Jerk widerhakenlos, geht das eh?

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Lupus
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Beitrag von Lupus » 11.09.2006, 11:30

Nun ja, wenn in der Fischereiordnung für Nationalparkgewässer steht "nur bei Einzelhaken Widerhaken gestattet", dürfte auch das Anbringen von zwei Einzelhaken schon als Mehrfachhaken ausgelegt werden, oder?
Weiters bringe ich ins Spiel, dass viele Kunstköder, ganz besonders natürlich Jerks vom Hersteller schon so erzeugt und "getunt" sind, dass sie nur in der Hakenmontage in der sie geliefert werden, ihr richtiges "Spiel" entwickeln. Gerade beim Jerk.

Pedro
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Beitrag von Pedro » 13.09.2006, 10:27

Ja, das ist nun eine juristische Spitzfindigkeit. Aber ich denke, wenn der Verfasser der Fischereiordnung (Ich kenn sie sehr gut, da ich auch im NP fische) sich nicht deutlich ausdrückt, kann man´s zumindest drauf ankommen lassen. Wörtlich steht da glaub ich: "Bei Verwendung von Einzelhaken ist der Widerhaken erlaubt." Wenn ich mich recht erinnere ist nicht festgelegt, dass bei Ködern, die standardmäßig mit 2 Haken (Drillinge) ausgestattet sind, einer entfernt werden muss. Nur "Bei Mehrfachhaken ist der Widerhaken durch abfeilen unwirksam zu machen". Analog dazu müssten daher auch 2 Einzelhaken erlaubt sein. Und die Begrifflichkeiten "Einzelhaken" und "Mehrfachhaken" sind im fischereilichen Zusammenhang eindeutig definiert. Drei Einzelhaken als Drillingshaken zu interpretieren, wäre absolut unüblich.
Aber ich kann die Bedenken eines Fischers, der nicht seine Lizenz aufs Spiel setzen will, vollkommen verstehen. Im Nationalpark sind sie teilweise wirklich sehr streng. Bei mir kontrollieren glücklicherweise VÖAFV - Organe. Aber im Nachbarrevier kontrolliert der WWF, und die sind geradezu fanatisch. Einem Kollegen wollten sie einen Strick daraus drehen, dass er beim Fischen den Kescher nicht geöffnet hatte. Mit der Begründung, dass er ja im Drill den Kescher nicht öffnen, und daher den Fisch nicht ordnungsgemäß keschern kann. Wahnsinn, oder?

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Beitrag von Lupus » 13.09.2006, 10:56

Naja. Also das mit den 2 separaten Einzelhaken erinnert mich ein wenig an die frühere Zeit, als man noch oft Fischer sah, die beim Friedfischzeugl zwei Vorfächer einschlauften, wie etwa die berühmte "Barbenwaage". Ich habe jetzt keine Fischereiordnung dabei, aber ich glaube, dass dies in Nationalparkgewässern auch nicht erlaubt ist (was mich nicht im geringsten stört, da ich auf Friedfisch sowieso nur einen Haken verwenden würde, egal wieviele erlaubt sind).
Dennoch glaube ich, dass der Wille des Gesetzgebers eindeutig so zu interpretieren ist, dass er einen Widerhaken nur bei einem einzigen Haken am Spinnköder zulassen will. Der Widerhaken birgt ja doch höhere Verletzungsgefahr und wenn er schon e i n e n Widerhaken toleriert, dann meint er damit "eine durch den Widerhaken verursachte Wunde ist ausreichend". So sehe ich das auf jeden Fall einmal sicherheitshalber.
Nachdem ich jetzt seit dem 1.9. zumindest auf einem Blinker mit Drilling, wo ich die Widerhaken entschärft hatte, 2 Hechte gelandet hatte und einen Fehlbiss (der wohl mit Widerhaken auch passiert wäre) hatte, bin ich derzeit noch recht zuversichtlich, damit zurechtzukommen.
Das Ersetzen von Spinnködern, deren einwandfreier Lauf schon durch die Austarierung mit Drillingen wie vorfabriziert programmiert ist, kann m.E. zu Beeinträchtigungen im "Spiel" des Köders führen.
Was die Beanstandung des nicht geöffneten Keschers betrifft. Nun: Damit kann ich leben...., denn bevor ich anfange zum Fischen, liegt der Kescher funktionsbereit da. Hier auch wieder unabhängig von Vorschriften in meinem eigenen Interesse, denn gerade beispielsweise beim widerhakenlosen Drillen muss ich schon sehr konzentriert mit Spannung halten vorgehen, dass ein Herumwerken während des Drilles mit einen nicht geöffneten Kescher leicht den Verlust eines schönes Fisches bedeuten könnte.

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