Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?
Verfasst: 26.07.2017, 20:10
Irgendwie versteht man mich nicht wirklich und sieht nur den Buhmann in mir. Zumindest wenn jemand das zwischen den Zeilen nicht lesen will und in mir den Buhmann sieht soll das gar nicht alles fertig lesen... Nur als Warnung ...
Bei den aufgezeigten Zelte am Anfang von Polsi mit JaJa sind aber Zelte dabei , die man schließen kann und dann eigentlich Nein Nein sind .... Und das ist erlaubt .... Super dann kann ja jeder auf Polsi hören und ist ja viele Typen erlaubt und alles wasserfest geregelt , bleibt trocken und Straffrei , wenn man zumindest die geschlossene Front nicht einhängt.
Und da meine ich aber dass eben nich all diese Zelte eindeutig erlaubt sind , aber Polsi meint ja, dass diese dem neuen Gesetz eigentlich entsprechen und man damit keine Probleme bekommt. Ok kann jeder selbst dann austesten.
Achja das was ich schreib ist nur ein Hinweis auf unklare Feinheiten um nicht das Gesetz doch zu übertreten.
Ich denke da also etwas anders und interpretiere es so , dass es eben vollwertige Zelt die zum campieren geeignet sind, weiterhin klar verboten sind und woran sich dann in der Praxis wahrscheinlich die Geister, bei den unzähligen Zeltbauweisen, scheiden werden und die Bergwacht eben dann auch abstraft, weil sie annehmen kann das man darin campiert.
Und dies ist dann eben auch für Fischer wieder verboten, da sie ein Zelt und kein Wetterschutz mehr bei der Ausübung der Fischeri nutzen. Nach meiner Ansicht würden die meisten Zeltbauweisen damit weiterhin verboten sein, und nur eine Handvoll Kärnter taugliche Wetterschutzbauarten übrig bleiben.
Jedenfalls die eben zuvor Strafen zahlen mussten und im Gerichtsverfahren verloren , haben eben Punkte nicht eingehalten die das campieren eindeutig bewiesen haben ... Liege im Zelt etc. und dies ist nun wahrscheinlich noch kniffeliger oder eben auch nicht ...
Und Polsi du hast ja selbst mal geschrieben, das man eigentlich gleich mal campiert und wenn du mit Liege unter deinem Brolly schläfst , Kochgeschirr dabei hast , ist es im Grunde ja campieren und ist auch vor der Gesetzesänderung strafbar gewesen... Also wenn man nun ein Zelttyp hat der verschlossen werden kann und man dann die Front auch noch neben liegen hat , ist es ein vollwertiges Zelt und kein Wetterschutz mehr und somit campiert man auch nach der Gesetzesänderung als Fischer am Ufer wieder illegal. Kann aber nun geduldet werden oder auch nicht. Wird sich zeigen.
Denn das campieren ist ja nicht aufgehoben worden nur das man nur unter einem offenen Wetterschutz bei Ausübung der Fischerei nicht campiert , und das ist nur , wenn es sich nicht um ein vollwertiges Zelt handelt.
Also ich interpretiere das so, dass man nur dann am Wasser übernachten darf , und man von dem Campierverbot ausgenommen ist, wenn es sich um einen klaren Wetterschutz handelt der nicht an allen Seiten geschlossen ist ( und auch nicht geschlossen werden kann) außer mit einem Moskitoschutz... So sehe ich das neue Gesetz in verständlicher Weise.
Also zum Verständnis ich will hier gerade auf das Problem hinweisen und nicht was ausreizen oder umgehen.
Finde traurig das man mich irgendwie als Buhmann hinstellt obwohl ich eben wenn man 80 fahren darf auch nur 80 fahr und die anderen auf die Begrenzung Hinweise wo die Grenze genau ist...
Zumindest wenns niemanden interessiert braucht man es auch nicht lesen was ich schreibe.
Die Auslegung von Gesetzen ist eben genau zu nehmen und ich kenn mich da schon ein wenig aus da ich mich auch öfters damit beschäftige...
zB ein Radarwarner darf man nicht im Starfenverkehr benutzen jedoch einen besitzen. Wenn ich jetzt einen Radarwarner ohne Batteriebetrieb Oder keine Batterien im Auto hab und ich das Kabel für den Betrieb daheim hab , dann kann man mich nicht abstrafen da ich ihn nicht im Starßenverkehr benutzen kann... Klar so ist das Gesetz geschrieben und auszulegen..Wenn das Gesetz vorschreibt man darf keinen besitzen macht man sich allein beim Kauf strafbar.. Gleiches gilt für Waffen, oder Drohnen etc. hätte da auch schon so ähnliche Diskussionen die von manchen nicht gut aufgenommen werden oder das wesentliche nicht verstanden wird.
Wegen Aufnahme , ich weise im Gespräch darauf hin dass ich eine Langzeitaufnahme mache wozu ich das Recht habe da die aufgenommene Person nicht das Ziel der Aufnahme ist, wenn jemand wünscht kann ich ihn ja unkenntlich machen wenn ich diese ins Netz stellen will , muss aber nicht zwingend die Kamera ausschalten. Also der Hinweis dass ich Aufnahme mache hat einen gewissen Grund wegen dem Datenschutz und ggf wegen Veröffentlichung . Und um meine Unschuld zu beweisen kann ich die Aufnahmen auch als Beweis vor Gericht nutzen . Und das hat auch Vorteile wenn man sich nicht grad selbst belastet.
zB dass keine Liege im Zelt war das Zelt offen ist und nur als Unterstand und Sonnenschutz genutzt wurde. Und ehrlich gesagt ist mir das völlig egal wenn ich keine Strafe zahlen muss und das Kontrollorgan dann die Fischer erst recht auf dem Kicker hat...zumindest würden dann es heißen. Angler musste keine Strafe für seinen aufgestellten Wetterschutz zahlen.
Das Gleiche gilt für Dashcams im Straßenverkehr. Ich darf die Aufnahmen nicht benutzen um ein Straftat anzuzeigen die nicht geahndet wird, jedoch kann ich meine Unschuld beweisen oder es zur Verfügung stellen wenn jemand damit seine Unschuld beweisen kann. Beweissicherung um eine Straftat nachzuweisen , die einen nicht betreffen, darf eigentlich nur die Polizei , Behörden oder Detektive. Das heißt wenn jemand bei rot über die Straße fährt kann man damit nicht zur Polizei gehen und ihn anzeigen wenn nichts passiert, jedoch passiert ein Unfall kann ich sie als Beweismittel die Aufnahme der Polizei übergeben , um zu klären wenn jeder Behauptet grün gehabt zu haben.
Naja wie immer ist es lang und ausschweifend geworden, hoffe das keiner Kopfweh von meinem Schreibstil und ausschweifenden Beispielerklärversuchen bekommen hat. .. Für mich ist hier Ende der Diskussion und ihr könnt eure Meinung weiter bilden.
Bei den aufgezeigten Zelte am Anfang von Polsi mit JaJa sind aber Zelte dabei , die man schließen kann und dann eigentlich Nein Nein sind .... Und das ist erlaubt .... Super dann kann ja jeder auf Polsi hören und ist ja viele Typen erlaubt und alles wasserfest geregelt , bleibt trocken und Straffrei , wenn man zumindest die geschlossene Front nicht einhängt.
Und da meine ich aber dass eben nich all diese Zelte eindeutig erlaubt sind , aber Polsi meint ja, dass diese dem neuen Gesetz eigentlich entsprechen und man damit keine Probleme bekommt. Ok kann jeder selbst dann austesten.
Achja das was ich schreib ist nur ein Hinweis auf unklare Feinheiten um nicht das Gesetz doch zu übertreten.
Ich denke da also etwas anders und interpretiere es so , dass es eben vollwertige Zelt die zum campieren geeignet sind, weiterhin klar verboten sind und woran sich dann in der Praxis wahrscheinlich die Geister, bei den unzähligen Zeltbauweisen, scheiden werden und die Bergwacht eben dann auch abstraft, weil sie annehmen kann das man darin campiert.
Und dies ist dann eben auch für Fischer wieder verboten, da sie ein Zelt und kein Wetterschutz mehr bei der Ausübung der Fischeri nutzen. Nach meiner Ansicht würden die meisten Zeltbauweisen damit weiterhin verboten sein, und nur eine Handvoll Kärnter taugliche Wetterschutzbauarten übrig bleiben.
Jedenfalls die eben zuvor Strafen zahlen mussten und im Gerichtsverfahren verloren , haben eben Punkte nicht eingehalten die das campieren eindeutig bewiesen haben ... Liege im Zelt etc. und dies ist nun wahrscheinlich noch kniffeliger oder eben auch nicht ...
Und Polsi du hast ja selbst mal geschrieben, das man eigentlich gleich mal campiert und wenn du mit Liege unter deinem Brolly schläfst , Kochgeschirr dabei hast , ist es im Grunde ja campieren und ist auch vor der Gesetzesänderung strafbar gewesen... Also wenn man nun ein Zelttyp hat der verschlossen werden kann und man dann die Front auch noch neben liegen hat , ist es ein vollwertiges Zelt und kein Wetterschutz mehr und somit campiert man auch nach der Gesetzesänderung als Fischer am Ufer wieder illegal. Kann aber nun geduldet werden oder auch nicht. Wird sich zeigen.
Denn das campieren ist ja nicht aufgehoben worden nur das man nur unter einem offenen Wetterschutz bei Ausübung der Fischerei nicht campiert , und das ist nur , wenn es sich nicht um ein vollwertiges Zelt handelt.
Also ich interpretiere das so, dass man nur dann am Wasser übernachten darf , und man von dem Campierverbot ausgenommen ist, wenn es sich um einen klaren Wetterschutz handelt der nicht an allen Seiten geschlossen ist ( und auch nicht geschlossen werden kann) außer mit einem Moskitoschutz... So sehe ich das neue Gesetz in verständlicher Weise.
Also zum Verständnis ich will hier gerade auf das Problem hinweisen und nicht was ausreizen oder umgehen.
Finde traurig das man mich irgendwie als Buhmann hinstellt obwohl ich eben wenn man 80 fahren darf auch nur 80 fahr und die anderen auf die Begrenzung Hinweise wo die Grenze genau ist...
Zumindest wenns niemanden interessiert braucht man es auch nicht lesen was ich schreibe.
Die Auslegung von Gesetzen ist eben genau zu nehmen und ich kenn mich da schon ein wenig aus da ich mich auch öfters damit beschäftige...
zB ein Radarwarner darf man nicht im Starfenverkehr benutzen jedoch einen besitzen. Wenn ich jetzt einen Radarwarner ohne Batteriebetrieb Oder keine Batterien im Auto hab und ich das Kabel für den Betrieb daheim hab , dann kann man mich nicht abstrafen da ich ihn nicht im Starßenverkehr benutzen kann... Klar so ist das Gesetz geschrieben und auszulegen..Wenn das Gesetz vorschreibt man darf keinen besitzen macht man sich allein beim Kauf strafbar.. Gleiches gilt für Waffen, oder Drohnen etc. hätte da auch schon so ähnliche Diskussionen die von manchen nicht gut aufgenommen werden oder das wesentliche nicht verstanden wird.
Wegen Aufnahme , ich weise im Gespräch darauf hin dass ich eine Langzeitaufnahme mache wozu ich das Recht habe da die aufgenommene Person nicht das Ziel der Aufnahme ist, wenn jemand wünscht kann ich ihn ja unkenntlich machen wenn ich diese ins Netz stellen will , muss aber nicht zwingend die Kamera ausschalten. Also der Hinweis dass ich Aufnahme mache hat einen gewissen Grund wegen dem Datenschutz und ggf wegen Veröffentlichung . Und um meine Unschuld zu beweisen kann ich die Aufnahmen auch als Beweis vor Gericht nutzen . Und das hat auch Vorteile wenn man sich nicht grad selbst belastet.
zB dass keine Liege im Zelt war das Zelt offen ist und nur als Unterstand und Sonnenschutz genutzt wurde. Und ehrlich gesagt ist mir das völlig egal wenn ich keine Strafe zahlen muss und das Kontrollorgan dann die Fischer erst recht auf dem Kicker hat...zumindest würden dann es heißen. Angler musste keine Strafe für seinen aufgestellten Wetterschutz zahlen.
Das Gleiche gilt für Dashcams im Straßenverkehr. Ich darf die Aufnahmen nicht benutzen um ein Straftat anzuzeigen die nicht geahndet wird, jedoch kann ich meine Unschuld beweisen oder es zur Verfügung stellen wenn jemand damit seine Unschuld beweisen kann. Beweissicherung um eine Straftat nachzuweisen , die einen nicht betreffen, darf eigentlich nur die Polizei , Behörden oder Detektive. Das heißt wenn jemand bei rot über die Straße fährt kann man damit nicht zur Polizei gehen und ihn anzeigen wenn nichts passiert, jedoch passiert ein Unfall kann ich sie als Beweismittel die Aufnahme der Polizei übergeben , um zu klären wenn jeder Behauptet grün gehabt zu haben.
Naja wie immer ist es lang und ausschweifend geworden, hoffe das keiner Kopfweh von meinem Schreibstil und ausschweifenden Beispielerklärversuchen bekommen hat. .. Für mich ist hier Ende der Diskussion und ihr könnt eure Meinung weiter bilden.