Koppelrecht Steiningerrecht (Mitterwasser) Drillinge

Gesetze, Vorschriften und Gebote
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StefanS
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Koppelrecht Steiningerrecht (Mitterwasser) Drillinge

Beitrag von StefanS » 19.10.2019, 13:37

Servus zusammen!

Ich bin der Stefan aus Linz und mein Heimatgewässer ist das Mitterwasser bei Pichling (Koppelrecht Steinig) und die Donau gleich dran. Hauptsächlich versuche ich mein Glück auf Barsche und Hechte, auch wenn sich an vielen Tagen so gar nix tut. Aber ich glaub da bin ich am Mitterwasser nicht alleine :lol: In den Lizenzbestimmungen steht, dass "2 Angelruten mit je einem Hacken." erlaubt sind. Schließt das prinzipiell alle Wobbler/Spinner/Blinker/etc aus, die mit einem oder mehreren Drillingen ausgestattet sind? (ich vermute). Dann bleibt eigentlich lediglich der Gummifisch, Dropshot oder "normal" mit Wurm übrig? Wie seht ihr das?

Danke und Petri,
Stefan

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Re: Koppelrecht Steiningerrecht (Mitterwasser) Drillinge

Beitrag von Fishingmen23 » 19.10.2019, 14:43

Ja, nur 1 Haken ;)

Hab das Revier auch lange gehabt.

StefanS
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Re: Koppelrecht Steiningerrecht (Mitterwasser) Drillinge

Beitrag von StefanS » 19.10.2019, 18:02

So wie der Zufall es so will bin ich tatsächlich heute Nachmittag kontrolliert worden. Der freundliche Herr hat mir bestätigt, dass Wobbler/Blinker usw auch mit 2 Drillinge erlaubt sind :) :la ola:

Viele Grüße,
Stefan

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