Das bedeutet also, dass es die bisherige unsinnige Regelung nicht mehr gibt, nach der jedes Angelgerät, dessen Gesamtstärke (alle Teile) über 30 lbs liegt, automatisch als „Großfischgerät“ eingestuft wurde. Dadurch musste man eine zusätzliche Lizenz erwerben, selbst wenn man gar nicht auf Großfisch wie Thunfisch oder Schwertfisch angelt.Bienentanz hat geschrieben: 17.11.2025, 11:32 Kroatien: Bürokratur beim Angeln nicht nur in Deutschland!
Beamte und Gesetzgeber, Wissenschaftler und Verbandler scheinen weltweit Angeln nicht zu verstehen und es nur mit möglichst viel Bürokratie und Regulation erlauben zu wollen.
So auch in Kroatien, nach untenstehender Meldung der Kroatien-Nachrichten.
Zitate:
Dies sind einige der wichtigsten vereinbarten Punkte:
Die Definition des Großfischangelns wurde gestrichen, da das Regelwerk das Angelgerät und nicht die im Gesetz definierten Fische festlegt. Demnach ist das Angelgerät für Großfische eine speziell für das Angeln auf Großfische vorgesehene Rute mit passender Multirolle und Vorfach mit Haken und einer Gesamttragfähigkeit von mindestens 30 Pfund. Beim Großfischangeln ist die Verwendung eines Rundhakens vorgeschrieben, eine Kampfrute verboten und das Angeln im Sitzen oder Stehen erlaubt.
Für viele Angler ist das eine sehr positive Änderung, da starkes Gerät häufig für Arten wie Dentex, Amberjack und Co. eingesetzt wurde und trotzdem in die Großfischkategorie fiel, was den Kauf einer zweiten Lizenz erforderlich machte, die sogar teurer war als die normale Angellizenz.
Unwichtig!Bienentanz hat geschrieben: 17.11.2025, 11:32 Lizenzinhaber der küstennahen Kleinfischerei, die eine wirtschaftliche Kategorie darstellt, haben weiterhin Anspruch auf eine kostenlose Lizenz gemäß Artikel 23 Absatz 7 des Gesetzes.
Bin gespannt wie teuer die jetzt werden... Vor allem da wir eines der wenigen Länder sind wo man überhaupt eine Karte fürs Meer kaufen kann. Wohin das Geld genau fließt kann keiner so richtig sagen. Maßnahmen die finanziert werden müssten gibt es ja nicht wirklich.Bienentanz hat geschrieben: 17.11.2025, 11:32 Die Preise für die Genehmigungen werden um einen bestimmten Prozentsatz steigen, jedoch deutlich weniger als im ersten Vorschlag.
Man darf also weiter 3 Köder beim Tataki-Angeln benutzen, man darf auch weiter Elektrorollen fürs Tiefseeangeln benutzen und anscheinend darf man aber als Privatperson keine Winden fürs Hochholen von Reusen und Langleinen mehr verwenden, was wirklich ein Blödsinn ist und ich nicht verstehe, auch wenn ich es nie gemacht habe.Bienentanz hat geschrieben: 17.11.2025, 11:32 Kopffüßer können mit drei Ködern gefangen werden, und was den umstrittenen elektromechanischen Antrieb betrifft, wurde der gesamte Artikel neu formuliert, sodass er die Verwendung von Rollen und ähnlichen Angelgeräten mit einem elektromechanischen oder hydraulischen Antrieb mit einer maximalen Leistung von bis zu 800 W erlauben sollte, wobei Winden auf Sportfischerbooten nicht zulässig sind.
Es gibt keine Begrenzung wegen der Länge der lebenden Kalamare die als Köder genutz werden, und auch Sepien dürfen lebend gehaltert werden.Bienentanz hat geschrieben: 17.11.2025, 11:32 Für die Panula-Köderfischerei gibt es keine für den Mantel des Tintenfischs, obwohl auch Sepien als Köder lebend gehalten werden können.
Alles verständlich außer "Grundeln" weil super schlecht übersetzt. Grundel ist in dem Fall der Greater Amberjack, also die Große Bernsteinmakrele, Seriola dumerili (oder so ähnlich geschrieben).Bienentanz hat geschrieben: 17.11.2025, 11:32 Es wurde vorgeschlagen, dass zwei Grundeln, zwei Oktopusse, ein Zackenbarsch und zwei Würmer bei einer eintägigen Jagd behalten werden könnten, während Knorpelfische, einschließlich Hundshaie, Rochen und Tauben, unter ständigen Schutz gestellt werden sollten.
Finde ich absolut ok! Warum braucht man mehr als 2 Amberjack... Dann passiert sowas nicht mehr so einfach wie auf Blivenica wo vor gut 10 Jahren fast der gesamte Bestand an Amberjack ausgerottet wurde. Wobei die waren alle groß und laut den alten Regeln hätte man da auch nicht mehr als 1-2 fangen dürfen. Es ist halt an den Kontrollen gescheitert, nicht am Regelwerk. Das ist das eigentliche Problem was der Staat nicht wahrhaben will.
Genauso sehe ich das bei den Zackenbarschen, wobei es hier etwas schwieriger ist. Ein Zacki nimmt dir jeden Köderr den du auf 50m angelst, egal ob Lebendköder, Jig, Inchiku, Bait, und was machen wenn man einen hat und einen zweiten aus 50m raus holt. Der ist hinüber wegen dem Barotrauma. Dann muss man entweder das Angeln einstellen, obwohl man legal noch weiterangeln darf, oder einen zum Tode verurteilten Fisch wieder zurücksetzen. Ist halt nicht so ideal die Regeln...
Bienentanz hat geschrieben: 17.11.2025, 11:32 Im Allgemeinen ist beabsichtigt, zusätzlich zu der bereits bestehenden Beschränkung der Tageshöchstmenge in Kilogramm eine weitere Beschränkung hinsichtlich der Arten einzuführen.
Fangmeldungen werden verpflichtend, da das Antragsverfahren zur Fangmeldung vereinfacht wird und der Angler 24 Stunden nach seiner Rückkehr vom Angeln Zeit hat, Informationen über seinen Fang einzureichen.
Jetzt kommt also der „gläserne Angler“. Man muss jeden Angeltag dokumentieren,völlig egal, ob man etwas fängt oder nicht,und sogar Fische eintragen, die man wieder zurückgesetzt hat. Natürlich macht das richtig Spaß, wenn man gerade am Angeln ist und nebenbei ständig am Handy herumtippen soll.
Wie sie dieses System bei den vielen älteren Anglern durchsetzen wollen, die häufig gar kein Smartphone besitzen, ist eine andere Frage. Wahrscheinlich wird es am Ende wieder so ein unausgesprochenes Gesetz geben: Die Älteren lässt man in Ruhe, während man uns Jüngere stärker kontrolliert.
Ein Beispiel aus dem echten Leben:
Vor einigen Jahren bin ich in Zagreb über die Straße gegangen, obwohl etwa 200 Meter weiter ein Zebrastreifen war. Ein Polizist hält mich an und will mich dafür bestrafen. Während wir diskutieren, geht nur 20 Meter entfernt eine ältere Frau ebenfalls einfach über die Straße. Der Polizist sieht es, sagt aber nichts. Ich frage ihn, ob sie sich nicht auch an die Regeln halten müsse. Seine süffisante Antwort: „Ach, die ist so alt, die weiß gar nicht, dass sie etwas falsch macht. Was soll ich ihr erklären, wenn sie es sowieso nicht versteht…“
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