Hallo,
Nach langer Zeit muss ich auch mal wieder meinen Senf dazugeben – vor allem, weil manche die neuen Regeln schwachsinnig streng auslegen!
Es ist echt lustig, was aktuell diskutiert wird. Da wird der Teufel an die Wand gemalt, dass demnächst Kontrolleure mit Blei-Detektoren oder chemischen Wischtests am Gewässer stehen, um Jagd auf die Bleie in unseren Tackleboxen zu machen. Als müssten wir sofort alle mit Steinen fischen. Ich sage ganz klar: Kommt mal wieder runter und hört auf mit der Panikmache und es wird mit Gewissheit gar nicht kontrolliert, höchstens von übereifrigen Kontrolleuren!
Die rechtliche Wahrheit ist jedoch eine völlig andere.
Nach dem Grundsatz „Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt“ steht fest: Der aktuelle EU-Beschluss verbietet den Anglern die Nutzung von Blei am Wasser nicht. Es gibt kein staatliches Nutzungsverbot und somit auch keine rechtlich zulässige staatlichen Kontrollen deiner Montage.
Wer das Gegenteil behauptet, betreibt reine Panikmache und wirft die rechtlichen Begriffe durcheinander. Schauen wir uns die Fakten und die echte Rechtslage einmal ganz nüchtern an...
Im öffentlichen Recht gilt der fundamentale Grundsatz: Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
Da der EU-Beschluss die Nutzung nicht ausdrücklich verbietet, bleibt sie legal. Hier ist die vereinfachte, rein deutsche Erklärung:
1. Der EU-Text verbietet nur das „Inverkehrbringen“
Im Anhang XVII (Eintrag 63) legt die EU-Kommission im aktuellen Beschluss unter Punkt 21 fest:
„Shall not be placed on the market for any fishing, or used for commercial fishing, in a concentration of lead [...] equal to or greater than 1% by weight...“
Auf Deutsch übersetzt heißt das im Gesetzestext:
„Dürfen für jegliche Fischerei nicht in Verkehr gebracht oder für die gewerbliche Fischerei verwendet werden, wenn die Bleikonzentration [...] gleich oder größer als 1 Gewichtsprozent ist...“
Was im Text steht: Es wird verboten, Angelblei „in Verkehr zu bringen“.
Was das bedeutet: Das bedeutet rein juristisch: Verkauf, Handel und die Weitergabe an Dritte sind verboten.
Was NICHT im Text steht: Das Wort „Verwendung“ oder „Nutzung“ taucht für Angler nicht auf. Da es nicht drinsteht, ist deine Nutzung am Wasser weiterhin absolut erlaubt.
2. Wer kann die Nutzung trotzdem verbieten?
Da der Staat (und die EU) die Nutzung weiterhin erlaubt, kann ein Verbot aktuell nur noch über das Zivilrecht kommen – und zwar vom Besitzer des Gewässers (oder dem Verein, der es gepachtet hat).
Das Hausrecht: Dem Besitzer gehört das Gewässer. Er darf bestimmen, wer dort wie angelt, da er das Hausrecht hat.
Die Angelkarte: Er kann auf deine Angelkarte schreiben: „Blei verboten!“ Das ist dann ein privater Vertrag zwischen dir und dem Besitzer.
Die Kontrolle: Wenn der Besitzer so ein Verbot aufstellt, muss er es auch selber kontrollieren (durch seine Vereins-Kontrolleure). Die Polizei kommt deswegen nicht, weil du gegen kein staatliches Gesetz verstößt.
Fazit: Nach EU-Recht ist deine Nutzung absolut erlaubt. Ein Verbot kriegst du nur, wenn es der Gewässerbesitzer extra in deine Angelkarte hineinschreibt.
EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
- konfuzius6699
- Huchen
- Beiträge: 1288
- Registriert: 11.04.2012, 16:53
- Revier/Gewässer: Europa
Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
- Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor konfuzius6699 für den Beitrag (Insgesamt 2):
- OHKW • Ragman
Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
Guten Morgen!
Mein Post über die Kontrollen des Bleiverbots durch Aufseher war natürlich sarkastisch gemeint, ich würde nie auf die Idee kommen
Bleischrote zu kontrollieren, zumal noch niemand weiß wann und wie dieses Verbot eingeführt wird, unsere Vertreter in der EU hätten
glaub ich dringendere Probleme anzugehen.
Tight lines
Peter
Mein Post über die Kontrollen des Bleiverbots durch Aufseher war natürlich sarkastisch gemeint, ich würde nie auf die Idee kommen
Bleischrote zu kontrollieren, zumal noch niemand weiß wann und wie dieses Verbot eingeführt wird, unsere Vertreter in der EU hätten
glaub ich dringendere Probleme anzugehen.
Tight lines
Peter