Nachtfischen in Emmersdorf (R024)
Verfasst: 08.08.2013, 23:57
Hallo!
Wollte morgen das erste Mal nachtfischen gehen, doch jetzt habe ich zufällig in der Fischereiordnung folgendes gelesen: "Das Nachtfischen ist für Lizenznehmer, welche eine Berechtigung erworben haben, ab 1. 7. erlaubt." Das mit der Berechtigung habe ich scheinbar immer überlesen.
Habe eine Jahreskarte, und weiss nicht was ich für eine Berechtigung brauche. Vielleicht einfach nur Bescheid geben?
Weiss jemand, wie das genau gemeint ist?
Bitte um Hilfe, eigentlich wollte ich das Ganze morgen in Angriff nehmen.
Wollte morgen das erste Mal nachtfischen gehen, doch jetzt habe ich zufällig in der Fischereiordnung folgendes gelesen: "Das Nachtfischen ist für Lizenznehmer, welche eine Berechtigung erworben haben, ab 1. 7. erlaubt." Das mit der Berechtigung habe ich scheinbar immer überlesen.
Habe eine Jahreskarte, und weiss nicht was ich für eine Berechtigung brauche. Vielleicht einfach nur Bescheid geben?
Weiss jemand, wie das genau gemeint ist?
Bitte um Hilfe, eigentlich wollte ich das Ganze morgen in Angriff nehmen.