Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Gesetze, Vorschriften und Gebote
fuschlsee0
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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von fuschlsee0 » 09.02.2016, 14:20

meindi hat geschrieben:Dann scheinst du noch nicht am Wallersee, Egelsee und diversen kleineren Seen/Teichen unterwegs gewesen zu sein.
Richtig. Wobei mir der Wallersee ansonsten schon einmal zusagen würde.
rob gone fishing hat geschrieben:am neusiedler see würde sich der fuschlsee0 anspeiben!


Oder die Neusiedlerseefischer würden sich wegen dem lästigen fuschlsee0 anspeiben....

meindi
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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von meindi » 10.02.2016, 14:46

Ja, mal abgesehen von den Lebendköderanglern und Müllbanausen ist es ein sehr schöner See mit großen Schilfgürteln und angrenzendem Hochmoor, der denke ich auch einer der produktiveren Großseen in Salzburg/OÖ wäre, wenn die "Bewirtschaftung" etwas nachhaltiger verlaufen würde. Also ich angle immer wieder gerne dort, auch wenn die Chance auf Großfisch nicht die beste ist.

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von konfuzius6699 » 11.02.2016, 21:32

Hallo,

Jedenfalls erhält man im Norden Süden Westen und Osten überall die selbe Ausrede, dass ohne lebend Köder nichts beißt...

Zumindest sehen manche das so, dass man nur mit lebend Köder was fängt und es gibt Gott sei dank auch genug davon die Moral haben und es nicht so sehen.

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von phL » 11.02.2016, 22:31

konfuzius6699 hat geschrieben:Hallo,

Jedenfalls erhält man im Norden Süden Westen und Osten überall die selbe Ausrede, dass ohne lebend Köder nichts beißt...

Zumindest sehen manche das so, dass man nur mit lebend Köder was fängt und es gibt Gott sei dank auch genug davon die Moral haben und es nicht so sehen.
Ich bin gegen Lebendköder und habe auch ehrlich noch nie damit gefischt. Als ich 8 war hat mich mein Onkel mal mitgenommen und nen Barsch lebend aufgeködert, weil er mir leid tat hab ich ihn dann "befreit" ^^

Trotzdem würde auch ich sagen wenn man mich fragt, dass ein lebender Köfi in manchen Situationen sicher fängiger ist als ein toter.
Aber wie gesagt trotzdem gut das es verboten ist, da dies wohl auch eine seltene Steilvorlage für alle Tierschützer gegen Fischer wäre...

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von MrCrank » 11.02.2016, 22:34

meindi hat geschrieben:Ja, mal abgesehen von den Lebendköderanglern und Müllbanausen ist es ein sehr schöner See mit großen Schilfgürteln und angrenzendem Hochmoor, der denke ich auch einer der produktiveren Großseen in Salzburg/OÖ wäre, wenn die "Bewirtschaftung" etwas nachhaltiger verlaufen würde. Also ich angle immer wieder gerne dort, auch wenn die Chance auf Großfisch nicht die beste ist.
Leider wird sich an der Bewirtschaftungsform nichts ändern, so lange der seekirchner Berufsfischer in der Verantwortung steht. Interessanter Weise scheint es ja selbst am Wallersee einige Fischer zu geben, die mit der derzeitigen Situation und den schwarzen Schafen so gar nicht einverstanden sind. Dennoch gibt es wohl für einzelne Privatpersonen kaum Möglichkeiten, um die Situation zu verbessern oder wie seht ihr das?

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von peterben » 12.02.2016, 05:57

Ich habe bis zum Gesetz gegen Lebendköder immer auf Hecht und Wels in den Marchauen gefischt, auf Zander mit totem Köderfisch auf Grund. Da die Fangerfolge mit nur totem Köderfisch drastisch nachgelassen haben bin ich zum Spinnfischen gewechselt und hab seitdem nie mehr mit toten Köderfischen geangelt. Ich hatte aber auch nie ein Problem mit Lebendködern zu fischen, sehr viele haben ja auch keine Probleme damit wenn sie Österreich für einen Angeltrip verlassen.

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von mexx » 12.02.2016, 12:24

MrCrank hat geschrieben:
meindi hat geschrieben:Ja, mal abgesehen von den Lebendköderanglern und Müllbanausen ist es ein sehr schöner See mit großen Schilfgürteln und angrenzendem Hochmoor, der denke ich auch einer der produktiveren Großseen in Salzburg/OÖ wäre, wenn die "Bewirtschaftung" etwas nachhaltiger verlaufen würde. Also ich angle immer wieder gerne dort, auch wenn die Chance auf Großfisch nicht die beste ist.
Leider wird sich an der Bewirtschaftungsform nichts ändern, so lange der seekirchner Berufsfischer in der Verantwortung steht. Interessanter Weise scheint es ja selbst am Wallersee einige Fischer zu geben, die mit der derzeitigen Situation und den schwarzen Schafen so gar nicht einverstanden sind. Dennoch gibt es wohl für einzelne Privatpersonen kaum Möglichkeiten, um die Situation zu verbessern oder wie seht ihr das?
Das Problem ist halt, schimpfen ist leichter als aktiv etwas dagegen zu unternehmen. Nehme mich da selbst nicht aus.
Ich denke aber auch, dass es sehr schwer ist, hier etwas zu bewirken. Ich habe zB aus "Protest" letztes Jahr die Jahreskarte nicht mehr genommen.
Wenn das alle mal ein Jahr lang machen würden, die mit der Situation am Wallersee unzufrieden sind, würd es "vielleicht" einen kleinen AHA-Effekt beim Berufsfischer geben. Aber so wird halt nur untereinander geschimpft und ändern tut sich nichts.

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von Leiwandizer » 23.03.2016, 19:37

konfuzius6699 hat geschrieben:...mach den ganzen Aufwand mit Polizei nicht, mich geht das ganze ja nichts an und ich bin nicht dafür zuständig das die Regeln und Gesetze eingehalten werden.
TheCK hat geschrieben: Wenn du dich da mal nicht täuschst ...
Aber bei der Einstellung wundert es mich nicht mehr, dass solche Sachen überhaupt auftreten. Wenn jeder so denkt kann sich ja nichts ändern.
[quote="§80 Strafprozessordnung]
Anzeigerecht:
Eine Anzeigepflicht gibt es für den gewöhnlichen Bürger grundsätzlich nicht (Ausnahme: § 286 Abs 1 StGB). Jeder Bürger hat das Recht eine Straftat anzuzeigen (§ 80 Abs 1 StPO).

Anhalterecht:
Nach § 80 Abs 2 StPO hat jeder Bürger, der von einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt das Recht eine Person, die eine strafbare Handlung begeht oder von der er durch begründeten Verdacht annimmt, sie stehe im Zusammenhang mit einer solchen, das Recht diese Person verhältnismäßig bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten und Gewalt mit angemessener Gegengewalt abzuwehren. Die Person muss die Behörde aber ohne unnötigen Aufschub sofort hierüber in Kenntnis setzten, ansonsten handelt sie rechtswidrig. Gegen das von der Rechtsordnung erlaubte Anhalterecht ist keine Notwehr zulässig.

WICHTIG für das private Anhalterecht ist, dass es sich um eine gerichtlich strafbare Handlung handelt, die der Täter begeht oder für die Grund zur Annahme besteht, dass er sie begangen hat. Gerichtlich strafbare Handlungen sind nur Taten, die in den Bereich des Strafrechts fallen. Verwaltungsübertretungen (zum Beispiel Verkehrsdelikte) fallen nicht darunter, hierfür ist kein Gericht sondern die Behörde zuständig. Demnach handeln Kontrolleure, die Schwarzfahrer in Straßenbahnen festhalten und so am weglaufen hindern nicht im Sinne des privaten Anhalterechtes, da die StPO gemäß § 1 Abs 1 letzter Satz nur bei gerichtlichen Straftaten Anwendung findet.
[/quote]


Folglich besteht leider keine Pflicht, Verstöße wie lebende Köder zu melden. Generell würde ich zuerst das persönliche Gespräch suchen und auf gewisse Umstände und Verbote hinweisen...
"durch's reden kumman'd leitet z'sam"
Jedoch bei erkenntnisresisten Individuen sehe ich mich sehr wohl genötigt zumindest innerhalb des Vereins Meldung zu erstatten und gegebenenfalls auch zur nächst höheren Instanz zu gehen. Ob Stammfischer oder nicht. Die meisten Anderen, mich engeschlossen, halten sich an die Regeln und die vorherrschende Moral und deshalb sollte man das von jedem Kollegen erwarten dürfen.

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von Sixpack » 23.03.2016, 20:13

Bitte sich davor juristisch mit den Unterschieden zwischen Verwaltungsstrafrecht und gerichtlichem Strafrecht auseinander zu setzen!
My biggest worry is that my wife (when I’m dead) will sell my fishing gear for what I said I paid for it!

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Re: Regeln,Moral Einstellung dazu und die es nicht so sehen

Beitrag von konfuzius6699 » 25.03.2016, 19:10

Hallo,
Sixpack dazu müsste man ja schon Jura studieren...

Wenn sich jemand anders nicht nach den Regeln verhält , bleibt es jedem selbst überlassen was man dagegen unternimmt.

1 Möglichkeit...
Entweder gar nichts tun, und so tun als hätte man nichts gesehen .

2 Möglichkeit...
Ein persönliches Einschreiten oder Gespräch führen , das kann aber beim Falschen gleich mal ausarten... Ist also mit Vorsicht vorzugehen.

3 Möglichkeit...
Beim Aufseher zu verpetzen, dieser müsste aber dann meist sofort kommen , unparteiisch sein und konsequent durchgreifen.. Was aber nicht immer geschieht

4 Möglichkeit...
Polizei anrufen... Würde ich persönlich nur bei groben Vergehen wie zB unerlaubtes fischen mit Netz oder wenn 1 Möglichkeit ausartete.

Interessant wäre eine Umfrage was Mehrheit wirklich tun würde.

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