Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Fluss und Bach
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von Thymallus » 23.12.2019, 15:21

Hallo zusammen,

spannendes Thema auf das ich zufällig gestoßen bin, da ich dzt. hier nur noch selten im Forum aktiv bin. Ein gutes Bsp. für eine extreme Preissteigerung ist das Steyr Stadtwasser des ÖFG, welches ich früher ein paar Jahre befischen durfte. Damals wurde es noch von Hr. Weidinger bewirtschaftet und man musste sich auf eine Warteliste eintragen, um überhaupt eine Karte erhalten zu können. Zum Schluss zahlte ich dort knapp 700,- € für eine Jahreskarte bevor der Pächterwechsel vor etwas mehr als 1 Jahr erfolgte. Jetzt kostet die Karte 1.650,- €. Ich bin schon länger ÖFG Mitglied und finde die Bewirtschaftung des ÖFG sehr gelungen, wenn auch preislich höher angesiedelt. Der Vorpächter wollte die Erhöhung der Pacht nicht mehr hinnehmen und gab auf und der Steyrer Fischereiklub traute sich auch über die neue Pacht nicht drüber. Um wie viel mehr nun der ÖFG zahlt, kann ich nicht sagen, aber persönlich sehe ich diese Preisanstiege generell sehr kritisch, da sich dieses schöne Hobby immer weniger leisten werden können.
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von Lupus » 23.12.2019, 15:40

Ich wiederhole mich zwar, aber ich glaube trotzdem, dass man beim Fliegenfischen nicht unbedingt viel teurer dran ist als bei manchen anderen Sparten, wenn man sich spezialisiert. Wenn ich an die moderne Karpfenfischerei, an Wallerfischen mit Camps etc. und das ganze Tackle denke, oder in meiner jüngeren Zeit, als noch irre Summen für Wettfisch-Equipment ausgegeben wurden...... da ist die relativ teure JK für ein Fliegenrevier, wenn man so wie ich nicht allzuviel für Tackle ausgiebt, denn ich betreibe die Fliegenfischerei doch eher old school und die drei Fliegenruten die ich habe, sind quasi mit mir "zusammengewachsen", dann bissl Fliegenschnur, Vorfächer, die gängigen Fliegenmuster, dann ist es schon nicht mehr so viel teurer als andere Hobbies.
Ich kenne mich nur mit dem Fischen aus, ich weiß nicht, was andere Hobbies kosten, aber ich bin sicher da gibt es etliche, die wesentlich teurer sind, als 10 bis 15 Mal Fliegenfischen im Jahr (in meinem Fall).
Ich bin dafür beim Karpfenfischen und Räuberangeln bissl sparsamer.
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von meigo1234 » 23.12.2019, 16:27

ja, ich denke das thema beschäftigt doch einige fischer/innen, nur ist die aussicht auf veränderung sehr gering, und deshalb will man nur nicht raunzen. auch bei grundlegenden argumenten für die hohen kosten, könnte sich etwas bewegen, verändern und verbessern, wenn sich einige zusammentun.

noch ergänzend:
es war bei den betreibern von mir nie so gemeint, dass sie profitgeil sind, sondern eher, wie angesprochen, die kosten davor schon zu hoch sind. evtl ließe sich da was machen.

ganz generell noch ein zusatz: wie verbreitet sind in österreich reine no-kill zonen? bzw. gibt es auch sicher hier verschiedene meinungen, ob no-kill überhaupt waidgerechter als "kill" ist ...?
aber per no-kill zonen ließen sich zumindest die bestände etwas schonen, wenn sie natürlich auch gestört werden ...

der vergleich mit der teuren karpfen-ausrüstung hinkt meiner meinung. ich persönlich beschränke mich beim equipment auch auf das wesentliche ... materialschlacht interessiert mich da weniger.

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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von Kaindlau » 23.12.2019, 17:50

Servus

Danke an @meigo1234 für diesen interessanten Tread, und die vielen konstruktiven Antworten. :up2:
Da ist alles enthalten was einen guten Film ausmacht - Staat, Adel,Klerus, Klassenkampf und wahrscheinlich viel gefährliches Halbwissen.
Vielen Dank auch an @RaubKoppe, der uns aus der Sicht eines Pächters die Problematik etwas näher erläutern konnte.

Meinen Zugang in dieser Sache möchte ich hier kurz schildern.
Vorweg muss ich sagen das ich bei immerhin 50 Jahren mit der Fischerei nur Erfahrung mit Donaurevieren hatte, und schon gar nicht mit der Fliegenfischerei.
Das erstemal wurde ich in den 70er Jahrem mit den hohen Preisen in FliFiRevieren in einem bekannten Linzer Fischereigeschäft konfrontiert, den auf meine Frage warum schon die TK so teuer sei (ich glaube es war eine Traunstrecke) da meinte die Chefin "ja da kann es dir passieren, das du neben Peter Alexander im Wasser stehst" :shock:

In den letzten Jahren konnte ich mir bei einem direkten Vergleich machen warum es meiner Ansicht "billige" und "teurere" Angelkarten geben soll/muss.

Donaurevier in Nähe meines Wohnortes
JK. 120€ Schüler 50€
TK. 18€

Mist und Müll soweit das Auge reicht, Jugendliche wo einer eine Karte hat und 15 Freunde/innen die ganze Nacht Party machen,
hupende Pizzaboten, Schreiduelle mit Hundebesitzern, verdächtige Gestalten die sich mit den PKW treffen und was sie da machen will ich gar nicht wissen, Autorennen und so weiter. Und ja keine Kontrollen (zumindest ich bin noch nicht kontrolliert worden).

ÖFG Donaurevier muss ich schon 25km fahren.
JK. 820€ + 50€ Mitgliedsbeitrag
TK. 45€ + Einladung

Schranken auf und eintauchen in die Natur mit viel Ruhe und Entspannung, wenige Spazierer und im Sommer einige Bootsfahrer die gelegentlich auf den Schotterbänken sitzen.

Was will ich damit sagen, ich kann mir das leisten, und fühle mich aber nicht als Privilegierter. Den es gibt immer noch was teueres.

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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von Polsi » 23.12.2019, 19:49

Es ist ein unpopuläre Meinung, aber als Kärntner spreche ich mich seit Jahren für höhere Kartenpreise aus - und zwar exakt aus den von Kaindlau vorhin genannten Gründen. Auch ich habe das x-fach aus eigener Erfahrung erlebt.

- Was nichts kostet ist nichts Wert. Dementsprechend wird mit dem Gewässer umgegangen.
- Mit billigen Karten lockt man jede Menge Gesindel an, leider auch viele "Partyangler", Fleischhauer etc.
- Billige Karten = mehr Angler = mehr Befischungsdruck = ein stärkerer "Abdruck" in der Natur

In einigen Draurevieren kostet die Tageskarte 15 Euro, die Jahreskarte 170. Eine Verdoppelung fände ich mehr als gerechtfertigt.
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von meigo1234 » 23.12.2019, 20:36

hallo,

also, auch deine evtl "unpopuläre" meinung ist willkommen. immerhin bildet der thread dann auch wirklich ein breites spektrum an meinungen ab. danke somit.

unliebsame gäste, das kann ich durchaus verstehen. aber ich bin da eben schon der meinung, dass es evtl clevere lösungen gäbe, um solche "eindringlinge" fernzuhalten.
ein weiteres interessantes modell wäre auch ein reduzierter tarif, mit dem man sich aber verpflichtet nicht nur einmal, wie oft üblich, bei der revierpflege zu helfen, sondern öfter. evtl wär das interessant, aber wie es aussieht sind die größten brocken einfach nur das geld, die pacht, und nicht mangelnde arbeitsstunden ...

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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von peterben » 26.12.2019, 09:48

Hallo meigo 1234!

Die einzige Möglichkeit die du hast ist selber ein Gewässer zu pachten und dann deine Ideen umzusetzen. Ich habe in meinen ca. 50 Fischerjahren
einiges versucht, Verein gegründet, Teiche gepachtet, Verein zerfallen, (die meisten Kollegen wollten nur fischen aber sich nicht an der Arbeit beteiligen,
Teiche alleine weitergeführt aber dann doch auch wegen zuviel Aufwand aufgegeben. Damit will ich dir sagen, es ist nicht so einfach wie du denkst, alleine die Behördenwege, die Gefahr auf einmal bei der Bauernkrankenkasse Mitglied zu werden als Pächter eines Fischteiches, die Umweltbehörden, etc. etc. Seit Jahren hab ich nun wieder eine Lizenz an einem Gewässer und erhole mich beim Fischen. Also: selber die Ärmel hochkrempeln und die Welt verbessern! Würde mich freuen wenn du es schaffst!

Petri und Prosit 20200

Peter
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von meigo1234 » 26.12.2019, 10:02

lieber peter,

danke für deinen ambitionierten vorschlag und gratuliere zu deinen erfahrungen, auch wenn sie nicht immer erfreulich waren.

ich teile nicht ganz die meinung, dass man nur mit "gleich alles selber machen" was verändern kann, aber durchaus ein interessanter gedanke.

schönen tag und guten rutsch wünsch ich. (wie wir die anglerei wohl im jahr 20200 aussehen? ...). : )
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von Ragman » 26.12.2019, 23:36

Ich sehe zwar ein, daß ein hoher Kartenpreis selektiert, finde aber dein Umkehrschluß daraus sehr bedenklich: das hieße nämlich, daß Geringverdiener allesamt umweltzerstörende Fleischfischer sind.

Was natürlich Blödsinn ist.

Was aber durch hohe Kartenpreise passiert: bei z.B: 50 Hochpreislizenzen sind wahrscheinlich 2 Arschlöcher dabei, die sich weder um Müllvermeidung, abgerissene Schnüre, Schonzeiten oder MIndestmaße kümmern (sprich die Gruppe, die man nicht am Gewässer haben will). Ich denke, das ist halbwegs realistisch. Nach einer gewissen Zeit vermutlich auch nur mehr einer, weil zusätzlich noch durch die überschaubare Lizenzausgabe persönlich selektiert wird und eine gewisser Gruppendruck mangels Anonymität vorhanden ist.

Wenn man jetzt am selben Gewässer 200 Lizenzen ausgibt, wären das mittels Wahrscheinlichkeitsrechnung 4 Arschlöcher. Was heißt: derselbe Prozentsatz Arschlöcher wie vorher.

Aber: 1-2 Arschlöcher fallen vielleicht nicht groß auf: einmal nimmt der eine Kollege ein bißchen Müll mit, einmal der andere und schneidet eine Schnur aus dem Gestrüpp ... ist ja nicht viel Arbeit und man erwähnt es auch nicht einmal.

Bei 4 Arschlöchern ist aber der Müll schon regelmäßig vorhanden und bewirkt bei manchen anderen ebenfalls ein Nachlassen der eigenen Disziplin.

So, der Bewitschafter sagt also logischerweise: hohe Preise bewirken, daß nur mehr Super-Angel-Kollegen am Wasser sind. Also erhöhe ich wieder die Preise und geben nur mehr 50 Lizenzen aus.

In Wirklichkeit ist der Prozentsatz an Arschlöchern gleich geblieben.

Als Fazit bekommen knapp 150 Super-Angel-Kollegen keine Karte mehr, ohne daß sich am Verusacher-Prinzip auch nur irgendwas geändert hat.

Und ja, auch wenn ich mir jetzt endlich ein bißchen was leisten kann; ich habe Zeiten hinter mir, wo das Geld mehr als nur knapp war und kenne viele Angel-Kollegen, denen das auch so ging/geht, die echte Super-Angel-Kollegen sind und die genau die richtige Einstellung zur Natur- und Umweltschutz haben, keine Kochtopfangler sind und an jedem Gewässer willkommen sein sollten. Ganz unelitär.
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von Captain » 27.12.2019, 09:19

Um beim Thema zu bleiben:

Teuer ist ja relativ, aber auch eine ganz einfache Milchmädchen-Rechnung. Ich bewirtschafte einen Bach im Wienerwald, die Pacht an die ÖBV beträgt rund 1300,-- €. Besetzt werden pro Jahr ungefähr 5000 Bachforellen-Brütlinge, das schlägt sich mit rund 900,-- € zu Buche. Nebenspesen für diverse Aufwändungen 300,--. Das wären dann 2500,-- € für die Bewirtschaftung eines schmalen Bacherls.

Laut Revier Verband des Landes Niederösterreich darf ich 2 Jahreslizenzen ausgeben, was sich grundsätzlich mit meinen Vorstellungen deckt.

Eines noch im Voraus: Ich bin derzeit ausverkauft, aber wer bezahlt schon - Spesen-deckend - dafür 1250,-- € ?

Philosophie hin oder her, Einsparpotenzial sehe ich keines, und auf das Bacherl ein paar Dutzend Angler loszulassen ist auch keine Lösung, um möglichst sozial verträgliche Fischerkarten abzugeben.
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von meigo1234 » 27.12.2019, 10:06

lieber captain,

danke für deinen beitrag.

angenommen dein abschnitt wäre ausschließlich "no-kill"
und du würdest gänzlich auf den nachbesatz verzichten.

was würde dann mit den fischen passieren? würden sie alle verschwinden oder im bereich bleiben? wachsen und sich sogar vermehren.

(nicht ironisch, mir fehlt tatsächlich das know how und es interessiert mich)

lg
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von RaubKoppe » 27.12.2019, 11:54

Hallo Kollegen. Ich bin so frei und möchte hier gleich antworten, denn, alles schon dagewesen.....

Wenn ein gewisses *Fischwasser* vom Volumen her weder pro Tag mehr als zwei Angler verträgt, noch einen Besatz der diesen *Bach* überquellen lässt so ändert eine *No-Kill* Strecke daran nichts an den Möglichkeiten. Da ist es besser anderen, denen die weiter unten ebenso das Gewässer betreiben, als Aufzucht-Bach den eigenen Abschnitt zur Verfügung stellt. Dann gibt es keinen Befischungsdruck und die Natur wird geschont wie es sich gehört.

Unsere Gewässer werden nicht besser wenn wir keine Fische entnehmen. Und wenn es pro Tag die berühmten zwei nur sind und Pro Kalenderwoche maximal 4. Ein gesundes *Beutemachen* zählt zu den menschlichen Eigenschaften genau so wie ein Gewässer das selbst reproduziert. Wenn eben weniger Fische entnommen werden. Und die Gewässersituation es zulässt mit Besatz von ortsansässigen Fischmaterial.

Hinzu kommt, an meinem Wasser würde es nie eine No-Kill Zone geben. Das wäre wie Jagen mit Betäubungsgewehr. Es wurde schon geschrieben, wer einmal ein Gewässer übertragen bekam und es nach besten Wissen bewirtschaftet hat, mitsamt den Auflagen die der Gesetzgeber vorschreibt, dann kennt man die Fischerei von beiden Seiten.

Ich kann nur jedem den Rat geben. Wenn ein Wasser zu teuer ist, dann einen Zweitjob organisieren und die Erlöse daraus in die Fischerei stecken.
No-Kill stresst die Fische am meisten. Werden wo möglich am Tag von vier oder mehr Fischern angegriffen und abgequetscht, nee das hat sich die Kreatur nicht verdient. Ich stell mir das Revier Pielach III vor das für sagen wir mal 3 Jahren als No-Kill und dafür mittels Tages-Taxe von 15 Euro besucht, befischt und gequält wird. Diese Strecke ist nach den drei Jahren einfach-----*kaputt*.

Je kleiner ein Gewässer ist um so fataler würde sich so eine No-Kill Variante auswirken. Es ginge schon aber nur unter zwei Freunden die sich einig sind, keine anderen Lizenzen ausgeben und für sich bestimmen wir kaufen unsere Fische aber entnehmen werden wir keine. Dann ja.
Aber in diesem Stadium kostet es noch mehr Geld!

Ich wäre sogar dafür die Welse ab 150 cm entnehmen zu müssen. Diese Fischart hat sich in den letzten 20 Jahren in Europa derart breit gemacht dass wir dieser Art nicht mehr Herr werden. Es gibt einige Bewirtschafter die als Anreiz seinerzeit Welse eingesetzt haben mit der Gewissheit stünden sie heute vor der selben Entscheidung sie würden sich dagegen aussprechen.

Aber das Thema Welse ist wieder ein anderes. Ich stell mir da einen Angler vor der am Vormittag mit der Tramway an die neue Donau fischen fährt, einen Wels mit 166 fängt, diesen mitnehmen muss und dann kommt er heim damit. (Ob er in die Tramway einsteigen darf damit weiß ich nicht) Dann, ja dann hat der Angler stress....

Guten Rutsch nach 2020! Petri Heil
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von grusteve » 27.12.2019, 20:44

Grüß euch alle !
Ich hab da jetzt die ganze Zeit recht interessiert mitgelesen und will nun nicht auch noch meinen Senf dazugeben, das wäre ein bisschen wie Eulen nach Athen,..
Ich persönlich fische nun schon gut 65 Jahre und es ist immer noch so, dass ich einen schönen Karpfen, Zander oder Hecht oder eine schöne Forelle gern und grundsätzlich nach Hause trage und den Fisch als Festmahl sehe, welches ich gern mit meiner Familie und Verwandten "zelebriere".
Nur fangen und dann wieder rein damit, da sehe ich keinen Sinn im Fischen, da bin ich vielleicht schon zu alt und festgefügt. Außerdem halten sich bei meiner gemächlichen Sitzerei die Fänge eh in Grenzen.
Mir persönlich würde es jetzt nichts ausmachen, wenn die Lizenz einiges teurer wäre und dafür auch ordentlich besetzt wird, allerdings, da ich fast nur in Tschechien fische, sehe ich sehr wohl, dass dort ungemein viele Pensionisten angeln- mit einer Monatspension von nun ja vielleicht 300-400 Euro. Die würde sowas ganz hart treffen.
Übrigens meine erste Karte kaufte ich vor knapp 60 Jahren um 40,- Schilling in einem Donaurevier und heute kostet sie dort knapp 100,- Schilling, ääh meinte Euro! Ja und die 40 Schilling waren damals vermutlich mehr als heute 100 €.

LG von grusteve(Stefan)
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von Captain » 28.12.2019, 07:25

meigo1234 hat geschrieben:
27.12.2019, 10:06
lieber captain,

danke für deinen beitrag.

angenommen dein abschnitt wäre ausschließlich "no-kill"
und du würdest gänzlich auf den nachbesatz verzichten.

was würde dann mit den fischen passieren? würden sie alle verschwinden oder im bereich bleiben? wachsen und sich sogar vermehren.

(nicht ironisch, mir fehlt tatsächlich das know how und es interessiert mich)

lg
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Servus,

ganz einfach formuliert: Ich persönlich halte von "no kill" überhaupt nichts, Fische zu fangen und zu essen ist das natürlichste an der Angfischerei. Sinn und Zweck sozusagen.

Der Nachbesatz ist übrigens zwingend vorgesehen, ein "Nullbesatz" ist nur schwer gegenüber dem Landesfischereiverband zu rechtfertigen.
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Re: Teure Fließgewässer - Argumentation? - Schwarza, etc.

Beitrag von OHKW » 28.12.2019, 12:53

Hmmm ich bilde mir ein im Kärntner Fischerei Gesetz steht, dass so bewirtschaftet werden muss dass kein Besatz notwendig ist, bzw. Besatz nur das äußerste Mittel sein soll um Bestände zu stützen. Das heißt im Fall von massiven Ausfällen, z.B. durch Seuchen oder Hochwasser oder extremen Niedrigwasser.

Praxis sieht halt anders aus. Bestände runtergewirtschaftet und mit degeneriertem Besatz dauerbefeuert. Eigenaufkommen massiv geschwächt, weil Bestände niedrig und Gewässer verbaut, vergiftet bzw. für Energiegewinnung als Lebensraum unbrauchbar gemacht.
Somit sind einigermaßen attraktive Gewässer rar, speziell Fließgewässer. Nachdem die Mode jetzt massiv Richtung Fliegenfischen orientiert ist wird praktisch jeder Preis bezahlt um auf die letzten halbwegs natürlich vorkommenden Salmonidenbestände zu fischen. Erschöpft sich aber auch letztendlich.


Ich habe mal die entsprechenden Paragraphen aus dem Kärntner Fischereigesetz rausgesucht.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000023

Dazu gibt's vielleicht noch ein paar weitere Verordnungen. Das Gesetzt ist ein bisserl "verteilt". Z.B. findet man die Verordnung für die waidgerechte Ausübung der Fischerei nicht im Fischereigesetz sondern die ist etwas schwieriger zu finden. Macht das Ganze nicht wirklich einfacher, aber ist leider so.
§ 1
Ziele

(1) Die Ziele dieses Gesetzes sind die Erhaltung, die Schaffung und erforderlichenfalls die Wiederherstellung

a)
eines der Beschaffenheit der jeweiligen Fischgewässer im Land Kärnten entsprechenden standortgerechten, artenreichen und gesunden Bestandes an Wassertieren sowie
b)
der natürlichen Lebensgrundlagen für diese Wassertiere.

(2) Als standortgerecht sind Wassertiere anzusehen, die im jeweiligen Fischgewässer natürlich vorkommen (heimische Arten); Wassertiere, die durch menschliches Zutun in ein Fischgewässer gelangt sind (eingebürgerte Arten), gelten nur dann als standortgerecht, wenn durch sie der jeweilige Bestand an heimischen Arten nicht nachhaltig beeinträchtigt wird. Als artenreich ist ein Bestand an Wassertieren dann anzusehen, wenn im jeweiligen Fischgewässer ein den natürlichen Gegebenheiten entsprechendes und ausgewogenes Verhältnis der Wassertiere nach Arten, Altersstufen und Bestanddichte vorhanden ist.

§ 20
Allgemeine fischereiwirtschaftliche Pflichten

(1) Die Fischereireviere sind von den Fischereiausübungsberechtigten nachhaltig derart zu bewirtschaften, daß ein der Beschaffenheit des jeweiligen Fischgewässers entsprechender standortgerechter, artenreicher und gesunder Bestand an Wassertieren gewährleistet wird (geordnete Fischereiwirtschaft).

(2) Zur Erreichung der Ziele einer geordneten Fischereiwirtschaft sind vorrangig solche Maßnahmen zu setzen, die die Selbstvermehrung eines entsprechenden Bestandes an Wassertieren nach Abs 1 fördern.
Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:

a)
die Verbesserung, die Schaffung und gegebenenfalls die Wiederherstellung der natürlichen Voraussetzungen für die Selbstvermehrung von Wassertieren;
b)
das Verbot bestimmter Fanggeräte, Fangvorrichtungen, Fangmittel und Fangmethoden bei der Ausübung des Fischfanges in Teilen des Fischereirevieres;
c)
die Beschränkung der Zahl der auszugebenden Fischereierlaubnisscheine;
d)
die Festlegung von bestimmten Teilen des Fischereirevieres als Aufzuchtgewässer (§ 21).

(3) Kommt ein Fischereiausübungsberechtigter den Verpflichtungen nach Abs 1 und Abs 2 erster Satz nicht nach, hat ihm die Landesregierung - unbeschadet der Besatzpflicht nach § 22 - die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung, Schaffung und erforderlichenfalls Wiederherstellung einer geordneten Fischereiwirtschaft (Abs 1) mit Bescheid vorzuschreiben. Derartige Maßnahmen hat die Landesregierung auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten aufzuheben, wenn ein den Zielen einer geordneten Fischereiwirtschaft entsprechender Bestand an Wassertieren wiederhergestellt ist.

(4) Die Landesregierung hat dem Fischereiausübungsberechtigten mit Bescheid die Führung von Fangverzeichnissen vorzuschreiben, wenn dies zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen nach Abs 1 und Abs 2 erster Satz oder von Vorschreibungen nach Abs 3 erforderlich ist. Die Fangverzeichnisse sind der Landesregierung auf Verlangen vorzulegen.

§ 22
Besatzmaßnahmen

(1) Reichen Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 zur Erreichung der Ziele einer geordneten Fischereiwirtschaft (§ 20 Abs. 1) nicht aus, hat der Fischereiausübungsberechtigte im Fischereirevier den erforderlichen Besatz mit Brut, Setzlingen oder Jungfischen durchzuführen. Kommt der Fischereiausübungsberechtigte dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Landesregierung mit Bescheid einen entsprechenden Pflichtbesatz vorzuschreiben.

(2) In die Flussstaue der Drau von der Mauthbrücke (Draukilometer 69,5) flussabwärts bis zur Staatsgrenze sowie in künstlichen Speicherseen, die eine Fläche von 10 ha überschreiten, dürfen vom Fischereiaus­übungsberechtigten mit Zustimmung des Fischereiberechtigten auch fangfähige Fische besetzt werden.

(3) Soweit es sich nicht um Fischereireviere iSd Abs. 2 handelt, hat die Landesregierung auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten nach Anhörung des Fischereirevierausschusses und des Fischereiberechtigten mit Bescheid den Besatz mit fangfähigen Fischen zu genehmigen


a)
in künstlich erheblich veränderten Fischgewässern, in denen eine natürliche Vermehrung der betreffenden Art eindeutig nicht mehr gegeben bzw. stark beeinträchtigt ist, wie z. B. in Flussstauen und stark verbauten Gewässerabschnitten, oder
b)
nach Katastrophenereignissen, welche zu einem nachhaltigen Bestandsverlust geführt haben.

Der Fischbesatz nach lit. a darf nur für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren, der Fischbesatz nach lit. b nur für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren genehmigt werden.

(4) Die Fische iSd Abs. 1 bis 3 müssen von standortgerechten Arten und Populationen desselben Einzugsgebietes stammen. Der Besatz darf nur mit Fischen erfolgen, welche dem ursprünglichen Fischbestand in dem betroffenen Fischereirevier genetisch entsprechen. Die Landesregierung hat mit Verordnung festzusetzen, welche Arten von Fischen den stand­ortgerechten Arten genetisch entsprechen, wenn dies zur Vollziehung des Gesetzes aus fischereiwirtschaftlichen oder fischökologischen Gründen erforderlich ist.

(5) Der Fischereiausübungsberechtigte hat Art, Herkunft und Menge des Besatzmaterials sowie Ort und Zeitpunkt jeder Besatzmaßnahme dem Landesfischereiinspektor und dem Fischereirevierverband schriftlich so rechtzeitig mitzuteilen, dass der Landesfischereiinspektor und ein Vertreter des Fischereirevierverbandes bei der Besatzmaßnahme anwesend sein können. Der Mitteilung ist eine schriftliche Bestätigung des Fischzuchtbetriebes, aus dem das Besatzmaterial bezogen wird, anzuschließen, dass der Fischzuchtbetrieb einer regelmäßigen veterinärhygienischen und veterinärfachlichen Aufsicht unterliegt.

(6) Die Landesregierung hat auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten die Vorschreibung eines Pflichtbesatzes aufzuheben, wenn

a)
ein dem Ziel einer geordneten Fischereiwirtschaft entsprechender Bestand an Wassertieren wiederhergestellt ist oder
b)
die Durchführung des Besatzes nicht möglich ist oder durch den Eintritt besonderer Ereignisse, wie insbesondere durch Hochwässer, fischereiwirtschaftlich nicht zweck­mäßig erscheint.

(7) Wenn dies zur Erreichung der Ziele einer geordneten Fischereiwirtschaft nach § 20 Abs 1 erforderlich ist, hat die Landesregierung dem Fischereiausübungsberechtigten mit Bescheid Beschränkungen für Besatzmaßnahmen vorzuschreiben.
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