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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 26.07.2017, 20:10
von konfuzius6699
Irgendwie versteht man mich nicht wirklich und sieht nur den Buhmann in mir. Zumindest wenn jemand das zwischen den Zeilen nicht lesen will und in mir den Buhmann sieht soll das gar nicht alles fertig lesen... Nur als Warnung ...

Bei den aufgezeigten Zelte am Anfang von Polsi mit JaJa sind aber Zelte dabei , die man schließen kann und dann eigentlich Nein Nein sind .... Und das ist erlaubt .... Super dann kann ja jeder auf Polsi hören und ist ja viele Typen erlaubt und alles wasserfest geregelt , bleibt trocken und Straffrei , wenn man zumindest die geschlossene Front nicht einhängt.

Und da meine ich aber dass eben nich all diese Zelte eindeutig erlaubt sind , aber Polsi meint ja, dass diese dem neuen Gesetz eigentlich entsprechen und man damit keine Probleme bekommt. Ok kann jeder selbst dann austesten.
Achja das was ich schreib ist nur ein Hinweis auf unklare Feinheiten um nicht das Gesetz doch zu übertreten.

Ich denke da also etwas anders und interpretiere es so , dass es eben vollwertige Zelt die zum campieren geeignet sind, weiterhin klar verboten sind und woran sich dann in der Praxis wahrscheinlich die Geister, bei den unzähligen Zeltbauweisen, scheiden werden und die Bergwacht eben dann auch abstraft, weil sie annehmen kann das man darin campiert.
Und dies ist dann eben auch für Fischer wieder verboten, da sie ein Zelt und kein Wetterschutz mehr bei der Ausübung der Fischeri nutzen. Nach meiner Ansicht würden die meisten Zeltbauweisen damit weiterhin verboten sein, und nur eine Handvoll Kärnter taugliche Wetterschutzbauarten übrig bleiben.

Jedenfalls die eben zuvor Strafen zahlen mussten und im Gerichtsverfahren verloren , haben eben Punkte nicht eingehalten die das campieren eindeutig bewiesen haben ... Liege im Zelt etc. und dies ist nun wahrscheinlich noch kniffeliger oder eben auch nicht ...

Und Polsi du hast ja selbst mal geschrieben, das man eigentlich gleich mal campiert und wenn du mit Liege unter deinem Brolly schläfst , Kochgeschirr dabei hast , ist es im Grunde ja campieren und ist auch vor der Gesetzesänderung strafbar gewesen... Also wenn man nun ein Zelttyp hat der verschlossen werden kann und man dann die Front auch noch neben liegen hat , ist es ein vollwertiges Zelt und kein Wetterschutz mehr und somit campiert man auch nach der Gesetzesänderung als Fischer am Ufer wieder illegal. Kann aber nun geduldet werden oder auch nicht. Wird sich zeigen.

Denn das campieren ist ja nicht aufgehoben worden nur das man nur unter einem offenen Wetterschutz bei Ausübung der Fischerei nicht campiert , und das ist nur , wenn es sich nicht um ein vollwertiges Zelt handelt.

Also ich interpretiere das so, dass man nur dann am Wasser übernachten darf , und man von dem Campierverbot ausgenommen ist, wenn es sich um einen klaren Wetterschutz handelt der nicht an allen Seiten geschlossen ist ( und auch nicht geschlossen werden kann) außer mit einem Moskitoschutz... So sehe ich das neue Gesetz in verständlicher Weise.

Also zum Verständnis ich will hier gerade auf das Problem hinweisen und nicht was ausreizen oder umgehen.
Finde traurig das man mich irgendwie als Buhmann hinstellt obwohl ich eben wenn man 80 fahren darf auch nur 80 fahr und die anderen auf die Begrenzung Hinweise wo die Grenze genau ist...

Zumindest wenns niemanden interessiert braucht man es auch nicht lesen was ich schreibe.

Die Auslegung von Gesetzen ist eben genau zu nehmen und ich kenn mich da schon ein wenig aus da ich mich auch öfters damit beschäftige...
zB ein Radarwarner darf man nicht im Starfenverkehr benutzen jedoch einen besitzen. Wenn ich jetzt einen Radarwarner ohne Batteriebetrieb Oder keine Batterien im Auto hab und ich das Kabel für den Betrieb daheim hab , dann kann man mich nicht abstrafen da ich ihn nicht im Starßenverkehr benutzen kann... Klar so ist das Gesetz geschrieben und auszulegen..Wenn das Gesetz vorschreibt man darf keinen besitzen macht man sich allein beim Kauf strafbar.. Gleiches gilt für Waffen, oder Drohnen etc. hätte da auch schon so ähnliche Diskussionen die von manchen nicht gut aufgenommen werden oder das wesentliche nicht verstanden wird.

Wegen Aufnahme , ich weise im Gespräch darauf hin dass ich eine Langzeitaufnahme mache wozu ich das Recht habe da die aufgenommene Person nicht das Ziel der Aufnahme ist, wenn jemand wünscht kann ich ihn ja unkenntlich machen wenn ich diese ins Netz stellen will , muss aber nicht zwingend die Kamera ausschalten. Also der Hinweis dass ich Aufnahme mache hat einen gewissen Grund wegen dem Datenschutz und ggf wegen Veröffentlichung . Und um meine Unschuld zu beweisen kann ich die Aufnahmen auch als Beweis vor Gericht nutzen . Und das hat auch Vorteile wenn man sich nicht grad selbst belastet.
zB dass keine Liege im Zelt war das Zelt offen ist und nur als Unterstand und Sonnenschutz genutzt wurde. Und ehrlich gesagt ist mir das völlig egal wenn ich keine Strafe zahlen muss und das Kontrollorgan dann die Fischer erst recht auf dem Kicker hat...zumindest würden dann es heißen. Angler musste keine Strafe für seinen aufgestellten Wetterschutz zahlen.

Das Gleiche gilt für Dashcams im Straßenverkehr. Ich darf die Aufnahmen nicht benutzen um ein Straftat anzuzeigen die nicht geahndet wird, jedoch kann ich meine Unschuld beweisen oder es zur Verfügung stellen wenn jemand damit seine Unschuld beweisen kann. Beweissicherung um eine Straftat nachzuweisen , die einen nicht betreffen, darf eigentlich nur die Polizei , Behörden oder Detektive. Das heißt wenn jemand bei rot über die Straße fährt kann man damit nicht zur Polizei gehen und ihn anzeigen wenn nichts passiert, jedoch passiert ein Unfall kann ich sie als Beweismittel die Aufnahme der Polizei übergeben , um zu klären wenn jeder Behauptet grün gehabt zu haben.

Naja wie immer ist es lang und ausschweifend geworden, hoffe das keiner Kopfweh von meinem Schreibstil und ausschweifenden Beispielerklärversuchen bekommen hat. .. Für mich ist hier Ende der Diskussion und ihr könnt eure Meinung weiter bilden.

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 26.07.2017, 21:32
von peterben
Konfuzius, du hast es im letzten Beitrag ja deutlich definiert: Wetterschutz, nicht allseitig zu schliessen ausgenommen mit einem Insektenschutz bzw. Moskitonetz, Fliegengitter etc. So einfach ist das. Und deine Geschichten über Radarwarngeräte in einem Auto ohne Batterie und Kabel oder die Abhandlungen über Videoaufnahmen sind ja haarsträubend und erinnert mich an die Staatsverweigerer. Für mich endet auch die Diskussion auch hier, denn ich höre solchen Schwachsinn schon seit Jahren in meiner Tätigkeit als Aufseher und das hängt mir schon zum Hals heraus!

Trotzdem wünsche ich dir in Zukunft schöne Stunden am Wasser ohne Stress mit der Bergwacht.

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 27.07.2017, 09:56
von Polsi
Goethe hat einmal gesagt: "Ich schreibe Dir einen langen Brief, weil ich keine Zeit habe, einen kurzen zu schreiben." Nur so als Anregung.

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 27.07.2017, 12:24
von Sixpack
:lol: :lol: :lol: Und ich dachte immer, meine Frau redet viel........

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 27.07.2017, 13:21
von fuschlsee0
Ja und das liest sich nicht wie geschrieben, sondern wie geredet. Also so in einer Wurst dahingeleiert. Für mich ist das fast unlesbar.
Was aber eh sein Gutes hat, denn ich muss schon sagen, Konfuzius: Du wirst Deinem Namen echt gerecht! :lol:

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 27.07.2017, 17:09
von konfuzius6699
Geht kurz, es zeigt sich was das Gesetz wirklich bringen wird und man sollte nicht alles mit Polsis JAJA Regel akzeptieren, könnte einem zum Verhängnis werden.

Und peterben ich habe nicht deinen Beitrag definiert, ich hab das von Anfang an geschrieben und zusätzlich das ein Moskitonetz vor der Öffnung eventuell nicht ausreicht . Vielleicht für manche zu unverständlich und kompliziert. Und anderes was ich schrieb bezieht sich auf das alte Gesetz das man eben mit aufgestellten Wetterschutz eben nicht campiert.Wie man liest durfte man auch nur mit Schirm zahlen, da man campierte.

Bezüglich Beispiele Radarwarner etc. soll zeigen dass eben das Gesetze ganz genau zu nehmen sind, und oft mehrere Fakten stimmen müssen. Bei Geschwindigkeitsbegrenzung ist es einfach, zu schnell ist zu schnell.

Und Polsi kürzer zu schreiben bringt oft nicht alles verständlich rüber, und wie ich es schreib , wie man sieht, auch nicht. Versuche es in Zukunft kürzer und einfacher.

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 27.07.2017, 19:53
von konfuzius6699
Also Polsi, im Jänner war irgendwie schon recht eindeutig klar was künftig erlaubt sein wird..

http://kaernten.orf.at/news/stories/2821601/

Letzter Absatz sagt alles und dass man eigentlich so ziemlich alle üblichen Angelzelte nicht nutzen dürfte die eine austauschbare Front haben, da sie meist nicht nur mit Moskitonetz verschlossen werden können und dann eigentlich laut Gesetz keine Wetterschutzvorrichtungen mehr sind , sondern ein geeignetes Zelt zum Campieren.

Letztendlich hat man die A-Karte wenn die Bergwachtler was beanstanden will , außer man hat ein offenes Brolly oder Bivvy dessen Front nicht geschlossen werden kann bzw es nur ein fix integriertes Moskitonetz hat oder man einen extra Moskitoüberwurf benutzt ,wie es auf dem gepostete Bild von dir gezeigt wird.

Alles andere ist theoretisch verboten und kann abgestraft werden wenn man es aufstellt und es zum campieren, also als Behausung zum Übernachten genutzt wird.

Ich habe leider keinen Wetterschutz der dem neuen Kärntner Naturschutzgesetz entspricht und werde so eines auch nicht extra dafür zulegen um in Kärnten über Nacht angeln zu können.Ich warte die Resultate erstmal ab, wie die Bergwacht das Gesetz auslegt und vollstreckt. Jedenfalls kann Kärnten auch weiterhin auf solche Angeltouristen die ein normales Angelzelt nutzen wollen wie ich, sicher verzichten. Somit ist auch ein nicht gern gesehener Gast-VollZeltangler mal in Kärnten weniger.

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 28.07.2017, 14:51
von peterben
Kärnten wird`s verkraften........................und aus!

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 29.07.2017, 11:29
von konfuzius6699
Ich hab grad eine Lösung mit Schneider für meinem Zelt gefunden.Zelt kann gesetzes tauglich gemacht werden.Front ist fix integriert.Die Klarsichtfolie ist ja komplett herausnehmbar nur kann ich die Fenster noch mit der aufgerollten Außenhaut verschließen...Diese wird entfernt und mit Klettverschluss versehen dass ich sie noch einhängen kann.Somit habe ich nur Moskitoöffnung und ist wie andere Zelte mit austauschbaren Fronten dann nur mit Moskitonetze verschlossen. Somit offen und müsste es wie Polsi es auslegt tauglich sein,wenn nicht sind eben alle Zelte die irgendwie umgebaut und nicht nur mit Moskitonetz verschlossen werden können keine Wetterschutz sondern Zelte, und würde damit nicht in die Ausnahmeregel fallen und man würde damit illegal zelten.. Zumindest kostet mir der Umbau nur paar Euro und nicht so viel wie ein neuer Wetterschutz nur für die Kärntner Gewässer.
Dass man mich versteht ich hab 4 Zelte von Fox ein Brolly von Nash das Titan von , Ehemann das coach und von Starbaits ein Bivvy sowie das Avid Screen carp achja so ein Wurfzelt vom Hofe mit noch einem kann ich Laden aufmachen und die Gartenhütte vergrößern.

Und peterben ich geh eigentlich gern an die Gewässer dort nur ist es eben etwas verzwickt dort das Hobby ,so wie ich es eben mag, auszuüben, und wie ich es mag und mich dort stets verhielt war angemessen unauffällig und nicht iegendwie in einer Art negativ übertrieben.

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 31.07.2017, 22:40
von FrankHund
Sehr schönes Video Polsi und wie ich finde, sehr gut erklärt!

@Konfuzius
Alter...

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 01.08.2017, 09:10
von ssnake14
Wer keinen Gelsenschutz bei seinen offenen Zelt hat , braucht sich nur das Teil besorgen , kosten ned mal 10 euro !!

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 01.08.2017, 14:18
von konfuzius6699
Ssnake,
stimmt so was über den Schirm mit Seitenwänden ist im Sinne der Gesetzgeber ja angedacht und das man nun aber klar darunter eben mit einem Bedchair als Angler am Ufer übernachten darf.Aber nach meiner Ansicht eben ist nicht mehr erlaubt.Die meisten handelsüblichen Angelzelte können eben zu geschlossene Zelte umgebaut werden und sind dann nach der Regelung kein Wetterschutz mehr , sondern eben ein vollwertiges Zelt.Also bleibt im Grunde dem Angler nicht viel Auswahl für einen Wetterschutz übrig die dem Gesetz eben voll entsprechen. Im Grunde schlau eingefädelt, wenn man was zulässt und alle glauben jetzt wirds besser und ist nun endlich erlaubt aber im Grunde wird man an einer sehr kurzen Leine gehalten, und ist eben wenn die Bergwacht kontrolliert mit den meisten Handelsüblichen Anglerzelte eben am campieren.

Geschlossen oder nicht ist für den Naturschutz eigentlich völlig irrelevant und nur eine Hürde für den Angler sein Hobby Normal wie andere in Österreich nachzugehen, wo es eben geduldet wird. Wenn die Bergwacht es wieder so genau nimmt und Angler als Camper sehen wollen, hat sich im Grunde nichts geändert und es wird weiterhin abgestraft werden, außer eben man hat nur Schirm mit Seitenwänden.

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 01.08.2017, 15:17
von Sixpack
konfuzius6699 hat geschrieben: Wenn die Bergwacht es wieder so genau nimmt und Angler als Camper sehen wollen, hat sich im Grunde nichts geändert und es wird weiterhin abgestraft werden, außer eben man hat nur Schirm mit Seitenwänden.
Genau, und wenn mei Oma 4 Radln hätt, wär`s ein Autobus!

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 01.08.2017, 16:20
von konfuzius6699
Sixpack nur zum Thema Oma, dann braucht dein Opa aber einen Bussführerschein für deine Oma , wenn sie nen Rollator hätt...

Schirmzelte etc durfte man früher stets aufbauen nur nicht darunter die Liege stehen haben und übernachten, dann galt es für die Bergwacht korrekterweise als wildcampen ...

Und die meisten die ich in Kärnten antraf, würden jetzt auch mit dem neuen Gesetz die gleichen Probleme und Starfen bekommen, wenn die Bergwacht ihren Kurs beibehält. Man wird sehen und ich hoffe ich habe wirklich unrecht und es wird nicht so eng gesehen und nicht abgestraft.

https://www.ktn.gv.at/DE/repos/files/kt ... b543bca5bf
Im Grunde wenn der Wetterschutz nicht dem Gesetz entspricht und das Kontrollorgan interpretiert es als campieren kann man auch abgestraft werden...

Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Verfasst: 16.04.2018, 13:59
von powershad
Alles Jahre wieder!!!

http://www.krone.at/1693714