Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

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Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Polsi » 15.07.2017, 12:57

Hi Leute!

In meinem neuen Video formuliere ich ein paar Gedanken zu den neuesten Entwicklungen zum Thema Campierverbot für Angler in Kärnten. Außerdem gibt's auch einen Fisch zu sehen!



@admin, habe das jetzt laut Tutorial eingebunden und es funkt immer noch net. Was hab ich da falsch gemacht?
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Oze147 » 15.07.2017, 13:10

Polsi hat geschrieben:
@admin, habe das jetzt laut Tutorial eingebunden und es funkt immer noch net. Was hab ich da falsch gemacht?
Beim schnellen Hinschauen schauts so aus, als ob du Leerzeichen vor den geschlossenen Klammern hättest.

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von rob gone fishing » 15.07.2017, 13:14

habe es für dich ausgebessert, du hast in den youtube tags zwei leerzeichen unabsichtlich eingebaut!


so ist es richtig
[youtube][/youtube]

so falsch
[youtube ][/youtube ]

lg rob

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Sixpack » 15.07.2017, 13:42

Das "Komitee revolutionäres Wolfsberg" hat zugeschlagen.... :lol: :wink: :wink:
Finde es toll, dass die Angelegenheit in einer für alle gangbaren Lösung gemündet hat!
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von angelköder » 18.07.2017, 19:14

das ja gut

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 22.07.2017, 19:58

Hallo,


Also ganz lückenlos seh ich es auch nicht mit der Definition. Also ich hab auch noch ein Bivvi, was in der Front Moskitofenster hat.Ich kann die klarsichtig Fenster mit Klettverschluss völlig aus der Front herausnehmen das nun nur das Moskitonetz drin ist . Im Grund ist das ja dann eine Moskitofront ... Ist das also nach der Definition nicht geschlossen und erlaubt, jedoch habe ich noch die Möglichkeit das Fenster mit der aufgerollten Außenhaut noch zu schließen damit es nicht reinregnet.... ??
Ist das nun nach der Definition wenn die Möglichkeit besteht also dann verboten und gilt als campieren...
Auch habe ich ein Avid Screen Carp... Ist ein super Wetterschutz und rundum mit Moskitonetz, jedoch kann ich es auch mit der Außenhaut bei Bedarf schließen... Im Grunde kann man eigentlich die meisten Karpfenzelte so schließen und haben Moskitofenster oder ganze Fronten zum Tauschen...
... sehe das Ganze noch sehr schwammig besser ist eben die Front ausgehängt zu lassen bzw sie zumindest ganz offen zu lassen wenn man sie nicht rausnehmen kann, dass es bei Kontrolle eben nicht geschlossen ist...und erst in der Nacht bei Bedarf schließen...

Jedenfalls ist es mal eine Zusage das man nicht völlig in der Illegalität ist wenn man am Wasser unter einem Wetterschutz mit Liege eine Nacht verbringt.

Bezüglich Partycamper, es wird immer welche geben die eben über die Stränge schlagen und eher das Leeren der Kiste Bier bei der Grillparty vor dem Zeltlager als Angeln definieren und ihren Platz eben derart verschmutz und vermüllt hinterlassen. Da sollte eben streng kontrolliert werden und streng durchgegriffen werden, anstatt die zu bestrafen die sich eben ruhig am Wasser verhalten und keine Kiste Bier vor dem Zelt stehen haben und kaum von der Liege aufkommen und gerade gehen können bei der Kontrolle.
Jedenfalls so ein übermäßiger Alkoholkonsum das man merklich berauscht ist und nicht mehr gerade gehen kann, hat nichts mehr mit angeln zu tun. Da müsste das Gesetz vielleicht auch ansetzen und dass man da eben bei So einem Fall die Angellizenz entziehen kann, da man den Angelsport in dem Zustand nicht nachkommen kann und sich auch selbst im berauschten Zustand in Gefahr bringt zB mit Boot, sowie die Fische auch nicht wirklich waidgerecht versorgen kann...

Zumindest begrüße ich die Neue Regelung und hoffe das es eben nicht als Freikarte für Grillpartys mit Saufgelage gesehen wird. Gegen ein Bier und ein Würstchen vom Faltgrill spricht ja nichts dagegen.

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 22.07.2017, 20:28

Jetzt kommst mir grad, laut der vorgelesenen Gesetzesänderung darf es nicht allseitig geschlossen sein. Also nicht allseitig umschlossen sind ja auch Angelzelten ohne Boden .... Das unterscheidet eigentlich ein Angelzelten von einem übliches Zelt zum Kampieren...

Und wenn man dann eine großes Moskitofenster als Front hat , ist man eigentlich auf der gesetzesdefinierten Auslegung ...

Also die mal so zum Angeln gehen und nur ein Iglu dafür zur Verfügung haben ... Boden rausschneiden

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Polsi » 23.07.2017, 09:57

konfuzius6699 hat geschrieben:Hallo,


Also ganz lückenlos seh ich es auch nicht mit der Definition. Also ich hab auch noch ein Bivvi, was in der Front Moskitofenster hat.Ich kann die klarsichtig Fenster mit Klettverschluss völlig aus der Front herausnehmen das nun nur das Moskitonetz drin ist . Im Grund ist das ja dann eine Moskitofront ... Ist das also nach der Definition nicht geschlossen und erlaubt, jedoch habe ich noch die Möglichkeit das Fenster mit der aufgerollten Außenhaut noch zu schließen damit es nicht reinregnet.... ??
Was ist an "vorne offen" und "Moskitonetz" nicht zu verstehen?
Ist das nun nach der Definition wenn die Möglichkeit besteht also dann verboten und gilt als campieren...
Auch habe ich ein Avid Screen Carp... Ist ein super Wetterschutz und rundum mit Moskitonetz, jedoch kann ich es auch mit der Außenhaut bei Bedarf schließen... Im Grunde kann man eigentlich die meisten Karpfenzelte so schließen und haben Moskitofenster oder ganze Fronten zum Tauschen...
... sehe das Ganze noch sehr schwammig besser ist eben die Front ausgehängt zu lassen bzw sie zumindest ganz offen zu lassen wenn man sie nicht rausnehmen kann, dass es bei Kontrolle eben nicht geschlossen ist...und erst in der Nacht bei Bedarf schließen...
Siehe oben.


Konfuzius, geh bitte, ich kann diese nicht mehr enden wollenden Auslegungs- und Definitionsversuche nicht mehr hören! Dasselbe auf Facebook.
"Aber was is, wenn ich in mein Unterstand a Liege stehen hab"
"Aber was is, wenn i den Wetterschutz bei schönem Wetter aufstell?"
"Aber was is, wenn mei Zelt pink ist und als Front Palatschinken zum Durchfressen hat?"
Und so weiter, und so weiter.

Dabei ist das Gesetz dermaßen klar und einfach formuliert: vorne offen, Moskitonetz erlaubt.

Dass mit "allumseitig" nicht der Boden gemeint ist, sondern die Front des Unterstands, sollte einleuchten.

Ich kann nur an jeden appellieren, Vernunft walten zu lassen. Wenn einer herkommt und dort zwei Anaconda Fortress aufstellt - eins zum Schlafen und eins zum Kochen - und sich dann auf die offene Front herausreden will, wird er selbstverständlich weiterhin Probleme haben, und das ist gut so. Verhältnismäßigkeit ist das Stichwort.

Man diesen Gesetzespassus nicht bis zum Allerletzen ausreizen.

Muss man heute wirklich einem volljährigen Mann, der im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, alles vorkauen, was er darf und was nicht? Weil wenn ja, dann sind wir wieder biem 10-seitigen-Erlass der Grünen, wo auf Zentimeter genau geregelt gewesen wäre, was aufzustellen ist und was nicht und was man ans Wasser mitbringen darf und was nicht (obwohl - natürlich - in bester Grünentradition fernab jeglicher Realität).
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 23.07.2017, 11:29

Ach Polsi sei doch nicht genervt und willst das nicht mehr hören...
Ist mir schon klar wie das gemeint ist, jedoch ist das ehrlich gesagt wieder nur eine halbe Sache und bringt Verwirrung.

Entweder erlaubt oder eben nicht. Alles was so so spezielle Ausnahmen für Wetterschutz sind führt eben zu Auslegungssachen wird geduldet oder nicht, und wenns der Bergwacht nicht passt geht's eben so weiter.
Wie gesagt was zählt noch als Moskitofront, wenn ich mein beschriebenes Bivvy Aufstelle und die Fenster herausnehme habe ich eine Moskitofensterfront.Die meisten Bivvies haben dies und auch welche hinten.

Was ist allseitig umschlossen , ein Angelzelten ohne Boden ist für mich eben nicht allseitig umschlossen. Mein Bivvy hat hinten auch zwei große Moskitofronten, wenn sie offen sind, ist es ja auch nicht allseitig umschlossen.Wo steht was im Gesetz was von Front die offen sein muss. Was ist wenn man eine nicht entfernbare Möglichkeit hat sie zu schließen, wie in meinem Fall in der Fensterfront . Auch nicht jedes Zelt hat eine reine Moskitofront, und ich hab ja auch bei meinem Bivvy die Möglichkeit die Fensterfront herauszunehmen und nur einereine Moskitonetz reinzuzippen , was dem Gesetz eher entspricht, aber bei einem Gewitter mit Wind und Regen ist das jedenfalls ... Ich bevorzuge eben da die Fensterfront um einen vollwertigen Wetterschutz zu haben der mich und meine Ausrüstung bestens schützt.

Für mich ist das wie wenn zB Cabrios sind generell verboten , nur nicht eines das ein Verdeck hat das nicht geschlossen werden kann.

Außerdem für mich macht es ehrlich keinen Unterschied und ergibt keinen Sinn für einen besseren Umweltschutz und ist nur ein weiterer Behördenschwachsinn und Schildbürgerstreich, ob es nun ein Brolly mit Moskitofront oder ein Bivvymit Moskitofenster ist. Kampieren bzw. Lagern tut man so oder so, dies ist ja nun mit der Gesetzesänderung anscheinend entschärft und in der Art legalisiert worden ...

Für mich macht es Sinn wenn man eben weiterhin streng kontrolliert und übermäßigen Alkoholkonsum und Grillpartys per Gesetz verbietet und die eben die abstraft die das Angeln mit Grillparty und Alkoholkonsum verwechseln.Nicht die , die eben ein 2Mann Bivvy mit Fensterfront haben, was nicht zum herausnehmen ist und sich ein Gesetzeskonformen Wetterschutz kaufen müssen.

Auch sollte man eher, da ja angeblich die Nachtangler eher ihr Geschäft in den Büschen verrichten und Müll hinterlassen und darin das Problem gesehen wird, eine Mitnahmeregelung von Müll und Toilettenhygenesäcken vorschreiben, das eben kontrolliert wird und eben dass der Platz eben auch während des Angelsn einen sauberen Zustand aufweisen soll. Keine herumliegenden Bierflaschen rauchende Lagerfeuerstellen auf dem Boden, Trinkbecher und Essensreste von der Grillparty letzter Nacht...

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Polsi » 23.07.2017, 12:01

konfuzius6699 hat geschrieben:Ach Polsi sei doch nicht genervt und willst das nicht mehr hören...
Ist mir schon klar wie das gemeint ist, jedoch ist das ehrlich gesagt wieder nur eine halbe Sache und bringt Verwirrung.
Siehst du, und DAS verstehe ich nicht. Was ist daran unverständlich: Unterstand, nicht allumseitig verschlossen, mit Moskitonetz. Klarer geht es doch nicht, oder? Warum muss man da diskutieren.

Wenn du aufbaust, fragst du dich folgende zwei Sachen:
- Ist es allseitig umschlossen?
- Hat es ein Moskitonetz?

Bitte sag mir, wo es da hapert!
Mein Bivvy hat hinten auch zwei große Moskitofronten, wenn sie offen sind, ist es ja auch nicht allseitig umschlossen.
Siehe vorherige Antwort. Ist es allseitig umschlossen? Nein. Hat es ein Moskitonetz? Ja. Wo ist dein Problem?

Wo steht was im Gesetz was von Front die offen sein muss.
Hier: Als Wetterschutz gelten nicht dem Abs. 1 unterliegende Vorrichtungen zum Schutz vor Regen, Wind und/oder Sonne, die nicht allseitig umschlossen sind, ausgenommen zum Schutz vor Insekten.“
Was ist wenn man eine nicht entfernbare Möglichkeit hat sie zu schließen, wie in meinem Fall in der Fensterfront .
Dann stellst du dir wieder folgende zwei Fragen:
- Ist es allseitig umschlossen?
- Hat es ein Moskitonetz?

Auch nicht jedes Zelt hat eine reine Moskitofront, und ich hab ja auch bei meinem Bivvy die Möglichkeit die Fensterfront herauszunehmen und nur einereine Moskitonetz reinzuzippen , was dem Gesetz eher entspricht,
Was heißt EHER? Ist es allseitig umschlossen? Hat es ein Moskitonetz?
Ich bevorzuge eben da die Fensterfront um einen vollwertigen Wetterschutz zu haben der mich und meine Ausrüstung bestens schützt.
Fensterfront = allseitig umschlossen = nicht erlaubt.
Außerdem für mich macht es ehrlich keinen Unterschied und ergibt keinen Sinn für einen besseren Umweltschutz und ist nur ein weiterer Behördenschwachsinn und Schildbürgerstreich, ob es nun ein Brolly mit Moskitofront oder ein Bivvymit Moskitofenster ist.
Das steht auch nirgends, das hast du dir so zusammengereimt. Im Gesetz stehen zwei Dinge: allseitig umschlossen = nein nein! Moskitonetz = ja ja!
Für mich macht es Sinn wenn man eben weiterhin streng kontrolliert und übermäßigen Alkoholkonsum und Grillpartys per Gesetz verbietet und die eben die abstraft die das Angeln mit Grillparty und Alkoholkonsum verwechseln.Nicht die , die eben ein 2Mann Bivvy mit Fensterfront haben, was nicht zum herausnehmen ist und sich ein Gesetzeskonformen Wetterschutz kaufen müssen.
Tja, dann hast Pech gehabt. Entweder hält man sich an die Regeln oder nicht. Wenn einer unbedingt denkt, er müsse ein Bivvy mit Fensterfront (= allseitig umschlossen) aufstellen, soll er von mir aus Länge mal Breite zahlen.
Auch sollte man eher, da ja angeblich die Nachtangler eher ihr Geschäft in den Büschen verrichten und Müll hinterlassen und darin das Problem gesehen wird, eine Mitnahmeregelung von Müll und Toilettenhygenesäcken vorschreiben, das eben kontrolliert wird und eben dass der Platz eben auch während des Angelsn einen sauberen Zustand aufweisen soll. Keine herumliegenden Bierflaschen rauchende Lagerfeuerstellen auf dem Boden, Trinkbecher und Essensreste von der Grillparty letzter Nacht...
Richtig, und das wird auch in Zukunft durch die Bergwacht weiterhin geahndet werden.

Sorry, aber warum in aller Welt so kompliziert? Das kann es doch wohl net sein! Jetzt ist eine Regelung da, die so klar und deutlich ist, dass man wirklich nix mehr falsch verstehen kann und dann kommen solche Fragen...
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Polsi » 23.07.2017, 12:05

Und als Nachtrag: "Nicht allseitig umschlossen" bedeutet defintiv NICHT, dass es einfach nur keinen Boden haben muss! Es heißt ja all-SEITIG umschlossen, es geht also um die SEITEN, nicht um den Boden.
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 23.07.2017, 12:42

Hallo Polsi, wir reden einander vorbei

eigentlich ist für mich die Frage relevant ob es laut Gesetz entscheidend ist, ob ein Wetterschutz aufgestellt werden kann wo die Möglichkeit besteht diesen zu schließen bzw die Front zu tauschen? Weil das ist Nahezu bei allen Zelten möglich. Und ab wann ist es Moskitonetz und nicht geschlossen ???????


Wie würdest folgendes als zulässig und unzulässig interpretieren und ob es erlaubt ist aufzustellen, ist alles aus der ähnlichen Baureihe.....

Letzte Bild zeigt die Fensterfront mit Moskitonetz, dies kann man das Mozzi Panel tauschen was nahezu aus Moskitonetz besteht. Eine erlaubt andere nicht??
Mir gehts darum ich habe das Pro Zone Coach III, die Fensterfront mit Moskitonetzen ist da fix drin .... Dieses nutze ich eigentlich sehr gerne. Ich habe zwar noch mein altes Nash Titan , wo die komplette Moskitofront zum Austauschen wäre sowie eine Brolly und Überwurf, sagt mir aber beides nicht wirklich zu. Und ich will nicht noch ein drittes gesetzeskomforme nicht allseitig umschlossene also "offene" Zelt mit Moskitonetz extra für Kärnten kaufen...

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von korsikaphil » 23.07.2017, 13:34

Ich muss einräumen dass ich den Wortlaut des neuen Gesetzes auch nicht ganz verstehe. Wie komme ich in das verbotene Zelt, also in das "allseitig umschlossene", denn überhaupt hinein? Durchs Dach?

Jedes Zelt, jedes Gebäude und jedes Grundstück ist in dem Moment, in dem man die Türe öffnet bzw. offen lässt, nicht allseitig umschlossen. Wenn man die Front hochgeklappt lässt, wäre nach dieser Definition auch ein holländisches Familienbungalow zulässig. Und das kann ja wohl nicht im Sinne des Gesetzes sein.

Ich freu mich sehr dass die Kollegen in Kärnten nicht länger anlassbezogenen Schikanen ausgesetzt sind, aber bei der Formulierung sollte der Gesetzgeber nochmal nachbessern. Sonst könnten "kreative Geister" auf die Idee kommen die Grenzen des Erlaubten unnötig strapazieren zu können, und das hätte unweigerlich ein erneutes Totalverbot zur Folge.
Zuletzt geändert von korsikaphil am 23.07.2017, 13:41, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von konfuzius6699 » 23.07.2017, 13:39

Hallo Polsi,

habe das gerade gefunden
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... un-erlaubt

aber laut letzten Absatz ist das zelten und campeb weiterhin verboten auch am Ufer. Also darf man wieder nicht darin schlafen oder wie...
Im Grunde ist alles gleich wie vorher und gibt nur das Schreiben der Bergwacht aus dem Jahre X wieder.

http://www.bergwacht-kaernten.at/Zelten.pdf

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Re: Zeltverbot in Kärnten aufgehoben?

Beitrag von Polsi » 23.07.2017, 13:40

Sagt's einmal, wollt ihr mich verarschen?

Damit es wirklich jeder checkt.

NEIN NEIN
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