Habe beim Googeln folgenden Artikel gefunden der Landwirte-Zeitung Topagrar: www.Topagrar.com/jagd-und-wald wenn Daten über Bleischrot so stimmen ist das schon sehr bedenklich. In Deutschland ist Bleischrot in 14 von 16 Bundesländern verboten, in
2 Bundesländern nur noch bei der Jagd an Gewässern und Feuchtgebieten erlaubt, wird aber ziemlich sicher in ganz Europa verboten.
Da wird`s bei uns Anglern leider bald auch so sein.....................
Petri und xund bleiben!
Peter
Bleiverbot in Wien, die neue und kommenden Fischerei Verordnung des VÖAFV Diskussion Thread
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Re: Ein großes Lob an das VÖAFV für die neue Fischer Verordnung
Hallo, könntest du uns bitte mal erklären warum bei einem Regelverstoß nur die Lizenz entzogen wird und nicht gleich die Fischerkarte, damit er nirgends wo mehr eine Jahreslizenz und oder Tageslizenz lösen kann. Das macht doch mehr Sinn als ein Entzug der Lizenz.peterben hat geschrieben: ↑04.01.2021, 18:38Ich bin staatlich vereidigter Kontrollor, wenn sich jemand bei einer Kontrolle seinen Rucksack, seinen Kofferraum oder sonstige Behältnisse nicht
öffnen will rufe ich die Polizei. Die kommt auch bei uns sehr schnell. Bei der Kontrolle sollte man erstmal aus der Ferne beobachten, dann wenn geht
Fotos machen, erst dann annähern und ein unverfängliches Gespräch anfangen, und dann ausweisen, Köder aus dem Wasser, Papiere, Setzkescher
kontrollieren, glaube mir, das funktioniert. Wenn eine Übertretung vorliegt Lizenz einziehen, und dieser Person nie mehr und in keinem Revier
des VÖAFV eine Lizenz geben.
Petri
Peter
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Re: Ein großes Lob an das VÖAFV für die neue Fischer Verordnung
Hallo, könntest du uns bitte mal erklären warum bei einem Regelverstoß nur die Lizenz entzogen wird und nicht gleich die Fischerkarte, damit er nirgends wo mehr eine Jahreslizenz und oder Tageslizenz lösen kann. Das macht doch mehr Sinn als ein Entzug der Lizenz.
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Hi
Wie Peter schon erklärt hat, darf ein ehrenamtlicher Kontrollor immer nur die Lizenz des Pächters einziehen, bei dem der Angler gegen eine Regel verstößt. Ist in Wien z.B. der Verband der österreichischen Arbeiter Fischerei Vereine der Revierpächter von der Gemeinde Wien (Revierbesitzer), dann ist der Kontrollor nur vom VÖAFV beauftragt.
Hast Du z.B. die Lizenzen von drei Revieren, und die amtlichen Fischerkarten von drei Bundesländern bei Dir, dann gehen diese den Kontrollor nichts an.
Wenn natürlich ein beeideter Kontrollor des Wiener Fischereiausschußes, Dich bei einer groben Übertretung der Wiener Fischereiordnung erwischt, wird er Meldung machen, und der Fischereiausschuß wird Dir für einige Zeit ( bis zu fünf Jahren ) keine amtliche Fischerkarte mehr ausstellen.
In Wien kontrolliert die gerufene Polizei ( wenn die wegen so etwas überhaupt kommen ), immer nur die amtliche Fischerkarte von Wien (Steuerkarte). Wenn jemand ohne diese im Wiener Gemeindegebiet fischt, dann ist er ein Schwarzfische und wird angezeigt. Die Lizenzen interessieren die Polizei nicht.
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Hi
Wie Peter schon erklärt hat, darf ein ehrenamtlicher Kontrollor immer nur die Lizenz des Pächters einziehen, bei dem der Angler gegen eine Regel verstößt. Ist in Wien z.B. der Verband der österreichischen Arbeiter Fischerei Vereine der Revierpächter von der Gemeinde Wien (Revierbesitzer), dann ist der Kontrollor nur vom VÖAFV beauftragt.
Hast Du z.B. die Lizenzen von drei Revieren, und die amtlichen Fischerkarten von drei Bundesländern bei Dir, dann gehen diese den Kontrollor nichts an.
Wenn natürlich ein beeideter Kontrollor des Wiener Fischereiausschußes, Dich bei einer groben Übertretung der Wiener Fischereiordnung erwischt, wird er Meldung machen, und der Fischereiausschuß wird Dir für einige Zeit ( bis zu fünf Jahren ) keine amtliche Fischerkarte mehr ausstellen.
In Wien kontrolliert die gerufene Polizei ( wenn die wegen so etwas überhaupt kommen ), immer nur die amtliche Fischerkarte von Wien (Steuerkarte). Wenn jemand ohne diese im Wiener Gemeindegebiet fischt, dann ist er ein Schwarzfische und wird angezeigt. Die Lizenzen interessieren die Polizei nicht.
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Re: Bleiverbot in Wien, die neue und kommenden Fischerei Verordnung des VÖAFV Diskussion Thread
Guten Morgen!
Die gesetzlichen Grundlagen findet man in LGBI 6560 Gesetz über Jagd und Fischereiaufseher
oder im jeweiligen Landesfischereigesetz, ist ja typisch österreichisch in jedem Land verschieden.
Sollte man sich als Angler vielleicht einmal durchlesen um selber zu wissen wie das alles funktioniert.
Der Aufseher wird von einem Fischereiberechtigten als Aufseher bei der jeweiligen BH (in dem das Revier liegt)
schriftlich angemeldet, dort wird er (beim ersten Revier) vereidigt, bekommt Ausweis und Plakette und
das Revier in seinen Ausweis eingetragen. Ich ziehe die Lizenz ein, der Rest geht dann über das Gericht,
ob derjenige die staatliche Lizenz verliert wird dann die BH/Gericht entscheiden.
Zu "nie wieder Karte kriegen": Es gib kein österreichweites Register über Entzug von Lizenzen, du weichst dann
in ein anderes Bundesland aus oder gehst ins Fischpuff. Bei der Jagd gibt es das sehr wohl, verlierst du die Jagdkarte
oder wirst für eine Zeit gesperrt kriegst du in ganz Österreich keine Jagdkarte..................
Ich weiß jetzt auch nicht ob die großen Verbände ein Strafregister führen????
Petri, xund bleiben
Peter
Die gesetzlichen Grundlagen findet man in LGBI 6560 Gesetz über Jagd und Fischereiaufseher
oder im jeweiligen Landesfischereigesetz, ist ja typisch österreichisch in jedem Land verschieden.
Sollte man sich als Angler vielleicht einmal durchlesen um selber zu wissen wie das alles funktioniert.
Der Aufseher wird von einem Fischereiberechtigten als Aufseher bei der jeweiligen BH (in dem das Revier liegt)
schriftlich angemeldet, dort wird er (beim ersten Revier) vereidigt, bekommt Ausweis und Plakette und
das Revier in seinen Ausweis eingetragen. Ich ziehe die Lizenz ein, der Rest geht dann über das Gericht,
ob derjenige die staatliche Lizenz verliert wird dann die BH/Gericht entscheiden.
Zu "nie wieder Karte kriegen": Es gib kein österreichweites Register über Entzug von Lizenzen, du weichst dann
in ein anderes Bundesland aus oder gehst ins Fischpuff. Bei der Jagd gibt es das sehr wohl, verlierst du die Jagdkarte
oder wirst für eine Zeit gesperrt kriegst du in ganz Österreich keine Jagdkarte..................
Ich weiß jetzt auch nicht ob die großen Verbände ein Strafregister führen????
Petri, xund bleiben
Peter