EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
- konfuzius6699
- Huchen
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
Hallo,
Nach langer Zeit muss ich auch mal wieder meinen Senf dazugeben – vor allem, weil manche die neuen Regeln schwachsinnig streng auslegen!
Es ist echt lustig, was aktuell diskutiert wird. Da wird der Teufel an die Wand gemalt, dass demnächst Kontrolleure mit Blei-Detektoren oder chemischen Wischtests am Gewässer stehen, um Jagd auf die Bleie in unseren Tackleboxen zu machen. Als müssten wir sofort alle mit Steinen fischen. Ich sage ganz klar: Kommt mal wieder runter und hört auf mit der Panikmache und es wird mit Gewissheit gar nicht kontrolliert, höchstens von übereifrigen Kontrolleuren!
Die rechtliche Wahrheit ist jedoch eine völlig andere.
Nach dem Grundsatz „Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt“ steht fest: Der aktuelle EU-Beschluss verbietet den Anglern die Nutzung von Blei am Wasser nicht. Es gibt kein staatliches Nutzungsverbot und somit auch keine rechtlich zulässige staatlichen Kontrollen deiner Montage.
Wer das Gegenteil behauptet, betreibt reine Panikmache und wirft die rechtlichen Begriffe durcheinander. Schauen wir uns die Fakten und die echte Rechtslage einmal ganz nüchtern an...
Im öffentlichen Recht gilt der fundamentale Grundsatz: Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
Da der EU-Beschluss die Nutzung nicht ausdrücklich verbietet, bleibt sie legal. Hier ist die vereinfachte, rein deutsche Erklärung:
1. Der EU-Text verbietet nur das „Inverkehrbringen“
Im Anhang XVII (Eintrag 63) legt die EU-Kommission im aktuellen Beschluss unter Punkt 21 fest:
„Shall not be placed on the market for any fishing, or used for commercial fishing, in a concentration of lead [...] equal to or greater than 1% by weight...“
Auf Deutsch übersetzt heißt das im Gesetzestext:
„Dürfen für jegliche Fischerei nicht in Verkehr gebracht oder für die gewerbliche Fischerei verwendet werden, wenn die Bleikonzentration [...] gleich oder größer als 1 Gewichtsprozent ist...“
Was im Text steht: Es wird verboten, Angelblei „in Verkehr zu bringen“.
Was das bedeutet: Das bedeutet rein juristisch: Verkauf, Handel und die Weitergabe an Dritte sind verboten.
Was NICHT im Text steht: Das Wort „Verwendung“ oder „Nutzung“ taucht für Angler nicht auf. Da es nicht drinsteht, ist deine Nutzung am Wasser weiterhin absolut erlaubt.
2. Wer kann die Nutzung trotzdem verbieten?
Da der Staat (und die EU) die Nutzung weiterhin erlaubt, kann ein Verbot aktuell nur noch über das Zivilrecht kommen – und zwar vom Besitzer des Gewässers (oder dem Verein, der es gepachtet hat).
Das Hausrecht: Dem Besitzer gehört das Gewässer. Er darf bestimmen, wer dort wie angelt, da er das Hausrecht hat.
Die Angelkarte: Er kann auf deine Angelkarte schreiben: „Blei verboten!“ Das ist dann ein privater Vertrag zwischen dir und dem Besitzer.
Die Kontrolle: Wenn der Besitzer so ein Verbot aufstellt, muss er es auch selber kontrollieren (durch seine Vereins-Kontrolleure). Die Polizei kommt deswegen nicht, weil du gegen kein staatliches Gesetz verstößt.
Fazit: Nach EU-Recht ist deine Nutzung absolut erlaubt. Ein Verbot kriegst du nur, wenn es der Gewässerbesitzer extra in deine Angelkarte hineinschreibt.
Nach langer Zeit muss ich auch mal wieder meinen Senf dazugeben – vor allem, weil manche die neuen Regeln schwachsinnig streng auslegen!
Es ist echt lustig, was aktuell diskutiert wird. Da wird der Teufel an die Wand gemalt, dass demnächst Kontrolleure mit Blei-Detektoren oder chemischen Wischtests am Gewässer stehen, um Jagd auf die Bleie in unseren Tackleboxen zu machen. Als müssten wir sofort alle mit Steinen fischen. Ich sage ganz klar: Kommt mal wieder runter und hört auf mit der Panikmache und es wird mit Gewissheit gar nicht kontrolliert, höchstens von übereifrigen Kontrolleuren!
Die rechtliche Wahrheit ist jedoch eine völlig andere.
Nach dem Grundsatz „Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt“ steht fest: Der aktuelle EU-Beschluss verbietet den Anglern die Nutzung von Blei am Wasser nicht. Es gibt kein staatliches Nutzungsverbot und somit auch keine rechtlich zulässige staatlichen Kontrollen deiner Montage.
Wer das Gegenteil behauptet, betreibt reine Panikmache und wirft die rechtlichen Begriffe durcheinander. Schauen wir uns die Fakten und die echte Rechtslage einmal ganz nüchtern an...
Im öffentlichen Recht gilt der fundamentale Grundsatz: Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
Da der EU-Beschluss die Nutzung nicht ausdrücklich verbietet, bleibt sie legal. Hier ist die vereinfachte, rein deutsche Erklärung:
1. Der EU-Text verbietet nur das „Inverkehrbringen“
Im Anhang XVII (Eintrag 63) legt die EU-Kommission im aktuellen Beschluss unter Punkt 21 fest:
„Shall not be placed on the market for any fishing, or used for commercial fishing, in a concentration of lead [...] equal to or greater than 1% by weight...“
Auf Deutsch übersetzt heißt das im Gesetzestext:
„Dürfen für jegliche Fischerei nicht in Verkehr gebracht oder für die gewerbliche Fischerei verwendet werden, wenn die Bleikonzentration [...] gleich oder größer als 1 Gewichtsprozent ist...“
Was im Text steht: Es wird verboten, Angelblei „in Verkehr zu bringen“.
Was das bedeutet: Das bedeutet rein juristisch: Verkauf, Handel und die Weitergabe an Dritte sind verboten.
Was NICHT im Text steht: Das Wort „Verwendung“ oder „Nutzung“ taucht für Angler nicht auf. Da es nicht drinsteht, ist deine Nutzung am Wasser weiterhin absolut erlaubt.
2. Wer kann die Nutzung trotzdem verbieten?
Da der Staat (und die EU) die Nutzung weiterhin erlaubt, kann ein Verbot aktuell nur noch über das Zivilrecht kommen – und zwar vom Besitzer des Gewässers (oder dem Verein, der es gepachtet hat).
Das Hausrecht: Dem Besitzer gehört das Gewässer. Er darf bestimmen, wer dort wie angelt, da er das Hausrecht hat.
Die Angelkarte: Er kann auf deine Angelkarte schreiben: „Blei verboten!“ Das ist dann ein privater Vertrag zwischen dir und dem Besitzer.
Die Kontrolle: Wenn der Besitzer so ein Verbot aufstellt, muss er es auch selber kontrollieren (durch seine Vereins-Kontrolleure). Die Polizei kommt deswegen nicht, weil du gegen kein staatliches Gesetz verstößt.
Fazit: Nach EU-Recht ist deine Nutzung absolut erlaubt. Ein Verbot kriegst du nur, wenn es der Gewässerbesitzer extra in deine Angelkarte hineinschreibt.
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- OHKW • Ragman
Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
Guten Morgen!
Mein Post über die Kontrollen des Bleiverbots durch Aufseher war natürlich sarkastisch gemeint, ich würde nie auf die Idee kommen
Bleischrote zu kontrollieren, zumal noch niemand weiß wann und wie dieses Verbot eingeführt wird, unsere Vertreter in der EU hätten
glaub ich dringendere Probleme anzugehen.
Tight lines
Peter
Mein Post über die Kontrollen des Bleiverbots durch Aufseher war natürlich sarkastisch gemeint, ich würde nie auf die Idee kommen
Bleischrote zu kontrollieren, zumal noch niemand weiß wann und wie dieses Verbot eingeführt wird, unsere Vertreter in der EU hätten
glaub ich dringendere Probleme anzugehen.
Tight lines
Peter
Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
Hmm, geht scheinbar wieder weiter:
https://www.blinker.de/angelmethoden/an ... e_vignette
Was sind EFTTA und EAA überhaupt für Organisationen. Wen vertreten die? Hatte bis heute nichts von denen gehört.
https://www.blinker.de/angelmethoden/an ... e_vignette
Was sind EFTTA und EAA überhaupt für Organisationen. Wen vertreten die? Hatte bis heute nichts von denen gehört.
- korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
https://www.gidf.at/OHKW hat geschrieben: 12.06.2026, 20:00 Was sind EFTTA und EAA überhaupt für Organisationen. Wen vertreten die? Hatte bis heute nichts von denen gehört.
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- korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
Ein echter Klassiker
Dass diese Seite überhaupt noch existiert...
Das muss jetzt um die zwanzig Jahre her sein dass ich die das letzte mal aufgerufen habe.
Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
glaub da gabs sogar ein "let me google that for you" emote.
Wenig überraschenderweise, hab ich das tatsächlich gegoogelt, un dbin auf zwei, offenbar mit dem selben framework erstellte, völlig generische Seiten gestoßen. Das war aber nicht das was ich implizit zu erfragen versucht habe. Sondern eher, ob vielleicht sonst jemanden diese zwei Organisationen zuvor schön ein Begriff gewesen wären-
Wenig überraschenderweise, hab ich das tatsächlich gegoogelt, un dbin auf zwei, offenbar mit dem selben framework erstellte, völlig generische Seiten gestoßen. Das war aber nicht das was ich implizit zu erfragen versucht habe. Sondern eher, ob vielleicht sonst jemanden diese zwei Organisationen zuvor schön ein Begriff gewesen wären-
- korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
EFTTA ist mir schon ein Begriff.
Das ist eine Art Dachverband von Angelgeräte-Herstellern, der u.a. Fachmessen ausrichtet.
Vielleicht hast du schon mal eine Werbeanzeige gesehen mit der eine Angelrolle beworben wird, die einen "Efttex Award" gewonnen hat.
Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
Efftex sagt mir was. Allerdings im europäischen Kontext von "Herstellern" zu sprechen ist größtenteils der pure Hohn. Da gibt es nur sehr wenige die selber irgendwas herstellen. "Trader" lass ich mir einreden.
OK, schon klar dass die nicht wollen, dass Angler was verwenden dürfen, dass sie selbst nicht verkaufen dürfen...
OK, schon klar dass die nicht wollen, dass Angler was verwenden dürfen, dass sie selbst nicht verkaufen dürfen...
- korsikaphil
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Re: EU: Bleiverbot soll bald in Kraft treten
Da hast du natürlich vollkommen recht. Ich habe das falsche Wort verwendet. Das zweite "T" in EFTTA steht tatsächlich für Trade.OHKW hat geschrieben: 13.06.2026, 16:52 im europäischen Kontext von "Herstellern" zu sprechen ist größtenteils der pure Hohn. Da gibt es nur sehr wenige die selber irgendwas herstellen. "Trader" lass ich mir einreden.
Also Trader/Händler, genau wie du schreibst.