Angelkurs in Kärnten

Gesetze, Vorschriften und Gebote
El Carpo
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Beitrag von El Carpo » 25.11.2004, 21:06

Also in Kärnten dauert der Kurs von 8:00 bis 17:00 Uhr
Kosten 30,- EUR

Und sollte es jemand interessieren noch die nächsten Termine:

Sonntag, 23. Jänner 2005
Samstag, 05. Februar 2005
Sonntag, 27. Februar 2005
Sonntag, 13. März 2005


Die Kurse finden im Bildungshaus Krastowitz (http://www.schloss-krastowitz.at) statt.
Dauer: 08.00 Uhr - 17.00 Uhr

Anmeldungen per E-Mail an: kaerntner.fischerei@chello.at oder schriftlich unter Angabe der Telefonnummer und der Adresse an:
Kärntner Landesfischereivereinigung, Etruskerweg 60, 9073 Viktring.

Die Teilnahmegebühr von € 30,-- ist vor Ort zu entrichten

Dominik
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Beitrag von Dominik » 10.02.2005, 20:34

ist das ein kurs mit prüfung oder nur ein kurs :?:

Pikehunter001
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Beitrag von Pikehunter001 » 11.02.2005, 08:11

Als ich ihn machte vor 3 Jahren glaube ich wurde noch keine Prüfung verlangt nur die 8 Stunden Anwesenheit. Wie es jetzt ist weiß ich nicht genau aber ich glaube es müsste immer noch ohne Prüfung gehen.

Gruß Bernhard

El Carpo
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Beitrag von El Carpo » 13.03.2005, 10:29

doch du brauchst eine... außer du hast in der vergangenheit 4 jahre durchgehend eine Karte gahbt (kann auch länger sein... ich glaube es waren 4 Jahre)

wenn du die prüfung gemacht hast bekommst so eine bestätigung... habe ich schon gesehen... und dann gibts die "grüne" :wink:

sonst nicht....

Emanuel
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Beitrag von Emanuel » 13.03.2005, 10:32

also in Nö wurde das so gereglet, dass alle die die in den 5 JAhren davor einmal eine Karte hatten nachher auch ohne Kurs/Prüfung sie bekommen haben!

El Carpo
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Beitrag von El Carpo » 13.03.2005, 10:38

ok 5 jahre... könnte bei uns natürlich auch so sein... kann es nicht genau sagen.

aber wenn man die karte eben nicht hatte gibts nur eins => Prüfung ! Anwesenheit reicht nicht !

Pikehunter001
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Beitrag von Pikehunter001 » 13.03.2005, 13:07

Seit Wann ist das mit der Prüfung eigentlich ???

El Carpo
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Beitrag von El Carpo » 13.03.2005, 17:51

hmm ein bekannter hat das ganze vor kurzem gemacht... mit prüfung.

hat eine nette bestätigung bekommen :lol: :lol:

Prike1977
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Beitrag von Prike1977 » 15.03.2005, 16:52

Hi,

bei diesem Kurs (für die Jahresfischerkartenbewerber) gibt es keine Prüfung. War selbst am 13.03. dabei. Man muss nur bis zum Ende anwesend sein (ausgenommen Fischer die bereits in anderen Bundesländern Jahresfischerkarten haben, die nur bis zu Mittag).


Grüsse
Prike

Emanuel
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Beitrag von Emanuel » 15.03.2005, 17:09

na bitte danke für die Infos!!

Viel Spaß mit deiner neu erworbenen KArte :D

El Carpo
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Beitrag von El Carpo » 15.03.2005, 17:19

ähm... der freund von mir hat gesagt am ende gibt es eine art fragebogen... und danach eine bestätigung

Emanuel
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Beitrag von Emanuel » 15.03.2005, 17:39

(5) Der Nachweis der fachlichen Eignung gilt als erbracht, wenn der Antragsteller
a) eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an einer mindestens achtstündigen Unterweisung vorlegt, die die erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Fischfanges nach Abs 4 nachweist, oder
b) während der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung durch drei Jahre eine im Land Kärnten ausgestellte Jahresfischerkarte besessen hat, oder

c) während der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung durch drei aufeinanderfolgende Jahre eine Jahresfischerkarte eines anderen Landes oder eine gleichartige Berechtigung eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besessen hat und überdies die erforderlichen Kenntnisse der fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Vorschriften des Landes Kärnten durch eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an einer mindestens vierstündigen Unterweisung nachweist, d) eine abgeschlossene Berufsausbildung als
1. Forstwirt (§ 106 des Forstgesetzes 1975),
2. Förster (§ 107 des Forstgesetzes 1975),
3. Berufsjäger (§ 1 Abs 1 des Gesetzes über die Berufsjägerprüfung und die Jagdaufseherprüfung),
4. Fischereifacharbeiter (§ 7 Abs 2 lit i der Kärntner land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991),
5. land- und forstwirtschaftlicher Facharbeiter mit einer Zusatzprüfung über die Fischereiwirtschaft (§ 11 Abs 1 und Abs 3 Z 11 der Kärntner land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991) oder
6. Fischereimeister (§ 12 Abs 1 und Abs 3 lit c der Kärntner land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991) nachweist.
http://www.karntner-fischerei.at

Rene1979
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Beitrag von Rene1979 » 05.04.2005, 10:56

Du mußt in den letzten 10 Jahren 3jahre eine jahreskarte hintereinander gehabt haben ,dann mußt du keinen kurs machen.

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Beitrag von El Carpo » 05.04.2005, 12:00

und wenn du den kurs gemacht hast

mit 42,50 EUR
2 Passbilder
Kopie der Kursbestätigung

ab zur Bezirkshauptmannschaft.

Dort einen Antrag ausfüllen... fertig :wink:

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Beitrag von Siesta » 05.04.2005, 21:07

Hab es ihr schön, bei uns in tirol muß das jeder machen sonst darfst nur mehr im forellenp... fischen

siesta
Mfg siesta

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