Magnetfischen ist meines Wissens in Österreich bzw Bundesländer gesetzlich nicht ausdrücklich verboten. Nur Wien hat als Bundesland selbst das soweit verboten. Privatgewässer oder Befriedete Grundstücke ist klar das man das ohne Erlaubnis nicht betreten darf, aber wenn es sich um öffentliche und für jeden zugängliche Gewässer handelt, man niemand behindert oder gefärdet wie anderen Fischer, Schwimmer etc. , ist es grundsätzlich erlaubt. Auch ist es mir rechtlich nicht nachvollziehbar wie bei einem gepachteten "öffentlichen" Gewässer der Pächter ein derartiges Verbot aussprechen und durchsetzen könnte, weil es ja nichts mit dem Fischfang und Jagd zu tun hat. Er oder der Verein hat im Grunde nur darüber das Bestimmungsrecht und kann darüber bestimmen, also anderen Erlaubnis zur Fischereiausübung geben oder entziehen ... Also wenn kann rechtlich der Pächter oder Fischereiverband, wenn es sich eben nicht um Privatbesitz handelt und über das man das Bestimmungsrecht hat, kein derartuges Verbot aussprechen oder durchsetzen, nur der Eigentümer, als bei öffentlichen Gewässer das Land per Gesetz... Abders könnte ja der Fischereipächter an allen öffentlichen Gewässern auch ander Verbote aussprechen, wie das Begehen der Ufer, Radfahren , Bootsfahrten Schwimmen etc. ...
Jedenfalls wenn ich nicht in Wien bin, jemand anderen beim Fischfang störe, oder gefährde , ich nicht entsprechende Verbotsschilder sehe, wie Betreten Verboten... oder "Magnet"Fischen Verboten oder es ersichtlich ist dass es sich um Privatgrund handelt dann bin ich der Meinung dass ich mein Magnet auch reinwerfen und durchziehen darf.... dass ich bei entsprechenden Funden die Polizei rufen muss ist auch klar. Bisher hatte ich auch noch keine Probleme mit der Polizei.
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Ich zitiere daraus
Ist Magnetfischen in Österreich erlaubt?
Ja, Magnetfischen ist in Österreich erlaubt, ebenso wie in Deutschland und der Schweiz. Das Gesetz verbietet solche Aktivitäten nicht ausdrücklich. In einigen Bundesländern kann es jedoch stellenweiseverboten werden. Wenden Sie sich immer an die zuständigen Behörden.