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"Angeln verboten" - Schilder?!

Verfasst: 11.01.2018, 15:00
von Eisi
Hallo zusammen,

Ich diskutiere jetzt schon länger mit Angelfreunden über ein das Thema "Angeln verboten" - Schilder und bräuchte die Meinung von "Fischereirechts-experten". :-)

Es ist ja bekannt, dass die Angler eigentlich die wenigsten Rechte im Gegensatz zu Badegästen, Seglern usw. haben und wenn's drauf an kommt müssen immer die Angler das Feld räumen. Darum werden auch immer mehr "Angeln verboten" Schilder aufgestellt.

Meine Frage ist jetzt dazu ob diese Schilder überhaupt rechtens sind. Darf jeder Grund-/Uferbesitzer einfach so ein Schild aufstellen? Darf es nur der Pächter/Besitzer des Wasserrechts?
Als Lizenzinhaber darf ich ja laut Gesetz das Ufer betreten, selbst wenn es Privatgrund ist daher frage ich mich wenn man das Betreten nicht verbieten kann (nur durch einzäunen) warum kann ich dann das Fischen verbieten?
Dass es für Naturschutzgebiete andere Regelungen gibt ist mir klar.

Schöne Grüße, Christoph

Re: "Angeln verboten" - Schilder?!

Verfasst: 11.01.2018, 19:50
von Oldman
Hallo!

Hier in Deutschland habe ich ein Uferbetretungsrecht und darf auch angeln . Ein Schild "Angeln verboten darf nur der Inhaber des Fiachereirechts aufstellen. Man muß allerdings einen Unterschied machen- ist das Ufer z.b. ein Garten welcher, wie es in Österreich oder in Deutschland (Bayern) oft üblich ist so ist das Betreten meiner Kenntnis nach nicht erlaubt. Dann müste das Schild "Betreten des Grundstücks verboten" lauten . Anders sieht es bei einem Ufer aus, welches "Wiesengelände ist. Hier hast ddas Uferbetretungsrecht und darfst auch angeln wenn es der Fischereiinhaber in diesem Abschnitt nicht verbietet. Aber es steht ja bestimmt auch auf deine Fischereierlaubnis wo du angeln und wo du nicht angeln darfst.

Gruß Oldman