Bivvy/Brolly Nachtfischen

Gesetze, Vorschriften und Gebote
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Bivvy/Brolly Nachtfischen

Beitrag von Trapper » 07.05.2021, 15:29

Hallo,

Zuerst mal vorauseilend die Bitte um Entschuldigung, falls das Thema schon ausführlich behandelt wurde, habe aber in der Forumssuche nicht wirklich was gefunden.

Ich bin Anfänger und gerade voller Vorfreude dabei, mir eine Liste für Nachtangelausrüstung mit Bivvy und allem Pipapo zum Karpfenfischen zusammen zu stellen.

Irgendwann ist mir aber geschossen ob das Zelten am Wasser in Österreich überhaupt legal ist. Ich habe den Verdacht dass " Nachtfischen erlaubt" nicht unbdingt heißen muss dass Übernächtigen im Zelt auch geduldet ist.

Kann ich mir die Idee wieder abschminken? Ich bin in OÖ zuhause.

Danke Mal in voraus für eure Tips.

SS Carp
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Re: Bivvy/Brolly Nachtfischen

Beitrag von SS Carp » 07.05.2021, 17:35

In Naturschutzgebieten bist du immer gut beraten, wenn du ohne Bodenplane unterwegs bist. Das wird oft als Zerstörung der Uferwegetation gesehen. Der Brolly ist außerdem ein Schirm und kein Zelt im eigentlichen Sinne. Damit bist du argumentativ also noch besser unterwegs. Meistens kann man es aber an den Bestimmungen herauslesen, wie heiß das Thema dort überhaupt ist. Oder du hinterfragst es bei anderen Anglern oder beim Besitzer des Reviers.

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Re: Bivvy/Brolly Nachtfischen

Beitrag von Trapper » 07.05.2021, 19:20

OK, ich lese zwischen den Zeilen dass es wohl nicht generell Stress mit Unterständen gibt und es wohl mehr oder weniger geduldet ist.
In den Bestimmungen verschiedener Reviere hab ich bis jetzt noch keine speziellen Verordnungen betr. Zelt/Schirme gelesen.
Wenn Nachtfischen verboten ist, ist die Sache ja schon von vornherein klar.
Was mich ein wenig aufgescheucht hat, war ein alter Bericht aus 2015, wo ein Revieraufseher ( nennt man das so) in Kärnten eine 600€ Strafe zahlen musste nur wegen einem einfachen Schirm.

Ich finde es nur seltsam dass es keine eindeutigen Bestimmungen gibt, vielleicht sollte man aber eh nicht zuviel Staub aufwirbeln in der heutigen Verbotskultur.

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Re: Bivvy/Brolly Nachtfischen

Beitrag von korsikaphil » 08.05.2021, 08:51

Kärnten wurde zwischenzeitlich offenbar entschärft: https://www.ktn.gv.at/Service/News?nid=30153

Die genauen Vorgaben zur zulässigen Ausführung des Zelts, und auch die Nennung der für die Hobbyangelei als notwendig erachteten Utensilien finde ich gut. Das schafft Rechtssicherheit für die Angler und weist übermotivierte Kontrollorgane in die Schranken. Wenn man sich an diese Vorgaben hält, sollte man auch in anderen Bundesländern wohl keine Probleme bekommen.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor korsikaphil für den Beitrag:
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Re: Bivvy/Brolly Nachtfischen

Beitrag von Trapper » 08.05.2021, 11:03

Danke für den Tip.

In dem Beitrag handelt es sich aber um eine Ankündigung eines Beschlusses einer Verordnung :roll:
Die tatsächliche Verordnung ist nirgends zu finden, nicht im aktuellen Gesetzestext oder sonstwo für Kärnten.
(Zumindest für mich nicht )

Sieht so als als ob das bei Kontrollen eine Streitfrage bleiben wird wenn es nicht eindeutig in der Berechtigung geregelt ist...

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Re: Bivvy/Brolly Nachtfischen

Beitrag von peterben » 08.05.2021, 12:53

Freies campieren ist in den meisten Bundesländern verboten. Auch bei uns in NÖ. In OÖ ist laut Tourismusgesetz das Campieren nur im alpinen Ödland oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Weidegebieten erlaubt...................im Prinzip aber in jedem Bundesland nicht erlaubt, Kärnten hat hier
als einziges Bundesland campen bei der Fischereiausübung erlaubt, kein Zeltboden, Eingang offen oder maximal Insektenschutz, Aber über dieses Thema gibt es ja schon kilometerlange Threads................................
Solltest du bei euch in OÖ ein Karpfengewässer im alpinen Ödland finden bist du auf der sicheren Seite, in diesem Sinne Berg/Petri Heil! :up2:

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Re: Bivvy/Brolly Nachtfischen

Beitrag von rob gone fishing » 08.05.2021, 13:31

peterben hat geschrieben:
08.05.2021, 12:53
Freies campieren ist in den meisten Bundesländern verboten. Auch bei uns in NÖ. In OÖ ist laut Tourismusgesetz das Campieren nur im alpinen Ödland oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Weidegebieten erlaubt...................im Prinzip aber in jedem Bundesland nicht erlaubt, Kärnten hat hier
als einziges Bundesland campen bei der Fischereiausübung erlaubt, kein Zeltboden, Eingang offen oder maximal Insektenschutz, Aber über dieses Thema gibt es ja schon kilometerlange Threads................................
Solltest du bei euch in OÖ ein Karpfengewässer im alpinen Ödland finden bist du auf der sicheren Seite, in diesem Sinne Berg/Petri Heil! :up2:

Peter
außer der grundstückseigentümer erlaubt es explizit! unser revier in Nö gehört dem graf metternich und ebenso die anliegenden grundstücke. bei uns ist zelt für nachtlizenznehmer erlaubt. willst du rechtlich auf der sicheren seite sein, kauf dir ein brolly oder zelt ohne bodenplane, dann gilt es als unterstand/regenschutz.

lg rob

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