Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

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konfuzius6699
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 19.04.2018, 21:20

Dachte Polsi ist da gut informiert und nun ist alles klar und super, nur die Sache hat einen Haken und die Bergwacht zieht damit den Angler einen Euro nach dem anderen aus dem Geldbeutel.

Also im Grunde habe ich recht gehabt, dass das Ganze eh nur wieder verwirrend ist.

Die Argumentation vom Bergwacht Chef
.... Der Wetterschutz sei von den Fischern zum Schlafen genutzt worden und darum habe es Strafen gegeben...

Dies zeigt wie die Regelung ausgelegt werden kann , man kann als Fischer mit Wetterschutz zwar trocken bleiben, wehe aber wenn man dabei dabei liegt und schlafen kann, dann campiert man und das ist verboten ...
Konfuzius6699 hat geschrieben: ....weiterhin klar verboten sind und woran sich dann in der Praxis wahrscheinlich die Geister, bei den unzähligen Zeltbauweisen, scheiden werden und die Bergwacht eben dann auch abstraft, weil sie annehmen kann das man darin campiert.
Und dies ist dann eben auch für Fischer wieder verboten, da sie ein Zelt und kein Wetterschutz mehr bei der Ausübung der Fischeri nutzen.
...
Campieren also darin schlafen bleibt anscheinend ja noch immer verboten ... Das Aufstellen eines Wetterschutzes ist erlaubt und war es früher eigentlich auch... nur nebenbei erwähnt.

So wie ich es verstehe wird das übernachten in einem Wetterschutz während der Ausübung der Fischerei wieder als strafbares campieren ausgelegt.

Das es nun eigentlich im Naturschutzgesetz eine Ausnahme sein soll und im Uferbereich während der Ausübung der Fischerei einen Wetterschutz aufstellen kann , also ohne Boden und vorne offen bzw nur mit Insektenschutz verschlossen bzw verschließbar ist, was es so eh kaum gibt, ist wieder für Arscherix und Friedrich....

Einzige Möglichkeit ist, die Liege in der Früh zeitig aus dem Zelt rausnhemen , vorne das Zelt offen haben und nur einen Stuhl und Equipment reinstellen und das Bivvy eben es nur so aussehen lassen dass es als Wetterschutz und Unterstellmöglichkeit für Ausrüstung genutzt wird .... dann ist man auf der sicheren Seite vom Gesetz her.

Jedenfalls ich geh kaum mehr nach Kärnten fischen, weils einfach lästig und uninteressant ist so zu fischen, da die Auslegung der Regelung der Bergwacht die lange Ansitz-Fischerei auf Karpfen über Nacht extrem behindert und man mit Strafen rechnen muss , wenn man der Fischerei so nachgeht, wie es eigentlich beim Karpfenangeln üblich ist , also mit Bivvy und dass man darin sich auf einer Liege schlafen legt.

Polsi einzige klare Regelung wäre eine Ausnahme für Fischer dass sie ihre Fischerzelte ohne Boden aufstellen und darin übernachten dürfen, kannst das den Obigkeiten die damals bei der Vorführung mit Regenschauern in Kärnten dabei waren klar machen.

Die ganze Ausnehmeregelung im Naturschutzgesetz, mit den Klauseln wie notwendige Art und was noch als Wetterschutz gelten soll , aber campieren laut Aussagen dennoch verboten bleibt , war wie vermutet für A u F...

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von regus » 20.04.2018, 08:44

Tja das war abzusehen!
Es war logisch dass sich die Sheriffs nicht das Maul verbieten lassen. Das ist schon längst zu einer persönlichen Sache einiger dieser Bergwachtler geworden.
Sobald da einer eine Liege unter seinem Unterstand deponiert wird er des Missbrauches des Gesetzes beschuldigt.
Und selbst wenn er ohne Unterstand am Wasser schläft kann man ihn belangen.
Solange diese Sache von einigen als persönliche Sache angesehen wird, wird man in Kärnten keine Ruhe haben.

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Polsi » 20.04.2018, 10:18

Ja, die derzeitige Situation ist so, dass das bloße Aufstellen des Wetterschutzes geduldet wird, aber alles, was damit einhergeht, zu Strafen führt. Dazu zählen Liegen, Schlafsäcke, Gaskocher,....

Es ist von der neuen Landesräting bereits ein runder Tisch angekündigt, anscheinend wird die Regelung in Zukunft weiter angepasst. Mehr weiß ich leider auch nicht.
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 20.04.2018, 19:43

Also wenn ich den Gesetzestext des £15 interpretiere , ist im Punkt 1 das zelten in der freien Natur ja verboten. Soweit alles klar . Der nun neu hinzugefügte Punkt definiert, dass dem Verbot in Punkt 1 nicht unterliegt, also damit verstehe ich dass es nicht gilt , also damit verfällt , somit ist eigentlich das Verbot des zeltens nicht mehr verboten, wenn zur Ausübung der Fischerei am Uferstreifen ein "Wetterschutz" der.... Erfüllt verwendet wird....
Also ehrlich gesagt sollte eine Gesetz ohne Anwalt verständlich sein, und wie es geschrieben ist , verstehe ich als Leie das so, dass ich mit einem "Wetterschutz" der vorne offen ist und keinen Boden hat, was eben die Fischer verwenden und zur Ausübung angemessen ist auch zelten darf , also auch darin schlafen usw .... Ansonsten ist das ganze eben für AuF....
Jedenfalls würde ich da wegen eine Strafe sicher Einspruch wegen dem zelten machen, wenn man mit der Begründung dass es zum Schlafen missbraucht wurde abgestraft wird...
Mich haben sie eben noch nicht erwischt, bin aber eben auch nur wegen der Umstände die man hat und dem Risiko eine Strafe zu bekommen sehr selten dort, würde aber gerne öfters kommen wenn ich meinem Hobby ohne große Einschränkungen wie gewohnt nachgehen kann...
Im übrigen bringt es nicht viel wenn man einen Ansitz über paar Tage macht, ein Wetterschutz aufstellen kann, aber man darin sich nicht hinlegen bzw ein Nickerchen mach darf....sitzen in einem Stuhl ist wegen der geringen Höhe der üblichen Angelzelte auch oft schwer möglich... Die Begründung vom Chef der Bergwacht, dass man den Wetterschutz zum schlafen missbrachte , und es darum Strafen gab ist eine Lachnummer. Ich habe angenommen das man durch die Änderung das nun erst darf und es bei Ausübung der Fischerei und mit einem zulässigen Wetterschutz nicht dem Verbot des Zeltens unterliegt....Jetzt ist es noch verwirrter oder die Bergwacht ist nicht richtig informiert.

Jedenfalls ist das mit der Bergwacht und ihrem Feldzug gegen die Fischer eine Zumutung die anscheinend nicht enden wird , da sie anscheinend mit allen Mitteln Strafen ausgeben müssen.Anscheinend haben sie eine Quote an Strafen zu erfüllen, und bei Fischern ist es eben leicht die Quote zu erreichen...

http://www.krone.at/578600

..."Endlich sind keine Fehlinterpretationen mehr möglich"...JAJa.... Steht als Aussage von Blatnik im letzten Absatz.Tja anscheinend hat man da sich nicht genau abgesprochen was nun strafbar ist, bzw würde ich mich für diese Aussage schämen, wenn das zuvor alles stundenlang durchgekaut wurde und man hinterher noch dümmer da steht und es nichts gebracht hat, und es noch verwirrter ist...

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von korsikaphil » 21.04.2018, 12:13

§ 15 Zelten und Abstellen von Wohnwagen

(1) In der freien Landschaft ist es verboten, außerhalb von behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten [...]
(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt nicht für das alpine Biwakieren, das kurzzeitige Abstellen von Wohnwagen auf Flächen, die dem ruhenden Verkehr dienen, sowie für Baustelleneinrichtungen.
(3) Dem Verbot des Abs. 1 unterliegt nicht die Verwendung eines Wetterschutzes bei der Ausübung der Fischerei in der für diese Ausübung notwendigen Art und Ausführung sowie bei Benützung des Uferstreifens. Als Wetterschutz gelten nicht dem Abs. 1 unterliegende Vorrichtungen zum Schutz vor Regen, Wind und/oder Sonne, die nicht allseitig umschlossen sind, ausgenommen zum Schutz vor Insekten.


Ich seh da nur eine klitzekleine Möglichkeit: Man müsste durchboxen, dass auch ein schlafender Angler als jemand betrachtet wird, der weiterhin aktiv die Fischerei ausübt. Dann wär alles unter Dach und Fach :)
Ließe sich ev aus der Jagd ableiten, dort endet die Jagdausübung nicht wenn der Jäger sich in seiner Hütte aufs Ohr legt oder am Hochsitz mal die Augen zumacht.
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 21.04.2018, 12:59

.... Also bei der Ausübung der Fischerei... anscheinend hängt sich da die Bergwacht dran auf... bei mancher Fischerei wie Karpfenangeln , Welsangeln usw. wo man lange warten muss bis sich was tut muss man nicht zwingend wach sein und daneben sitzen.Für mich geht man der Fischerei dann auch noch nach , wenn man sich mal auf die Liege legt , ein Auge zumacht und ausrastet oder tief schläft...
Für mich gehört das zum Relaxen beim Ansitzangeln dazu , wie auch mal den Kocher anmachen einen Kaffe machen was kochen usw. und ich finde es von der Bergwacht schlicht und einfach ein Feldzug um ihr Quote zu erfüllen. Denn nach der Änderung dachte ich, dass man nun auch LEGAL unter einem Wetterschutz , etwas besser geschützt eine Nacht am Wasser verbringen kann. Was mich nur etwas, störte war eben , dass es offen und nur mit Moskituschutz verschlossen werden darf...

Es gibt auf der Hompage der Bergwacht aus den Jahren vor der Änderung des Naturwchutzgesetzes einPDF-Schreiben, was im Grunde nun noch immer genau so gültig ist, also hat sich mit der Gesetzesänderung kaum was geändert..also weiterhin früh morgens Liege raus , Sessel rein usw. .. Ich bin für diesen Schwachsinn bald zu alt und will meine Ruhe... also werde ich weiterhin diese schönen Gewässer eher selten Aufsuchen und mein Geld woanders ausgeben.

.http://www.bergwacht-kaernten.at/Zelten.pdf
Zuletzt geändert von konfuzius6699 am 21.04.2018, 13:10, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Sixpack » 21.04.2018, 13:03

Wenn ich meine Ruten im Wasser habe und nebenbei schlafe, benötige ich trotzdem eine Fischereilizenz -
also geht man juristisch gesehen davon aus, dass ich aktiv fische, oder? Somit wäre der Wetterschutz gerechtfertigt....
Hat keiner der Kollegen in Kärnten eine Rechtsschutzversicherung?
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 21.04.2018, 13:20

Die Bergwacht stört sich eben sehr daran dass die Fischer bei der Ausübung der Fischerei mal ein Auge unter ihrem Wetterschutz zumachen. Was diese Winkelpickerei und strenge Auslegung des Gesetztes für den Naturschutz wirklich noch bringt soll weiß nur die Bergwacht. Vielleicht einfach dass sie wenig Fischer und mehr Vogelnarren in der freien Landschaft haben wollen.
Sie wollen den Fischer den puren Luxus und wohligen Schlaf auf einer angenehmen Liege unter einem Wetterschutz in der freien Natur einfach nicht gönnen, weils auf den Bergen so langweilig ist und sie dort kaum ihre Macht ausüben und ihre Spielchen durchsetzen können...

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von korsikaphil » 21.04.2018, 13:35

Sixpack hat geschrieben:Wenn ich meine Ruten im Wasser habe und nebenbei schlafe, benötige ich trotzdem eine Fischereilizenz also geht man juristisch gesehen davon aus, dass ich aktiv fische, oder?
Würd ich nicht die Hand ins Feuer legen. Bzgl "Ausübung" besteht da schon noch Klarstellungsbedarf.

Das von Konfuzius verlinkte pdf zeigt übrigens eine schöne Umgehungsmöglichkeit auf:

"Behelfsmäßige Regen- bzw. Sonnenschutzplanen, die etwa an Bäumen als Regen-
oder Sonnenschutz des Sitzplatzes angebracht sind, sind nicht als Zelt anzusehen,
da ihnen die Merkmale eines Zeltes (...) fehlen. Wird eine solche Re-
gen- oder Sonnenschutzplane (aber auch ein Sonnenschirm) mit Seitenteilen verse-
hen (Schirmzelt) und mit Heringen am Boden verankert, stellt das bloße Aufstellen
bzw. Errichten noch keine Übertretung dar. Übernachtungen in solchen „Schirmzel-
ten“ (Überwurf bzw. Seitenteile mit Heringen am Boden verankert) sind allerdings
verboten."

Man nehme ein Tarp, das man ohne Bodenverankerung zwischen zwei Bäumen aufspannt und stelle seinen Liegestuhl (wichtig: keine Liege, es muss sich um einen Sitzplatz handeln!) drunter. So ausgerüstet kann man auf dem Sitzplatz kochen, schlafen, pimpern was auch immer... der Tatbestand "Zelten" ist nach Auffassung der Bergwacht damit nämlich nicht erfüllt :up2:
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Polsi » 21.04.2018, 14:38

konfuzius6699 hat geschrieben:Die Bergwacht stört sich eben sehr daran dass die Fischer bei der Ausübung der Fischerei mal ein Auge unter ihrem Wetterschutz zumachen. Was diese Winkelpickerei und strenge Auslegung des Gesetztes für den Naturschutz wirklich noch bringt soll weiß nur die Bergwacht. Vielleicht einfach dass sie wenig Fischer und mehr Vogelnarren in der freien Landschaft haben wollen.
Sie wollen den Fischer den puren Luxus und wohligen Schlaf auf einer angenehmen Liege unter einem Wetterschutz in der freien Natur einfach nicht gönnen, weils auf den Bergen so langweilig ist und sie dort kaum ihre Macht ausüben und ihre Spielchen durchsetzen können...
Nur darum geht es. Es ist eine Seckiererei und sonst nichts.
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 21.04.2018, 16:47

Polsi du bist eh vorderster Front und Mitinitiator, halte uns auf dem Laufenden, bzw. wenn es Einsprüche etc. gegeben hat wie das neue Gesetz nun angewand und von den Behörden wirklich interpretiert wird.
Denn wie es jetzt von der Bergwacht ausgelegt wird, hat sich ja nach der Neuerung ja nichts geändert.(und übrigens bzw Korsikaphil der PDFLink ist noch auf das alte Naturschutzgesetz von 2002 bezogen)...nur dazu

Achja bei den Anglern bei Fishery Stefan macht die Bergwacht keine Razzien, ist das nun dort Campingplatz und gibts eine Genehmigung dazu. Gibts ein schönes Beweisvideo... Bzw auch ein zweites längeres wo es noch ausführlicher mit dem Guide aufgezeichnet ist.
Eigentlich machen sie damit auch noch Werbung in aller Öffentlichkeit was dem ganzen die Krone, aufsetzt und die Alm- Scherrifs und Behörden da nichts machen... Sollten da auch öfters vorbeischauen und ihre Razzien machen...

https://youtu.be/dyBDWo2-A5I

Da darf man anscheinend deren Brolly aufstellen die eindeutig mit Fester verschlossen werden. (3min28) , was im Gesetzestext ja nun eigentlich kla verboten ist und zudem kann man darin auch seine Liege zum schlafen aufstellen (3min43).... Jedenfalls ärgert mich so was, wenn die Betreiber dort einen Campingplatz betreiben und die dort tun und lassen können , was sie wollen und so eine Art Ausnahmeregelung besitzen , bzw von der Bergwacht wegen .... verschont werden, weils dort so was wie ein eigenes abgegrenze Areal ist.Aber das Naturschutzgesetz gilt überall und vorallem für jeden gleich ...

Jedenfalls die Guides von Fishery Stefan helfen und unterstützen das illegale treiben dort anscheinend noch und betreiben somit einen illegalen Campingplatz,dass sie davon nichts wissen glaub ich nicht.Was mich zudem stutzig macht ist, dass das im Sommer gedreht wurde bevor überhaupt das Naturschutzgesetz geändert wurde...und sie dort bei Fishery Steffan das klar in ihren Regeln so definiert haben, dass bei ihnen nur ihre eigenen bzw. gesetzeskonforme Zelte verwendet werden dürfen, die anscheinend bei der Bergwacht, dann durchgehen und das zelten anscheinend so damit nicht illegal ist...

http://www.fishery-steffan.at/storage/a ... ne%20I.pdf... Ausschließlich ist sogar fett hervorgehoben

Oder wie soll man das illegale Treiben dort sonst verstehen, anderswo werden des öfteren Razzien gemacht , Strafen verteilt und von den Behörden saftige Geldbußen eingehoben ... Wollen die Behörden nicht gerade eben diese illegalen campingplätze am Wasser möglichst verhindern... Sowas ärgert mich schon sehr, dass da die Behörden, vorallem aber die Bergwacht nicht öfters und so streng kontrolliert, als ob es an dem Einfluss mancher Leute liegt, dies sei natürlich nur dahingestellt.

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Moetti » 17.07.2018, 07:54

so - ich kenne mich jetzt gar nicht mehr aus. Habe nur Zelt (was nicht erlaubt ist) und für alle anderen Fälle eine Schirmzelt ohne Boden, was bisher immer gereicht hat. Darf ich das jetzt verwenden, wenn ich keine Liege sondern einen Carpchair verwende ....

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 17.07.2018, 22:25

Ja kennen sich viele nicht aus, und die Gesetztesänderung bringt anscheinend nur noch mehr Unsicherheit...
Also das Aufstellen eines Zeltes oder Schirmzeltes ist nicht verboten sondern nur das "Zelten" also das campieren darin. Das ist anscheinend auch weiterhin nach der Gesetzesänderung also auch bei Ausübung der Fischerei und im Uferbereich verboten...also keine wirkliche oder generelle Ausnahme vom Verbot des Zelten in der freien Natur in dem neulich geänderten Kärnter-Naturschutzgesetz...
Also hat sich mit der Gesetzesänderung eigentlich nicht wirklich viel geändert, wenn man weiterhin abgestraft wird und es damit begründet wird, das der nun genauer definierte "offene Wetterschutz" zum SChlafen missbraucht wird ...... argmpf .... anscheinend Logig der Kärntner Behörden bzw Bergwacht....
Als Du kannst das SChirmzelt , Brolly also aufstellen aber es sollte eben nicht verschlossen sein bzw man soll das Mosikitonetz drin haben und es soll so aussehen dass du eben nicht "campierst bzw zeltest" also darin schläfst , also am besten Kocher Liege, Schlafsack Kühltaschen etc möglichst wegräumen oder zudecken und nur in der Nacht ins Zelt reinstellen ...

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Moetti » 18.07.2018, 09:39

danke

Jackyripp
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Jackyripp » 06.02.2019, 12:22

Hallo Leute!

Giebt es bezüglich schlafen unterm Wetterschutz Neuigkeiten oder ist alles beim alten geblieben?

Mfg

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