Ich denke es verhält sich eher so:TheCK hat geschrieben: 21.05.2026, 05:15 Warum sollte ein Verein die Benutzung von Blei wieder erlauben müssen?
Die Revierbestimmungen müssen mindestens dem Rechtsstand entsprechen, dürfen aber auch jederzeit strengere Regelungen vorsehen.
Es kann ja z.B. auch ein Boilie-Verbot ausgesprochen werden, obwohl das gesetzlich nirgends festgelegt ist.
Wenn ein Verein (oder Verpächter, das spielt in der Hinsicht keine Rolle) festlegt, dass etwas in einem Revier nicht erlaubt ist, dann ist das so, egal ob es dafür gesetzliche Regelungen gibt oder nicht.
Wenn keine rechtlichen Bestimmungen zu einem Sachverhalt existieren, dann kann der Verein sein eigenes Süppchen kochen.
Sobald aber eine anwendbare Rechtsnorm existiert, ist diese natürlich auch für Vereine bindend.
Für die Boilieverwendung gibt es kein "Boiliegesetz" -> Verein kann tun was er will.
Für die Verwendung von Angelblei gibt es jetzt aber diesen EU Beschluss.