zum Flugzeug zu halten, d.h. die Flugsteuerung per Kamera ist schonmal mit und ohne Registrierung von fraglicher Legalität, da die Sache mit dem Blickkontakt hier gar nicht möglich ist, ausser mit halbtransparenter Brille (wüsste nicht, dass es so etwas gibt). Das bezieht sich jedoch auf den LUFTRAUM, also nicht innerhalb von Gebäuden! Deshalb sind Air Races z.b. in Hallen nach wie vor kein Problem, solange sich keine Menschen unterhalb der Flugstrecke befinden.
Die Aufstiegshöhe (vom Boden) von 150m darf nicht überschritten werden, d.h. wenn man auf einer Bergkuppe steht, die 200m über Talboden ist und geradeaus fliegt, überschreitet man irgendwann die Höhe, ohne es per Fernbedienung überprüfen zu können, weil die nur die relative Höhe vom Startpunkt aus anzeigen kann. Über Flugverbotszonen muss man Bescheid wissen, in einigem Abstand von Flughäfen und militärischen Einrichtungen, Landeplätzen und über bewohntem Gebiet und befahrenen Strassen bzw. Wander- und Verkehrswegen existiert generell ein Flugverbot. Privatrecht gibt es im Luftverkehr nicht, also darf auch jedes öffentliche und private Grundstück überflogen werden, nicht aber Gebäude und Menschen.
Die Drohne muss ausserdem Haftplichtversichert sein.
Das waren jetzt mal nur die wichtigsten Punkte.
Beispiel: Fliegt man in Wien mit einer Drohne herum und wird erwischt oder verpfiffen, verstösst man schon mal gegen das Flugverbot, auch wenn es am eigenen Grundstück ist, denn Luftraum kennt kein Eigentumsrecht! Wenn man dann noch eine SD Karte mit Fotos drin hat (bei meinem Modell konnte man die per Fernbedienung noch löschen), wirds etwas brenzliger, denn dafür benötigt man eine Bewilligung, egal ob Berufsfotograf oder Hobbyfilmer. Wenn man dann nochmal hinter Gebäude fliegt, also den direkten Sichtkontakt verliert, ist man nochmal dran.
Fazit:
Erst mal gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
ABER: Fliegen im privaten Garten und Wohnzimmer wäre mit einer kleinen Kameradrohne wohl geduldet. Wenn aber was passiert (Nachbars Katze kommt in die Rotoren, weil sie die Drohne im Vorbeifliegen jagt) dann steht man besser nicht ohne Haftpflichtversicherung da. Die meisten Versicherungen bieten schon eigene an.
Dann stiess mir die Art der Registrierung für die Modelle über 250g Gewicht noch an den Kopf...
Man bezahlt ca. 300 Euro jährlich, wobei die ersten 300 für die ersten beiden Jahre fällig ist, danach wird pro Jahr im Voraus bezahlt. Das dürfte so eine Art Gefälligkeitsregelung sein, falls man seine Drohne nach einem Jahr wieder los werden will, muss man das zweite Jahr nicht extra bezahlen. Das Problem dabei ist, man muss eine Plakette mit Registrierungsdaten und Kennung am Gerät anbringen. D.h. wenn man sich eine neue Drohne anschafft, bevor die zwei Jahre um sind, muss man die auch separat registrieren lassen, d.h. eine Übertragung ist nicht möglich.
Haftpflichtversicherung ist natürlich, wie oben bereits erwähnt, auch wieder pro Drohne zu regeln.
Für mich hat sich der Spass damit aufgehört, deshalb habe ich meine Drohne wieder verkauft. Angesichts der Höchststrafe von 22.000 (!) Euro.
Geht mal zu einem Anwalt und informiert euch, anstatt Auslegungsversuche über unsere komplizierten Gesetze anzustellen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Natürlich kann 1000 Flüge lang nichts passieren, aber wenn dann die Bergwacht oder sonstige weisungsbefugten Bundesbeamten plötzlich erscheinen, dann ist Schluss mit Lustig.
Darauf hatte ich eben keinen Bock
Ich versuche mal kurz und halbwegs vollständig zusammenzufassen:
Für FPV Flug ist keine Bewilligung bzw. Registrierung notwendig, wohl aber für Drohnen über 250g Gewicht. Weiters hat der Pilot ständigen Blickkontakt zum Flugzeug zu halten, d.h. die Flugsteuerung per Kamera ist schonmal mit und ohne Registrierung von fraglicher Legalität, da die Sache mit dem Blickkontakt hier gar nicht möglich ist, ausser mit halbtransparenter Brille (wüsste nicht, dass es so etwas gibt). Das bezieht sich jedoch auf den LUFTRAUM, also nicht innerhalb von Gebäuden! Deshalb sind Air Races z.b. in Hallen nach wie vor kein Problem, solange sich keine Menschen unterhalb der Flugstrecke befinden.
Die Aufstiegshöhe (vom Boden) von 150m darf nicht überschritten werden, d.h. wenn man auf einer Bergkuppe steht, die 200m über Talboden ist und geradeaus fliegt, überschreitet man irgendwann die Höhe, ohne es per Fernbedienung überprüfen zu können, weil die nur die relative Höhe vom Startpunkt aus anzeigen kann. Über Flugverbotszonen muss man Bescheid wissen, in einigem Abstand von Flughäfen und militärischen Einrichtungen, Landeplätzen und über bewohntem Gebiet und befahrenen Strassen bzw. Wander- und Verkehrswegen existiert generell ein Flugverbot. Privatrecht gibt es im Luftverkehr nicht, also darf auch jedes öffentliche und private Grundstück überflogen werden, nicht aber Gebäude und Menschen.
Die Drohne muss ausserdem Haftplichtversichert sein.
Das waren jetzt mal nur die wichtigsten Punkte.
Beispiel: Fliegt man in Wien mit einer Drohne herum und wird erwischt oder verpfiffen, verstösst man schon mal gegen das Flugverbot, auch wenn es am eigenen Grundstück ist, denn Luftraum kennt kein Eigentumsrecht! Wenn man dann noch eine SD Karte mit Fotos drin hat (bei meinem Modell konnte man die per Fernbedienung noch löschen), wirds etwas brenzliger, denn dafür benötigt man eine Bewilligung, egal ob Berufsfotograf oder Hobbyfilmer. Wenn man dann nochmal hinter Gebäude fliegt, also den direkten Sichtkontakt verliert, ist man nochmal dran.
Fazit:
Erst mal gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
ABER: Fliegen im privaten Garten und Wohnzimmer wäre mit einer kleinen Kameradrohne wohl geduldet. Wenn aber was passiert (Nachbars Katze kommt in die Rotoren, weil sie die Drohne im Vorbeifliegen jagt) dann steht man besser nicht ohne Haftpflichtversicherung da. Die meisten Versicherungen bieten schon eigene an.
Dann stiess mir die Art der Registrierung für die Modelle über 250g Gewicht noch an den Kopf...
Man bezahlt ca. 300 Euro jährlich, wobei die ersten 300 für die ersten beiden Jahre fällig ist, danach wird pro Jahr im Voraus bezahlt. Das dürfte so eine Art Gefälligkeitsregelung sein, falls man seine Drohne nach einem Jahr wieder los werden will, muss man das zweite Jahr nicht extra bezahlen. Das Problem dabei ist, man muss eine Plakette mit Registrierungsdaten und Kennung am Gerät anbringen. D.h. wenn man sich eine neue Drohne anschafft, bevor die zwei Jahre um sind, muss man die auch separat registrieren lassen, d.h. eine Übertragung ist nicht möglich.
Haftpflichtversicherung ist natürlich, wie oben bereits erwähnt, auch wieder pro Drohne zu regeln.
Für mich hat sich der Spass damit aufgehört, deshalb habe ich meine Drohne wieder verkauft. Angesichts der Höchststrafe von 22.000 (!) Euro.
Geht mal zu einem Anwalt und informiert euch, anstatt Auslegungsversuche über unsere komplizierten Gesetze anzustellen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Natürlich kann 1000 Flüge lang nichts passieren, aber wenn dann die Bergwacht oder sonstige weisungsbefugten Bundesbeamten plötzlich erscheinen, dann ist Schluss mit Lustig.
Darauf hatte ich eben keinen Bock