EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Gesetze, Vorschriften und Gebote
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korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von korsikaphil »

TheCK hat geschrieben: 21.05.2026, 05:15 Warum sollte ein Verein die Benutzung von Blei wieder erlauben müssen?
Die Revierbestimmungen müssen mindestens dem Rechtsstand entsprechen, dürfen aber auch jederzeit strengere Regelungen vorsehen.
Es kann ja z.B. auch ein Boilie-Verbot ausgesprochen werden, obwohl das gesetzlich nirgends festgelegt ist.
Wenn ein Verein (oder Verpächter, das spielt in der Hinsicht keine Rolle) festlegt, dass etwas in einem Revier nicht erlaubt ist, dann ist das so, egal ob es dafür gesetzliche Regelungen gibt oder nicht.
Ich denke es verhält sich eher so:

Wenn keine rechtlichen Bestimmungen zu einem Sachverhalt existieren, dann kann der Verein sein eigenes Süppchen kochen.
Sobald aber eine anwendbare Rechtsnorm existiert, ist diese natürlich auch für Vereine bindend.

Für die Boilieverwendung gibt es kein "Boiliegesetz" -> Verein kann tun was er will.
Für die Verwendung von Angelblei gibt es jetzt aber diesen EU Beschluss.
TheCK
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von TheCK »

Stimmt, es gibt einen Beschluss, der ein Verkaufsverbot beinhalten soll. Es wird aber in dem Beschluss wahrscheinlich nicht stehen, dass die Nutzung von Blei zwingend zu erlauben ist. Es KANN weiter genutzt werden, sofern das überhaupt in der EU-Regelung erwähnt wird. Aus meinen bisherigen Erfahrungen mit EU-Beschlüssen gehe ich eher davon aus, dass die Nutzung gar nicht erwähnt wird und deshalb ein "man darf es weiternutzen" interpretiert wird.
Genaueres werden wir erst wissen, wenn der Entwurf öffentlich wird.

Trotz Allem kann jeder Verein selbst bestimmen, ob vereinsintern ein Bleiverbot gelten soll oder nicht. Das war auch schon in der Vergangenheit so. Die einzige Änderung wäre, wenn es zu einem generellen, gesetzlichen Bleiverbot kommt, dann MUSS jeder Verein die Nutzung verbieten.
Nur weil etwas nicht explizit gesetzlich verboten ist heißt das nicht, dass Vereine/Revierbetreiber die Nutzung unbedingt erlauben müssen.

Siehe dazu z.B. die Schonzeiten diverser Fische. Auch hier sind das Mindest-Angaben, die von Vereinen und Revierbetreibern auch beliebig verlängert werden dürfen.
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korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von korsikaphil »

TheCK hat geschrieben: 21.05.2026, 07:58 Stimmt, es gibt einen Beschluss, der ein Verkaufsverbot beinhalten soll. Es wird aber in dem Beschluss wahrscheinlich nicht stehen, dass die Nutzung von Blei zwingend zu erlauben ist. Es KANN weiter genutzt werden, sofern das überhaupt in der EU-Regelung erwähnt wird.
Falsch.

Durch den EU Beschluss erwächst dem Angler imho ein Rechtsanspruch, Angelblei weiterhin einsetzen zu dürfen. EU Beschlüsse sind meines Wissens nämlich unmittelbar bindend.

Dieser Rechtsanspruch wird durch anderslautende Vereinssatzungen beschnitten. Ich vermute, dass diese Bleiverbote durch den EU Beschluss automatisch unwirksam sein dürften. Das wäre aus meiner laienhaften Sicht jedenfalls die logische Konsequenz.

Ich bin aber kein Jurist. Und ohne einen Präzedenzfall bleibt das ohnehin Kaffeesatzleserei.
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von TheCK »

Wenn du das sagst ...

Dann freue ich mich schon auf das Ergebnis deines Musterprozesses gegen ein Bleiverbot ohne gesetzliche Verbotsbestimmung, dass im Umkehrschluss eine explizite Bleierlaubnis sein muss. Genau so funktioniert das Rechtssystem.
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korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von korsikaphil »

TheCK hat geschrieben: 21.05.2026, 09:30 Wenn du das sagst ...

Dann freue ich mich schon auf das Ergebnis deines Musterprozesses gegen ein Bleiverbot ohne gesetzliche Verbotsbestimmung, dass im Umkehrschluss eine explizite Bleierlaubnis sein muss. Genau so funktioniert das Rechtssystem.
Lieber CK,

dein Sarkasmus ist hier nicht angebracht.

Und zu deiner Information:

EU Beschlüsse binden nationales Recht, soferm der entsprechende Staat im Adressatenkreis ist (Art. 288 AEUV). Es bedarf also keiner Überführung in nationales Recht um die Bestimmungen eines EU Beschlusses in Kraft zu setzen.

Dass sich die einzelnen Mitgliedsstaaten bisweilen nur an EU Recht halten wenn es zu ihrem Vorteil ist, steht auf einem anderen Blatt.
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von TheCK »

Mir ist bewusst, dass EU-Beschlüsse sofort in nationales Recht übergehen.
Der besagte EU-Beschluss beinhaltet aber keinen Rechtsanspruch auf Nutzung von Angelblei, sondern ein Verkaufsverbot für ebendieses. Die Weiternutzungs-MÖGLICHKEIT wird implizit angenommen, aber es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Somit kann dir jeder Verein die Nutzung von Angelblei verbieten, auch nachdem der oben angeführte EU-Beschluss rechtsgültig wurde.

Du hast nicht automatisch einen unanfechtbaren Rechtsanspruch auf etwas, das nicht explizit gesetzlich verboten ist. Auch vertragliche Regelungen, wie sie z.B. bei einer Lizenzvergabe in Form von Revierbestimmungen vereinbart werden, sind bindend, werden durch dich beim Lizenzerwerb akzeptiert und müssen demnach auch eingehalten werden.
Für die Vereine besteht keine Notwendigkeit, diese Passage aus den Bestimmungen zu entfernen, weil es kein Gesetz und auch keinen EU-Beschluss gibt, welcher ein Nutzungsrecht garantiert.

Auch wenn das vorige Posting einen sarkastischen Unterton hatte, war es durchaus ernst gemeint. Wenn du die Auffassung vertrittst, dass du einen irgendwie gearteten Anspruch auf Nutzung von Angelblei siehst, kannst du das gerne vor Gericht vorbringen und versuchen. Ich gehe aber davon aus, dass so eine Klage nicht einmal zu einem Verfahren führt, sondern von vorn herein aufgrund fehlender Grundlage abgewiesen wird.
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korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von korsikaphil »

TheCK hat geschrieben: 21.05.2026, 10:04 Der besagte EU-Beschluss beinhaltet aber keinen Rechtsanspruch auf Nutzung von Angelblei, sondern ein Verkaufsverbot für ebendieses. Die Weiternutzungs-MÖGLICHKEIT wird implizit angenommen, aber es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich bezog mich auf den weiter oben verlinkten Blinker-Artikel, und da heißt es:

https://www.blinker.de/angelmethoden/angeln-allgemein/news/eu-bleiverbot-beschlossen-das-muessen-angler-jetzt-wissen/
https://www.blinker.de/angelmethoden/angeln-allgemein/news/eu-bleiverbot-beschlossen-das-muessen-angler-jetzt-wissen/

"Dürfen" bedeutet in Verwaltungsdeutsch: "Es besteht ein Rechtsanspruch".
Und die Blinkeraner weisen ja explizit auf die weitreichenden Folgen des Beschlusses hin. Ich vermute daher, dass man das sehr wohl als Erlaubnis mit Bindungswirkung für alle adressierten Mitgliedsstaaten ansehen muss.
TheCK hat geschrieben: 21.05.2026, 10:04 ...
Kompletter Topfen was du da schreibst. Im Einzelnen:
TheCK hat geschrieben: 21.05.2026, 10:04 Du hast nicht automatisch einen Rechtsanspruch auf etwas, das nicht explizit gesetzlich verboten ist.
Doch, hast du. Was nicht verboten ist, ist logischerweise erlaubt. Deshalb gibt es ja überhaupt Verbote :wink:
TheCK hat geschrieben: 21.05.2026, 10:04 Vertragliche Regelungen, wie sie z.B. bei einer Lizenzvergabe in Form von Revierbestimmungen vereinbart werden, sind bindend, werden durch dich beim Lizenzerwerb akzeptiert und müssen demnach auch eingehalten werden.
Gerade ein privatrechtlicher Vertrag muss geltendes Recht achten damit er vor Gericht besteht :!:

Frag mal einen Richter wieviele Eheverträge er schon hat platzen sehen. Oder wieviele Klauseln in Arbeitsverträgen regelmäßig automatisch ungültig sind usw. usf.

Wie immer:
Keine Rechtsberatung, sondern Just my 2 Cents.

Viele Grüße
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von Ragman »

peterben hat geschrieben: 21.05.2026, 07:05
Was für uns Aufseher noch schwierig sein wird ist die Kontrolle: beißt man da rein wie früher bei Münzen
oder führt man einen kleinen Chemiebaukasten mit sich um Tests an einem Bleischrot durchzuführen? :wink:
Oder man pfeift auf solcherlei quasi unsinnige/unmögliche Kontrollen? :roll:
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von Lupus »

Für die Kontrollore ist es schwer.
Und es wird immer unter den Lizenznehmern Uneinsichtige oder Streithansln geben.
Unter uns reifen Leute, die aafoch fischen wollen.
Mooochts es aaafoch, gibt eh die ganzen Bleiersatzprodukte.
Ich habe seit Jänner kein Blei mehr an meinen Fischzeugln dran.
Beim Spinnfischen hab ich eh nie eins verwendet, beim Fliegenfischen auch nicht, und beim Coarsefishing eben hab ich jetzt die bleifreien Schrottkörndln, und alles Birndln und Oliverln auch.

Ich denke, das wäre ein Appell an uns alle. Einfach Frieden haben wollen, weg mim Blei, weil selbst wenn ihr jetzt irgendwo ausjudizieren wollte, was EU-Recht und was die Großkopferten dortn bestimmen (mir als deppata Musiker ists eh zu hoch :lol: ), also ich verbringe die Zeit lieber mim Fischen als mir über irgendwas lang Gedanken zu machen :lol:
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korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von korsikaphil »

Seit mir hier einer, ich glaub der OHKW war's, dargelegt hat dass des Blei sehr wohl auch über Hautkontakt vom Körper aufgenommen wird, ist mir das Zeug unheimlich geworden.
Weg damit, nur mehr bleifrei!
Und weniger hängerträchtige Montagen, gibt genug Möglichkeiten.
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von caWALLERo »

Zwecks Testmöglichkeiten, es gibt relativ günstig Prüf Kits (wattestaberl mit Indikatorlösung), einmal drüberwischen und die Farbe gibt Auskunft.

Ich verstehe sowieso nicht, wie man sich auf die Verwendung von Blei so versteifen kann, zumal ja wie eh zigmal geschrieben, es durchaus vernünftige und teils bessere Alternativen gibt.
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Bienentanz
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von Bienentanz »

die haben sogar Geräte da muss er es nur hin halten - dann sieht man auch trotz beschichtung usw. was drin ist ;)
da muss man keinen abstrich oder sonstiges mehr machen ;)
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korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von korsikaphil »

Bienentanz hat geschrieben: 22.05.2026, 08:35 die haben sogar Geräte da muss er es nur hin halten - dann sieht man auch trotz beschichtung usw. was drin ist ;)
da muss man keinen abstrich oder sonstiges mehr machen ;)
Kontrollöre nach Einführung eines Angelbleiverbots bei der Arbeit:

Aufseher.JPG
:up2:
wurliwurm
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von wurliwurm »

Leider schützt der Anzug die Kontrolleure nicht vor dem "ö" :wink:
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korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten

Beitrag von korsikaphil »

wurliwurm hat geschrieben: 23.05.2026, 12:39 Leider schützt der Anzug die Kontrolleure nicht vor dem "ö" :wink:
Der Kontrollör hat es eben schwör :wink:
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